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   BFH, 05.03.1987 - VII B 139/86   

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https://dejure.org/1987,6060
BFH, 05.03.1987 - VII B 139/86 (https://dejure.org/1987,6060)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1987 - VII B 139/86 (https://dejure.org/1987,6060)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1987 - VII B 139/86 (https://dejure.org/1987,6060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten bei Klagen gegen die Eintragung einer Sicherungshypothek als Voraussetzung der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Auszug aus BFH, 05.03.1987 - VII B 139/86
    Soweit mit der Klage eine Leistung (Zahlung) gefordert wird, hat das FG ihr eine hinreichende Erfolgsaussicht i. S. des § 114 ZPO zu Recht mit der Begründung versagt, daß - bei summarischer Prüfung - dieser Antrag als auf die Erstattung von Steuern oder Haftungsbeträgen i. S. des § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) gerichtet anzusehen ist und daß über derartige Ansprüche zunächst durch Verwaltungsakt zu entscheiden ist (§ 218 Abs. 2 Satz 2 AO 1977; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1986 VII R 103/83, BFHE 147, 1).
  • BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 05.03.1987 - VII B 139/86
    Er folgt bei der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe der von ihm bereits vertretenen Auffassung, daß die Verfügung, mit der die Eintragung einer Sicherungshypothek beantragt wird, ein Verwaltungsakt sein kann (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236), und geht zugunsten der Beschwerdeführerin davon aus, daß die dazu erforderlichen Voraussetzungen im Streitfall erfüllt sind.
  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Richtet sich die Folgenbeseitigung indes allein auf die Rückgängigmachung der durch die Vollstreckungsmaßnahme bewirkten Vermögensverschiebung, ist bei der Beurteilung des Feststellungsinteresses aber zu berücksichtigen, wie es das FG, gestützt auf den Senatsbeschluss vom 5. März 1987 VII B 139/86 (BFH/NV 1987, 663), auch getan hat, dass aus einer Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsmaßnahme nicht zwangsläufig gefolgert werden kann, dass die Vollstreckungsbehörde die erlangten Beträge zu erstatten oder zurückzuzahlen habe.
  • FG Niedersachsen, 12.12.2023 - 13 K 97/23

    Attribut; Berichtigung; Bestreiten; Feststellungsbescheid;

    a) Bei einem buchstabengetreuen Verständnis der Formulierung in der zweiten Ziffer des Klageantrags hätte die Klägerin eine allgemeine Leistungsklage im Sinne von § 40 Abs. 1 Alt. 3 FGO erhoben, die aber allein deshalb keine Erfolgsaussichten hätte, weil über Erstattungsansprüche gemäß § 37 Abs. 2 AO zunächst durch Verwaltungsakt zu entscheiden wäre (§ 218 Abs. 2 Satz 2 AO) (vgl. nur BFH-Beschluss vom 5. März 1987 VII B 139/86, BFH/NV 1987, 663, Rz. 15 bei juris; BFH-Beschluss vom 7. Juli 1998 VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150, Rz. 6 bei juris; BFH-Urteil vom 30. November 1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412, Rz. 11 ff. bei juris; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 2022 - 3 K 744/20 KV, EFG 2022, 1528, Rz. 23).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2003 - 5 K 2441/01

    Lohnpfändung und Anordnung gemäß § 319 AO i.V.m. §§ 850 c Abs. 4 , 850g ZPO

    Über Anträge, die sich auf die Erstattung von steuerlichen Leistungen im Sinn von § 37 Abs. 2 AO richtet, ist zunächst durch Verwaltungsakt nach § 218 Abs. 2 Satz 2 AO zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 1987 VII B 139/86, BFH/NV 1987, 663).
  • BFH, 11.04.2001 - VII R 304/00

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Vollstreckung - Forderungspfändung -

    Richtet sich die Folgenbeseitigung indes allein auf die Rückgängigmachung der durch die Vollstreckungsmaßnahme bewirkten Vermögensverschiebung, ist bei der Beurteilung des Feststellungsinteresses aber zu berücksichtigen, wie es das FG, gestützt auf den Senatsbeschluss vom 5. März 1987 VII B 139/86 (BFH/NV 1987, 663), auch getan hat, dass aus einer Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsmaßnahme nicht zwangsläufig gefolgert werden kann, dass die Vollstreckungsbehörde die erlangten Beträge zu erstatten oder zurückzuzahlen habe.
  • FG München, 26.09.1999 - 1 K 808/99

    Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit Durchsuchungsmaßnahmen;

    A. für die Durchsuchung: Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 287 AO Rz 61, Tipke/Kruse § 287 AO Rz 35, und Plewka in Koch/Scholtz Rz 14; für den Antrag auf Anordnung der Durchsuchung an das Amtsgericht: vgl. Beschlüsse des BFH vom 29.10.1985 VII B 69/85, BStBl. II 1986, 236, und vom 5.3.1987 VII B 139/86, BFH/NV 1987, 663, sofern der Antrag wie im Streitfall die Feststellung enthält, die jeweils bezeichneten Steueransprüche seien vollstreckbar).
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