Rechtsprechung
   BFH, 09.09.1999 - VII B 279/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8542
BFH, 09.09.1999 - VII B 279/98 (https://dejure.org/1999,8542)
BFH, Entscheidung vom 09.09.1999 - VII B 279/98 (https://dejure.org/1999,8542)
BFH, Entscheidung vom 09. September 1999 - VII B 279/98 (https://dejure.org/1999,8542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97

    Rechtskraftwirkung eines Entscheidungssatzes eines Landgerichts für andere

    Auszug aus BFH, 09.09.1999 - VII B 279/98
    Diese Vorschrift ist im Verfahren wegen Zulassung der Revision dahin entsprechend anzuwenden, daß eine von vornherein aussichtslose Revision nicht zuzulassen ist (Beschluß des Senats vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729).
  • BFH, 07.10.2009 - VII B 253/08

    Milchabgabe - Gemeinschaftsrechtliche Milchabgabenregelung mit höherrangigem

    Angesichts des EuGH-Urteils in ZfZ 2009, 219 ist die FG-Entscheidung jedenfalls im Ergebnis zutreffend (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren: Senatsbeschluss vom 9. September 1999 VII B 279/98, BFH/NV 2000, 324).
  • BFH, 05.10.2009 - VII B 254/08

    Rücknahme einer vor Warengestellung erklärten Annahme der Zollanmeldung

    Ob die weiteren von der Beschwerde bezeichneten Rechtsfragen nach der Anwendbarkeit des § 125 Abs. 1 AO und nach dem Vorliegen seiner Voraussetzungen, d.h. eines schwerwiegenden und offenkundigen Fehlers im Fall der Annahme der Zollanmeldung vor Gestellung der Waren, klärungsbedürftig sind, kann offenbleiben, weil die Entscheidung des FG, ohne dass es auf diese Fragen ankommt, jedenfalls im Ergebnis richtig ist (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren: Senatsbeschluss vom 9. September 1999 VII B 279/98, BFH/NV 2000, 324).
  • BFH, 09.06.2005 - VII B 19/02

    Überprüfung der Gewichtsangaben für Warensendung; Mindergewicht; Gewicht

    Seine Entscheidung erweist sich somit jedenfalls im Ergebnis als richtig, was die Zulassung der Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO ausschließt (Senatsbeschluss vom 9. September 1999 VII B 279/98, BFH/NV 2000, 324).
  • FG Hamburg, 04.02.2014 - 3 KO 28/14

    Grundgesetz/Finanzgerichtsordnung: Gewaltenteilung oder Selbstverwaltung der

    Gleichfalls unzulässig ist die Erinnerung wegen Rechtsmissbrauchs, da ihre Begründung letztlich auf nicht nachvollziehbare Vorwürfe von richterlichen Disziplinarvergehen, Hochverrat und Rechtsbeugung und damit auf exzessive Justiz-Verunglimpfung hinausläuft (vgl. FG Köln, Urteile vom 08.09.1998 8 K 5803/98 und 8 K 6180/98, Juris; nachgehend BFH-Beschlüsse vom 09.09.1999 VII R 100/98, VII B 323/98, VII B 324/98 und VII R 87/98, VII B 279/98).
  • FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07

    Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte

    Denn zum Einen fehlt es an einem solchen besonderen Feststellungsinteresse, wenn der Verwaltungsakt, dessen Nichtigkeit geltend gemacht wird, von der Behörde - wie vorliegend hinsichtlich der (Konten)Pfändungsmaßnahmen bei der A AG sowie hinsichtlich der Eintragung der Sicherungshypothek - wieder aufgehoben bzw. zurückgenommen wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. September 1999 VII B 279/98, BFH/NV 2000, 324; VII B 266/98, Juris; Steinhauff, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 41 FGO Rn 270).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht