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   BFH, 06.10.1998 - VII B 97/98   

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https://dejure.org/1998,4690
BFH, 06.10.1998 - VII B 97/98 (https://dejure.org/1998,4690)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1998 - VII B 97/98 (https://dejure.org/1998,4690)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - VII B 97/98 (https://dejure.org/1998,4690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Darlegung der Verhältnisse - Eidesstattliche Versicherung - Vollstreckungsverfahren

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 142; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 3; ; ZPO § 117 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142
    PKH, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.01.2009 - VII B 228/08

    Fehlende Zulassung der Revision durch FG

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Sollte die von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden können (anders die ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.), wäre das Rechtsmittel ebenfalls unzulässig, weil innerhalb der Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO keine Begründung eingereicht worden ist.

  • BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06

    Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Die von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02

    PKH für NZB

    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob überhaupt oder unter den Umständen des vorliegenden Falles die formgebundene Erklärung nach § 117 Abs. 4 ZPO durch eine Kopie des anlässlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher nach § 807 ZPO vorgelegten Vermögensverzeichnisses, ggf. i.V.m. dem Bewilligungsbescheid des Arbeitsamts über die Gewährung von Arbeitslosengeld, ersetzt werden kann (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen ablehnend die BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1998 VII S 24/97, BFH/NV 1998, 1251; vom 29. April 1998 XI S 5/98, BFH/NV 1998, 1371, und insbesondere vom 6. Oktober 1998 VII B 97/98, BFH/NV 1999, 494), denn der PKH-Antrag hat auch sachlich keinen Erfolg (nachfolgend 3.).
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