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   BFH, 30.04.1980 - VII R 57/77   

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https://dejure.org/1980,21569
BFH, 30.04.1980 - VII R 57/77 (https://dejure.org/1980,21569)
BFH, Entscheidung vom 30.04.1980 - VII R 57/77 (https://dejure.org/1980,21569)
BFH, Entscheidung vom 30. April 1980 - VII R 57/77 (https://dejure.org/1980,21569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 14.12.2021 - VII R 61/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2021 VII R 15/19 -

    Für § 48 Abs. 2 AO, demzufolge Dritte sich vertraglich verpflichten können, für Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis einzustehen, gilt dies hingegen nicht; lediglich für die Bürgschaft erhielt Art. 195 ZK eine Sonderregelung, die aber die Möglichkeit eines Schuldbeitritts (kumulative Schuldübernahme) nach § 48 Abs. 2 AO ebenfalls nicht ausschloss (gleicher Ansicht: Gellert, Zollkodex und Abgabenordnung [2003], S. 61; ders. in Dorsch, Zollrecht [Stand: 01.08.2015], Art. 231 ZK Rz 4; Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp-- [Stand: 217. Lfg.], Art. 230-231 ZK Rz 9 f.; Boeker in HHSp, § 48 AO Rz 5; Kunz in Gosch, AO § 48 Rz 12; zur Abgrenzung gegenüber einer befreienden Schuldübernahme s. im Hinblick auf § 37 des Zollgesetzes bereits Senatsurteile vom 30.04.1980 - VII R 57/77, BFHE 131, 6; vom 10.02.1981 - VII R 54/77, und VII R 55/77, juris; vgl. auch Drüen in Tipke/Kruse, § 48 AO Tz 7; Boeker in HHSp, § 192 AO Rz 7).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2020 - 4 K 1109/19

    Wiederaufleben von Abgabenforderungen des Hauptzollamts infolge Anfechtung

    Der Senat legt diese Bestimmung in dem Sinne aus, dass die E GmbH der jeweiligen Abgabenschuld ihrer Kunden, soweit diese die Aufschubkonten nutzten, beitrat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30.04.1980 VII R 57/77, BFHE 131, 6; Walz, ZIP 1991, 1405, 1409; OLG Düsseldorf Urteil vom 18.05.1978 18 U 32/77, MDR 1987, 853; LG Hannover Urteil vom 29.03.1955 17 O 50/54, MDR 1955, 684).
  • BFH, 29.10.1986 - VII R 126/81

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Ausfuhrerstattungen

    Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Bestandteil des nationalen Rechts können aus dem Verhalten eines Beamten nur dann Rechte hergeleitet werden, wenn das Verhalten zu einem bestimmten Vertrauen Anlaß gibt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1980 VII R 57/77, BFHE 131, 6, 10).
  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 70/83

    Aufwendungsersatzanspruch eines von dem Lagerhalter zur Erfüllung zusätzlich

    Stellt der Zolldeklarant im Einverständnis mit der Zollbehörde eine fremde Abgabenschuld in das ihm bewilligte Zollaufschubkonto ein, so ist hierin regelmäßig nur ein Schuldbeitritt zu sehen, der den Bestand der Abgabenforderung gegen den Zollschuldner unberührt läßt (BFHE 131, 6).
  • BFH, 17.02.1988 - VII R 91/85

    Pflicht zur unverzüglichen Anschreibung eines Zollguts zum freien Verkehr -

    Da die angefochtenen Zahlungsaufforderungen auch sonst keinen rechtlichen Bedenken begegnen (vgl. auch Senatsurteil vom 30. April 1980 VII R 57/77, BFHE 131, 6), war die Vorentscheidung aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BFH, 30.10.1984 - VII R 88/81
    Die Zahlungsaufforderung des HZA an den Importeur verstößt jedenfalls dann nicht gegen Treu und Glauben, wenn ein Stempelaufdruck der Speditionsfirma auf den Zollanmeldungsformularen zu erkennen gibt, daß der Spediteur die Eingangsabgaben nicht bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.4.1980 VII R 57/77).2.
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