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   BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05   

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https://dejure.org/2006,12127
BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05 (https://dejure.org/2006,12127)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2006 - VII R 7/05 (https://dejure.org/2006,12127)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - VII R 7/05 (https://dejure.org/2006,12127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126a; ; FGO § 135 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV 2988/95 Art. 4 Abs. 3; EGV 800/1999 Art. 15
    Zoll-/Gemeinschaftsrecht: Ausfuhrerstattung

  • datenbank.nwb.de

    Ausfuhrerstattung trotz Rückvergütung der Einfuhrabgaben und Reexport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 800/99 Art 15 Abs 3, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 17 Abs 3
    Ausfuhrerstattung; Bestimmungsland; Differenzierte Ausfuhrerstattung; Veredelungsverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.07.2005 - C-515/03

    Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05
    Im Streitfall und bei dem im EuGH-Urteil vom 21. Juli 2005 Rs. C-515/03 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 306) entschiedenen Fall handle es sich um verschiedene Ausgangssachverhalte.

    Der EuGH hat mit dem Urteil in ZfZ 2005, 306 entschieden, die in Art. 17 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 aufgestellte Bedingung für den Erhalt einer differenzierten Ausfuhrerstattung sei erfüllt, wenn das Erzeugnis nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in dem Bestimmungsland einer wesentlichen Be- oder Verarbeitung i.S. von Art. 24 des Zollkodex (ZK) unterzogen wird, auch wenn das aus dieser Be- oder Verarbeitung stammende Erzeugnis anschließend unter Rückvergütung der in diesem Land entrichteten Zölle und Zahlung der Eingangsabgaben der Gemeinschaft wieder in die Gemeinschaft zurückverbracht wird.

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05
    Nach dem Urteil des EuGH vom 21. Januar 1999 Rs. C-54/95 (EuGHE 1999, I-35) sowie dem Senatsurteil vom 21. März 2002 VII R 35/01 (BFHE 198, 247) sei der Begriff des Erreichens einer Bestimmung nicht im geographischen, sondern im funktionellen Sinne zu verstehen.
  • BFH, 21.03.2002 - VII R 35/01

    Revision - Gewährung einer Ausfuhrerstattung - Einheitlicher Erstattungssatz -

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05
    Nach dem Urteil des EuGH vom 21. Januar 1999 Rs. C-54/95 (EuGHE 1999, I-35) sowie dem Senatsurteil vom 21. März 2002 VII R 35/01 (BFHE 198, 247) sei der Begriff des Erreichens einer Bestimmung nicht im geographischen, sondern im funktionellen Sinne zu verstehen.
  • BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05
    Eine Abfertigung zu einem aktiven Veredelungsverkehr mit anschließender Wiederausfuhr erfülle nicht die Voraussetzung des tatsächlichen Erreichens des Bestimmungsmarktes (Hinweis auf das Senatsurteil vom 7. Mai 2002 VII R 5/01, BFH/NV 2002, 1189).
  • BFH, 10.12.2002 - VII B 139/02

    Differenzierte Ausfuhrerstattung

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05
    Vielmehr sei für das System der differenzierten Ausfuhrerstattung wesentlich, dass die Ware tatsächlich den betreffenden Bestimmungsmarkt erreicht und auf diesem in den Verkehr gebracht wird (Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 28. März 1996 Rs. C-299/94, EuGHE 1996, I-1925, und den Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 VII B 139/02, BFH/NV 2003, 670).
  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05
    Denn das System differenzierter Ausfuhrerstattungen verfolge das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen und zu erhalten und trage dementsprechend durch eine Differenzierung des Erstattungsbetrages den Besonderheiten des jeweiligen Einfuhrmarktes Rechnung (Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 11. Juli 1984 Rs. 89/83, EuGHE 1984, 2815 Rdnr. 8).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-299/94

    Anglo Irish Beef Processors International u.a.

    Auszug aus BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05
    Vielmehr sei für das System der differenzierten Ausfuhrerstattung wesentlich, dass die Ware tatsächlich den betreffenden Bestimmungsmarkt erreicht und auf diesem in den Verkehr gebracht wird (Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 28. März 1996 Rs. C-299/94, EuGHE 1996, I-1925, und den Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 VII B 139/02, BFH/NV 2003, 670).
  • FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 347/07

    Ausfuhrerstattung: Differenzierte Ausfuhrerstattung - Nachweis der Erfüllung der

    Im Anschluss an diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.7.2006 (VII R 7/05, BFH/NV 2006, 2141) erkannt, dass der Gewährung von Ausfuhrerstattung nicht entgegenstehe, wenn die Ausfuhrwaren nach Verarbeitung im Bestimmungsdrittland und bei der Einfuhr zugesagter Vergütung der Einfuhrabgaben in ein anderes Drittland weiter exportiert würden.

    Sowohl die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.7.2005 (C-515/03) als auch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.7.2006 (VII R 7/05) ergingen allerdings zu Sachverhaltskonstellationen, auf die noch die Verordnung Nr. 3665/87 Anwendung fand.

  • BFH, 31.07.2007 - VII R 59/06

    Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung - Nachweis der Überführung von

    Ebenso war in dem Fall, der dem Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Juli 2006 VII R 7/05 (BFH/NV 2006, 2141) zugrunde lag, davon auszugehen, dass die bei Überführung in den freien Verkehr vorgeschriebenen Einfuhrabgaben für die Waren vollständig entrichtet und --entsprechend dem gemeinschaftsrechtlichen Zollverfahren der aktiven Veredelung in der Form des Zollrückvergütungsverfahrens, das gemäß Art. 125 ZK eine Anmeldung der Waren zum freien Verkehr voraussetzt-- später nach der Ausfuhr der Veredelungserzeugnisse erlassen oder erstatten worden waren.
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