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   BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96   

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https://dejure.org/1996,2109
BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96 (https://dejure.org/1996,2109)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1996 - VII ZB 14/96 (https://dejure.org/1996,2109)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - VII ZB 14/96 (https://dejure.org/1996,2109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233, § 519
    Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3155
  • MDR 1997, 94
  • VersR 1997, 132
  • BB 1996, 2168
  • AnwBl 1997, 49
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96
    Das Berufungsgericht stellt zutreffend darauf ab, daß der Rechtsmittelführer generell mit dem Risiko belastet ist, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt, demgemäß kann der Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (st.Rspr. des BGH, vgl. Senatsbeschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = NJW 1991, 1359).

    Dabei kann nach der Rechtsprechung des BGH ein Anwalt regelmäßig erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht wird (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 aaO.).

  • BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23

    Nachweis vorübergehender technischer Unmöglichkeit durch Screenshot?

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155, vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8, und vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, jeweils m.w.N.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht (§ 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F.) grundsätzlich in Zweifel gezogen, ob der Rechtsmittelführer auch darauf vertrauen darf, dass einem zweiten ordnungsgemäß begründeten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99; NJW-RR 2000, 947; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; offengelassen von BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155).

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung

    Ob ein solches Vertrauen auch bei einem zweiten Verlängerungsantrag gerechtfertigt sein kann, hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht nicht allgemein beantwortet, jedoch grundsätzlich in Zweifel gezogen (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, 948), nach den besonderen Umständen des jeweiligen Sachverhalts entschieden (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; v. 6. November 2001 - XI ZB 14/01, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 22) und bisher nur in einem Falle, in dem der Rechtsanwalt trotz mehrfacher Erinnerung erst mit beträchtlicher Verspätung Akteneinsicht erhalten hatte, bejaht (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000, aaO).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Zwar ist das bisher nur für den Fall eines ersten Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entschieden worden (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155).
  • BGH, 31.07.2023 - VIa ZB 1/23

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947; Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; Beschluss vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22, NJW 2023, 1449 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 30.01.2023 - VIa ZB 15/22

    Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947; Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung einer Fristverlängerung

    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1998 - III ZB 31/97 - BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 16; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96 - NJW 1996, 3155 und vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - NJW 1999, 430).
  • BGH, 06.11.2001 - XI ZB 14/01

    Wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach Versagung von

    Ob dies auch bei einem zweiten Antrag noch gilt, ist höchstrichterlich - soweit ersichtlich - bislang nicht entschieden (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155).
  • BGH, 20.05.1998 - XII ZR 22/97

    Anfechtung einer Urteilsergänzung; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Mit einer nochmaligen Fristverlängerung - die Klägerin hatte sich dem zuvor schon grundsätzlich widersetzt - konnte auf den so begründeten Antrag bereits deswegen nicht gerechnet werden, weil der Beklagte anwaltlich vertreten und weder dargetan noch ersichtlich war, wieso es für die Einhaltung der Frist auf eine Information von seiner Seite oder sonst auf eine Verhinderung gerade seiner Person ankommen konnte (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96 - NJW 1996, 3155).
  • OLG Jena, 29.01.2020 - 4 U 880/19

    Schuldhafte Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist aufgrund Vertrauen auf eine

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08 -, juris; Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21.02.2000 - II ZB 16/99, jeweils m.w.N.).
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