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BGH, 02.03.1961 - VII ZR 15/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Übliche Provision eines HV bei aus dem Rahmen fallenden Aufträgen, einseitige Leistungsbestimmung durch eine Partei, Bestimmung der Höhe der Provision, Sonderleistungen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 02.03.1961 - VII ZR 15/60
Diese Unterlassung wäre aber nur dann als Verstoß gegen den § 286 ZPO zu werten, wenn es Umstände übersehen hätte, die für die Entscheidung wesentlich waren (BGHZ 3, 162, 175). - RG, 10.01.1925 - I 106/24
Einziehung von Wechseln in ausländischer Währung
Auszug aus BGH, 02.03.1961 - VII ZR 15/60
Zwar ist es in der Regel zulässig, auf die Sachkunde der kaufmännisch besetzten Kammer für Handelssachen zurückzugreifen (RGZ 110, 47, 48 f).
- BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 139/04
Fortsetzung eines Handelsvertretervertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit
Zutreffend ist auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, die Beklagte schulde der Klägerin für die 1998 vermittelten F. Teilnehmerverhältnisse mangels einer vertraglichen Provisionsvereinbarung und eines üblichen Provisionssatzes im Sinne von § 87b Abs. 1 HGB aufgrund einer einseitigen Leistungsbestimmung nach § 315 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1961 - VII ZR 15/60, LM § 87b HGB Nr. 1, unter III 3) weitere Provision in Form von Aktivierungsprämie und Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt 459.018,20 DM.