Rechtsprechung
BGH, 10.02.2005 - VII ZR 373/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Herausgabe von Bürgschaftsurkunden ; Erlangung von Bürgschaftsurkunden ohne Rechtsgrund ; Sicherung einer persönlichen Verpflichtung auf Zahlung eines Werklohns aus einem Werkvertrag durch eine Bürgschaft; Hinreichende Anhaltspunkte für eine Verpflichtung ...
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 765 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
Anspruch des Bürgen Hauptschuldners auf Herausgabe von Bürgschaftsurkunden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abänderung der Bürgschaft ohne Bürgenzustimmung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Veränderung des Bürgschaftsinhalts ohne Beteiligung des Bürgen wirksam? (IBR 2005, 370)
Papierfundstellen
- BauR 2005, 873
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 24.01.2011 - 13 U 3970/10
Gewährleistungsbürgschaft: Erweiterung der Bürgenhaftung durch Änderung der …
7 Entschieden wurde jedoch bereits (BauR 2005, 873), dass die Vertragspartner eines Bauvertrages durch Abänderung der Sicherungsabreden den Inhalt der Bürgschaftserklärung der Bürgin ohne deren Beteiligung nicht abändern können. - OLG München, 20.12.2010 - 13 U 3970/10
Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft
Nach Rechtsprechung des BGH (BauR 2005, 873) und zahlreicher Obergerichte (OLG Köln, BauR 2005, 1199; OLG Rostock, BauR 2007, 549; OLG Frankfurt, IBR 2007, 134; OLG Hamburg, BauR 1990, 745) können die Vertragspartner eines Bauvertrages durch Abänderung der Sicherungsabreden den Inhalt der Bürgschaftserklärung der Bürgin ohne deren Beteiligung nicht abändern.