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   OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - VII-Verg 3/11   

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OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - VII-Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,3940)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2011 - VII-Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,3940)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - VII-Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,3940)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Impfstoffbeschaffung: Apotheker - kein öffentlicher Auftraggeber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11
    Auch das LSG NRW (Beschluss vom 24.08.2009 - L 21 KR 45/09 SFB) meint unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvF 2/03), einer besonderen Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bedürfe es nicht.
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11
    Da die Kosten - von unwirtschaftlichen Verschreibungen abgesehen - auf Dritte übergewälzt werden können, besteht für die Nachfrager grundsätzlich kein Anreiz für echte Preisverhandlungen (vgl. BGH NJW 2005, 51, 53 zum insoweit parallelen Problem der Unfallersatztarife nach Verkehrsunfällen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11
    Auch das LSG NRW (Beschluss vom 24.08.2009 - L 21 KR 45/09 SFB) meint unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvF 2/03), einer besonderen Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bedürfe es nicht.
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - Verg W 12/10

    Zulässiges Rechtsschutzziel eines Vergabenachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11
    Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob ein Vergabenachprüfungsverfahren, das auf die generelle Unzulässigkeit einer Vergabe der fraglichen Art gestützt wird, überhaupt zulässig ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010, Verg W 12/10).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgabe von saisonalem Grippeimpfstoff durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11
    Auf die Tatsache, dass die Vereinbarung nur mittelbar über das Gebot der wirtschaftlichen Verordnungsweise und Hinweisen der Krankenkassen auf preisgünstige Bezugsquellen nach § 73 Abs. 8 S. 1 SGB V durchgesetzt werden kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.06.2010 - L 10 KR 38/10 B ER), weist die Ausschreibung ausdrücklich hin.
  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11
    Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 02. Dezember 2010 (VK 3-120/10) wird zurückgewiesen.
  • VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16

    Zusammenfassung des Bedarfs mehrerer Auftraggeber, Nachfragekartell

    In Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.1.2011, VII-Verg 3/11) und Literatur sei anerkannt, dass eine kartellrechtlich unzulässige Nachfragebündelung gegen das Mißbrauchsverbot des § 21 Abs. 1 Satz 3 VgV verstoßen könne.

    Dies gilt beispielsweise für die Frage, ob gesetzliche Krankenkassen sich trotz möglicherweise entgegenstehenden sozialrechtlichen Vorgaben im Einzelfall entschließen dürfen, überhaupt auszuschreiben; diese, dem Vergabeverfahren vorgelagerte Fragestellung ist durch die Sozialgerichte zu prüfen und wurde im konkreten Einzelfall auch tatsächlich durch die Sozialgerichte geprüft (vgl. zu diesem Sachverhalt, der sich im Rahmen einer Ausschreibung von Grippeimpfstoff in Sachsen- Anhalt gestellt hatte, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlusss vom 2. Dezember 2010 - VK 3-120/10 mit Hinweis auf das Aktenzeichen, unter dem dieser Vorgang beim Landessozialgericht Sachsen-Anhalt geführt worden war, bestätigt im Ergebnis durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.Januar 2011 nach § 118 GWB und vom 11. Mai 2011 in der Hauptsache, VII-Verg 3/11; vgl. zu einer parallelen Problematik der Ausschreibungsberechtigung nach Sozialrecht bei.

    Die Feststellung, ein bzw. mehrere öffentliche Auftraggeber hätten gegen § 1 GWB verstoßen, ist eben nicht einfach zu treffen (zum Gesichtspunkt der Einfachheit der Feststellung vgl. OLG Düsseldorf in Verfahren Grippeimpfstoff Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 und vom 11. Mai 2011 - VII-Verg 3/11).

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 2-30/18

    Grippeimpfstoffversorgung

    Ebenfalls übersehen habe die 1. Vergabekammer des Bundes, dass das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 17. Januar 2011 (Az.: VII-Verg 3/11) einen sehr eindeutigen Hinweis gegeben habe, wonach eine mittelbare Stellvertretung durch die Apotheken für möglich gehalten worden sei, wenn diese die Lieferantenpreise zuzüglich eines Zuschlags an die gesetzliche Krankenkasse weitergeben dürfte.

    ïEUR Vergabeverfahren mit den Apotheken als Ausschreibungsadressaten, die mangels öffentlicher Auftraggebereigenschaft ihrerseits ohne Anwendung des Vergaberechts (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1.2011 - Verg 3/11) beispielsweise mit den Herstellern selbst, mit Großhändlern und/oder anderen zugelassenen Lieferanten verhandeln und beschaffen können, wobei die Möglichkeit zur Bildung von Bietergemeinschaften, auch bundeslandübergreifend, besteht;.

    Will eine gesetzliche Krankenkasse eine Rahmenvereinbarung mit einem Leistungserbringer wie hier den Grippeimpfstoffherstellern abschließen, so bedarf es für ein entsprechendes Vergabeverfahren keiner gesonderten sozialrechtlichen Rechtsgrundlage; es verhält sich vielmehr umgekehrt, dass sich nämlich die Notwendigkeit, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen, unmittelbar aus der Rechtsordnung ergibt, § 97 Abs. 1 GWB (3. Vergabekammer des Bundes, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1.2011 - Verg 3/11 im Eilverfahren sowie vom 11. Mai 2011 - Verg 3/11 in der Hauptsache);.

    Gesellschafter der Ag zu 2) ist die Bg zu 1), es stehen also Apotheken hinter der Ag zu 2), die ihrerseits unstreitig keine öffentlichen Auftraggeber sind (vgl. bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1.2011 - Verg 3/11).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Die Vereinbarung zwischen der Antragsgegnerin zu 2. und der Beigeladenen zu 4. ist nicht nur kein öffentlicher Auftrag, weil die Antragsgegnerin zu 2. und die Apotheken, für welche die Antragsgegnerin zu 2. tätig wird, nach der Rechtsprechung des Senats keine öffentlichen Auftraggeber sind, auch nicht in mittelbarer Stellvertretung (vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2011 - VII-Verg 3/11, zitiert nach juris, Tz. 19 f.).
  • VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-65/16

    Zusammenfassung des Bedarfs mehrerer Auftraggeber, Nachfragekartell

    In Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.1.2011, VII-Verg 3/11) und Literatur sei anerkannt, dass eine kartellrechtlich unzulässige Nachfragebündelung gegen das Mißbrauchsverbot des § 21 Abs. 1 Satz 3 VgV verstoßen könne.

    Fragestellung ist durch die Sozialgerichte zu prüfen und wurde im konkreten Einzelfall auch tatsächlich durch die Sozialgerichte geprüft (vgl. zu diesem Sachverhalt, der sich im Rahmen einer Ausschreibung von Grippeimpfstoff in Sachsen- Anhalt gestellt hatte, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - VK 3-120/10 mit Hinweis auf das Aktenzeichen, unter dem dieser Vorgang beim Landessozialgericht Sachsen-Anhalt geführt worden war, bestätigt im Ergebnis durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.Januar 2011 nach § 118 GWB und vom 11. Mai 2011 in der Hauptsache, VII-Verg 3/11; vgl. zu einer parallelen Problematik der Ausschreibungsberechtigung nach Sozialrecht bei Hilfsmittelausschreibungen nach § 127 SGB V die 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. Juni 2016 - VK2-45/16 (nicht bestandskräftig).

    Die Feststellung, ein bzw. mehrere öffentliche Auftraggeber hätten gegen § 1 GWB verstoßen, ist eben nicht einfach zu treffen (zum Gesichtspunkt der Einfachheit der Feststellung vgl. OLG Düsseldorf in Verfahren Grippeimpfstoff Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 und vom 11. Mai 2011 - VII-Verg 3/11).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Unabhängig davon, dass Vertragsärzte über kein Mandat verfügen, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vermeintliche Interessen der Versicherten zu verfolgen, ihnen nicht ansteht, Ausschreibungen der Krankenkassen und deren wirtschaftlichen Erfolg zu unterlaufen, und jeder Grundlage entbehrt ihnen zu unterstellen, sie würden solches tun, hat die Antragsgegnerin, wie schon die Vergabekammer richtig ausgeführt hat (VKB 14 f.), durch die Ankündigung von Einschränkungen bei Kostenerstattungen (ausgenommen die praktisch als sehr geringfügig anzusehende persönliche Einlösung eines Rezepts durch Versicherte selbst) alles getan, um die Bereitschaft der Ärzte, sich dem ausgeschriebenen Rahmenvertragsmodell anzuschließen, nicht nur zu fördern, sondern faktisch sicherzustellen (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.1.2011 - VII-Verg 3/11, BA 4).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

    Die Antragsgegnerin hat - wie die Vergabekammer im angefochtenen Beschluss ausgeführt hat (BA 15 f.) - letztlich auch durch Restriktionen bei der Kostenerstattung alles dafür getan, die Bereitschaft der Ärzte, sich dem Rahmenvertragsmodell anzuschließen, nicht nur zu fördern, sondern sicherzustellen (s. auch Senatsbeschluss vom 17.01.2011 - VII-Verg 3/11).
  • VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11

    Kooperationsvereinbarungen über die Lieferung von Grippeimpfstoffen für die

    Dementsprechend stellen die Apotheken im Verhältnis zu den Krankenkassen die Marktgegenseite dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, VII-Verg 3/11).

    Die Ag hat auch nicht auf Rechnung der Bg zu 1) gehandelt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Die Antragsgegnerin hat - wie die Vergabekammer im angefochtenen Beschluss ausgeführt hat (BA 20 f.) - letztlich auch durch Restriktionen bei der Kostenerstattung alles dafür getan, die Bereitschaft der Ärzte, sich dem Rahmenvertragsmodell anzuschließen, nicht nur zu fördern, sondern sicherzustellen (s. auch Senatsbeschluss vom 17.01.2011 - VII-Verg 3/11).
  • LG Hannover, 15.06.2011 - 21 O 25/11

    Pharmaunternehmen können gegen Nachfragekartell vorgehen!

    Daher kann die Rabattvereinbarung trotz der Therapiefreiheit der Ärzte durchgesetzt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.01.2011 - VII-Verg 3/11).

    Eine regionale Beschränkung der Nachfrage nach Grippeschutzimpfstoffe zu Lasten der pharmazeutischen Unternehmen ergibt sich daraus nicht (zur bundesweiten Abgrenzung des Marktes bei Verträgen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen gem. §§ 132e SGB V zur Versorgung ihrer Versicherten mit Impfstoffen für Schutzimpfungen: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.01.2011 - VII - Verg 3/11; vgl. Anlage zu Art. 2 FKVO Nr. 139/2004 Fallbeispiele zur sachlichen/räumlichen Marktabgrenzung, Stichwort "Pharmaprodukte - Arzneimittel", Langen/Bunte, 11. Aufl., Bd. 2, FKVO Nr. 139/2004 Rn. 327).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11

    Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der

    Unabhängig davon, dass Vertragsärzte über kein Mandat verfügen, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vermeintliche Interessen der Versicherten zu verfolgen, ihnen nicht ansteht, einen wirtschaftlichen Erfolg von Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen zu hintertreiben, und jeder Grundlage entbehrt ihnen zu unterstellen, sie würden solches tun, hat die Antragsgegnerin, wie schon die Vergabekammer zutreffend ausgeführt hat (VKB 15 f.), durch die Ankündigung von Einschränkungen bei Kostenerstattungen (ausgenommen die praktisch nahezu auszuschließende persönliche "Einlösung" eines Rezepts durch Versicherte) alles getan, um die Bereitschaft der Ärzte, sich dem ausgeschriebenen Rahmenvertragsmodell anzuschließen, nicht nur zu fördern, sondern faktisch sicherzustellen (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.1.2011 - VII-Verg 3/11, BA 4).
  • VK Bund, 06.07.2011 - VK 3-80/11

    Rabattverträge gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

  • VK Bund, 23.03.2011 - VK 2-12/11

    Kooperationvereinbarung über die Lieferung von Grippeimpfstoffen

  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 10.06.2011 - VK 3-59/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

  • VK Bund, 14.06.2011 - VK 3-62/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

  • VK Bund, 15.06.2011 - VK 3-65/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 23/11

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

  • VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11

    Lieferung von Arzneimitteln

  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 24/11

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2011 - 1 VK 25/11

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB weiter anwendbar!

  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11

    Gewährung von Rabatten bei der Versorgung mit feinporigen, arzneistoff- und

  • VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11

    Gewährung von Rabatten bei der Versorgung mit Schaumverbänden

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - VII-Verg 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13560
OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - VII-Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,13560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2011 - VII-Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,13560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - VII-Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,13560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgabe von saisonalem Grippeimpfstoff durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
    Unter Beachtung des auch die Vertragsärzte bindenden Wirtschaftlichkeitsgebotes sind diese jedoch gehalten, zur Vermeidung von Regressen, die benötigten Impfstoffe nur beim Ausschreibungsgewinner zu bestellen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Az.: L 10 KR 38/10 ER vom 3f0.06.2010).

    Es ist Ziel der Auftraggeber, losbezogen nur von den Gewinnern der Ausschreibung die Grippeimpfstoffe zu beziehen (siehe auch Beschluss LSG Sachsen-Anhalt, Az.: L 10 KR 38/10 ER vom 30.06.2010).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
    Gegebenenfalls wäre zu klären, ob - anders als noch BVerfGE 11, 139 angenommen hat - nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur unechten Rückwirkung (vgl. NJW 2010, 3629 ff.) jedenfalls für einen gewissen Zeitraum aus verfassungsrechtlichen Gründen Vertrauensschutz zu gewähren ist.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
    Gegebenenfalls wäre zu klären, ob - anders als noch BVerfGE 11, 139 angenommen hat - nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur unechten Rückwirkung (vgl. NJW 2010, 3629 ff.) jedenfalls für einen gewissen Zeitraum aus verfassungsrechtlichen Gründen Vertrauensschutz zu gewähren ist.
  • BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D

    Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (NZBau 2010, 777) fielen im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht keine Gerichtskosten an.
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - Verg W 12/10

    Zulässiges Rechtsschutzziel eines Vergabenachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
    Das Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht dazu gedacht, eine - wie auch immer geartete - Vergabe zu bekämpfen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - Verg W 12/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 21 KR 68/09

    Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
    Auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 28.01.2010 - L 21 KR 68/09 SFB) verlangt für Mittel, die nicht dieser Regelung unterliegen, lediglich eine hinreichende Aufklärung der Bieter über die Wirkweise des Vertrages.
  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 02. Dezember 2010 (VK 3-120/10) wird zurückgewiesen.
  • VK Bund, 21.09.2016 - VK 2-87/16

    Rabattvertrag Zytostatika; Kartell- und Sozialrecht im Nachprüfungsverfahren;

    zu prüfen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10 "Grippeimpfstoff in Sachsen-Anhalt", bestätigt im Ergebnis durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.Januar 2011 nach § 118 GWB a.F. und vom 11. Mai 2011 in der Hauptsache, VII-Verg 3/11; vgl. zu einer parallelen Problematik der Ausschreibungsberechtigung nach Sozialrecht bei Hilfsmittelausschreibungen nach § 127 SGB V die 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. Juni 2016, VK2-45/16 (nicht bestandskräftig)).

    Die Feststellung, ein bzw. mehrere öffentliche Auftraggeber hätten gegen § 1 GWB verstoßen oder würden die entstehende Marktmacht missbräuchlich ausnutzen, ist schon grundsätzlich nicht und auch nicht im vorliegenden Fall einfach zu treffen (zum Gesichtspunkt der Einfachheit der Feststellung vgl. OLG Düsseldorf im Verfahren Grippeimpfstoff Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 und vom 11. Mai 2011 - VII-Verg 3/11 und im Fall Fertigspritzen, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 5/12).

  • VK Bund, 21.06.2012 - VK 3-57/12

    Abschluss von Verträgen

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011 (VII-Verg 3/11), da das Gericht hier lediglich eine Evidenzkontrolle durchgeführt habe.

    Es ist im Ausgangspunkt anerkannt, dass auch nach Wegfall des in § 3a Nr. 4 Abs. 2 VOL/A 2006 geregelten Missbrauchsverbots das Verbot der missbräuchlichen Verwendung des Instrumentes der Rahmenvereinbarung fortbesteht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011, VII - Verg 3/11; ebenso Schrotz in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, § 4 EG VOL/A, Rn. 8; Ley/Wankmüller, Die neue VOL/A, S. 95).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11

    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in

    Der Senat hat im Übrigen mit Beschluss vom 11. Mai 2011 (VII-Verg 3/11) eine wirkstoffbezogene Ausschreibung auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Substitutionsregeln des § 129 SGB für zulässig erachtet.
  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    Diesem auf dem Transparenzgebot und dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter beruhenden Erfordernis ist jedoch bereits dann Genüge getan, wenn die innerhalb eines Loses ausgeschriebenen Wirkstoffe überhaupt hinreichend miteinander vergleichbar und dementsprechend austauschbar sind und deshalb in einem Wettbewerbsverhältnis miteinander stehen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Mai 2011, VII-Verg 3/11, sowie vom 17. Januar und 8. Juni 2011, VII-Verg 2/11; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.05.2011 - Verg 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,37387
OLG Dresden, 17.05.2011 - Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,37387)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.05.2011 - Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,37387)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - Verg 3/11 (https://dejure.org/2011,37387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergabenachprüfungsverfahren i.R.e. Auftragsvergabe für einen Holzfenstereinbau in einem Forschungsgebäude

  • rechtsportal.de

    Vergabenachprüfungsverfahren i.R.e. Auftragsvergabe für einen Holzfenstereinbau in einem Forschungsgebäude

  • ibr-online

    Leistung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik: Bieter kann trotzdem anbieten!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 22.03.2011 - 1/SVK/004-11
    Auszug aus OLG Dresden, 17.05.2011 - Verg 3/11
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 22.03.2011 - 1/SVK/4-11 - wird.
  • VK Thüringen, 29.08.2012 - 250-4003-5261/2012-E-005-EF
    Ob das zu Beschaffende "realistisch" ist oder gar Sinn macht, ist für die Bewerber/Bieter unerheblich (siehe dazu Beschluss OLG Dresden vom 17.05.2011-Verg 3/11, in welchem die Klage eines Bieters wegen eines Leistungszieles, dass den einschlägigen DIN grob widersprach, als unbegründet zurückgewiesen wurde. Maßgebend sei, dass die geforderte Leistung inhaltlich so beschrieben ist, dass diese kalkuliert werden kann).
  • VK Thüringen, 17.12.2014 - 250-4002-7229/2014-N-026-J
    Ob der Bieter aus seiner Sicht zu dem Schluss gelangt, dieses Leistungsprofil entspreche nicht den anerkannten Regeln der Technik, ist, solange nicht vom Bieter die Erbringung einer unmöglichen Leistung verlangt wird, zunächst kalkulationsunerheblich und für die Abgabe des Angebots damit irrelevant, OLG Dresden, Beschluss vom 17.05.2011, Az. Verg 3/11.
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