Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
| Vierter Teil - Vergabe öffentlicher Aufträge (§§ 97 - 129) |
| Zweiter Abschnitt - Nachprüfungsverfahren (§§ 102 - 129) |
| III. Sofortige Beschwerde (§§ 116 - 124) |
(1) Die sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer. Die aufschiebende Wirkung entfällt zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. Hat die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt, so kann das Beschwerdegericht auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern.
(2) Das Gericht lehnt den Antrag nach Absatz 1 Satz 3 ab, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die Beschwerde die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Bei der Abwägung ist das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers zu berücksichtigen; bei verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten Aufträgen im Sinne des § 99 Absatz 7 sind zusätzlich besondere Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen. Das Gericht berücksichtigt bei seiner Entscheidung auch die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens.
(3) Hat die Vergabekammer dem Antrag auf Nachprüfung durch Untersagung des Zuschlags stattgegeben, so unterbleibt dieser, solange nicht das Beschwerdegericht die Entscheidung der Vergabekammer nach § 121 oder § 123 aufhebt.
Rechtsprechung zu § 118 GWB
1.334 Entscheidungen zu § 118 GWB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Naumburg, 07.03.2008 - 1 Verg 1/08
Vergabe - Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots
- OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08
Vergabe - Rettungsdienstleistungen unterfallen nicht Vergaberecht
- KG, 14.02.2005 - 2 Verg 13/04
Vergabe - RVG: Berechnung der Gebühr für die Eilverfahren
- OLG Celle, 07.06.2007 - 13 Verg 5/07
Vergabe - Nachweis der Voraussetzungen zum Ausschluss
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 10.04.2007 - 13 Verg 5/07
Vergabe - Vor endgültiger Beschwerdeentscheidung kein Zuschlag
- OLG Celle, 10.04.2007 - 13 Verg 5/07
- OLG Naumburg, 13.10.2008 - 1 Verg 10/08
Vergabe - § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A im Verhandlungsverfahren anwendbar?
- OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - Verg 5/07
Vergabe - Befugnis eines Beigeladenen für einen Eilantrag
- OLG Naumburg, 05.02.2007 - 1 Verg 1/07
Vergabe - Kann Beigeladener Verlängerung der aufschiebenden Wirkung beantragen?
- OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05
Vergabe - Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren
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Querverweise
- GWB
- Vergabe öffentlicher Aufträge
- Nachprüfungsverfahren
- Sofortige Beschwerde
- § 124 (Bindungswirkung und Vorlagepflicht)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Besondere Wertvorschriften
- § 50 (Bestimmte Beschwerdeverfahren)