Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

   Vierter Teil - Vergabe öffentlicher Aufträge (§§ 97 - 129)   
   Zweiter Abschnitt - Nachprüfungsverfahren (§§ 102 - 129)   
   III. Sofortige Beschwerde (§§ 116 - 124)   
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Beteiligte am Beschwerdeverfahren

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.

Rechtsprechung zu § 119 GWB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 119 GWB

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