Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - VII-Verg 62/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4583
OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - VII-Verg 62/10 (https://dejure.org/2011,4583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10 (https://dejure.org/2011,4583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - VII-Verg 62/10 (https://dejure.org/2011,4583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermessen bei Erledigung durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 20/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 62/10
    Dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung der Vergabekammer im Hinblick auf die Verteilung der Verfahrenskosten eröffnet ist, folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, erschließt sich aber aus der Gesetzgebungshistorie (vgl. dazu und zum folgenden: OLG Dresden, Beschl. v. 10.8.2010, WVerg 8/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.9.2010, VII-Verg 20/10).

    Somit gilt in den Fällen, in denen die Kosten der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen nach § 128 Abs. 3 S. 3 und 5 GWB dem Antragsgegner ganz oder teilweise aufzuerlegen sind, entsprechendes auch für die zweckentsprechenden Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme, sondern auch der beiderseitigen Erledigung (so OLG Dresden, aaO, Tz. 8, 9; noch offengelassen in OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.9.2010, VII-Verg 20/10; anders: Summa, in JurPK, Vergaberecht, § 128 Rdnrn. 31.8,9; 32.5 - 9).

  • OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 62/10
    Dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung der Vergabekammer im Hinblick auf die Verteilung der Verfahrenskosten eröffnet ist, folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, erschließt sich aber aus der Gesetzgebungshistorie (vgl. dazu und zum folgenden: OLG Dresden, Beschl. v. 10.8.2010, WVerg 8/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.9.2010, VII-Verg 20/10).
  • VK Düsseldorf, 20.12.2010 - VK-35/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 62/10
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. De-zember 2010 (VK-35/2010-B) unter 2., 3 und 4 wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass in einem solchen Fall nicht nur die Kosten der Vergabekammer selbst, sondern auch die notwendigen Aufwendungen des Antragstellers der Vergabestelle auferlegt werden können (Beschluss vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10; s. auch OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010 - WVerg 8/10).
  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Entsprechendes gilt auch für den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28. Januar 2011 (Verg 62/10; Juris), der im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung über die Kosten analog § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nur auf die o.g. Entscheidungen nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB bzw. nach § 121 GWB Bezug nimmt, ohne eine eigenständige, der Divergenz überhaupt zugängliche Aussage zu treffen.

    Entsprechendes gilt auch für den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28. Januar 2011 (Verg 62/10; Juris), der im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung über die Kosten analog § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nur auf die o.g. Entscheidungen nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB bzw. nach § 121 GWB Bezug nimmt, ohne eine eigenständige, der Divergenz überhaupt zugängliche Aussage zu treffen.

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 10/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Des Weiteren teilt der Senat die Auffassung der Vergabekammer, dass in dem Falle, in dem bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens nach § 128 Abs. 3 GWB die Kosten der Vergabekammer dem Antragsgegner auferlegt werden, ihm auch die notwendigen Aufwendungen des Antragstellers aufzuerlegen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10 m.w.N.).

    Der Senat hat jedoch bereits entschieden (Beschluss vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10), dass ergänzend die Regelung des § 128 Abs. 3 S. 5 GWB heranzuziehen ist; dies gilt nicht nur hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen des Antragstellers, sondern aus Gleichbehandlungsgründen auch für die notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners (so auch Brauer, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 Rdnr. 22).

  • OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei Erledigung

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in seinen Beschlüssen vom 29. September 2010 (VII-Verg 20/10) und vom 28.01.2011 (VII-Verg 62/10) bei geringfügig anderer Fallgestaltung gleichwohl pauschal der Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden angeschlossen.
  • VK Bund, 29.08.2011 - VK 1-105/11

    Lieferung von Geräten

    Insoweit trifft nach billigem Ermessen nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Kostentragungspflicht die Ag, da die ASt ihr Antragsziel erreicht und damit materiell obsiegt hat (vgl. Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 16/10117, S. 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011, VII-Verg 62/10) bzw. sich die Ag in die Position des Unterlegenen begeben haben.

    Dies gilt sowohl für die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens als auch entsprechend für die Entscheidung über die Aufwendungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011, VII-Verg 62/10).

  • OLG Celle, 06.06.2011 - 13 Verg 2/11

    Land ist Antragsgegner in einem eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. v. Art.

    16 b) Ob es die Neuregelung des § 128 Abs. 3 Satz 5, Abs. 4 GWB n. F. nunmehr zulässt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen einer Partei nach billigem Ermessen der Gegenseite aufzuerlegen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 10. August 2010 - WVerg 8/10, zitiert nach juris, Tz. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - VII-Verg 62/10, zitiert nach Veris; verneinend: OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 Verg 2/11, zitiert nach Veris; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juni 2010 - VK-SH 10/10, zitiert nach Veris; Czauderna, VergabeR 2011, 421, 426; Summa in jurisPK-VergR, Stand 17.5.2011, § 128 Rdn. 45, 45.1).
  • VK Münster, 09.09.2011 - VK 10/11

    Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 28.1.2011, Verg 62/10 ergibt sich diese Rechtsauffassung zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, lasse sich aber aus der Gesetzgebungshistorie schließen, vgl. dazu die Ausführungen im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.1.2011.

    In den Fällen, in denen die Kosten der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen nach § 128 Abs. 3 Satz 3 und 5 GWB dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, spricht einiges dafür, dass entsprechendes auch für die Aufwendungen des Antragstellers gilt, und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme, sondern auch bei der beiderseitigen Erledigungserklärung, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29.9.2010, Verg 15/10 und Verg 20/10 sowie Beschluss vom 28.1.2011, Verg 62/10.

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Allerdings hat die Vergabekammer im Ansatzpunkt zu Recht ausgeführt, dass über die Kosten des Verfahrens (einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) nach billigem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.09.2010 - VII-Verg 15/10; vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10; vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11).
  • VK Düsseldorf, 16.03.2011 - VK-45/10

    Bauplanungsleistungen und Rechtsberatung

    Die Möglichkeit, eine abweichende Entscheidung über die Kostentragung aus Billigkeit zu treffen (§ 128 Absatz 3 Satz 5 GWB), hat die Vergabekammer nur im Falle einer Verfahrenserledigung (Rücknahme, sonstige Erledigung), nicht aber bei einer Sachentscheidung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, VII-Verg 62/10).
  • VK Arnsberg, 25.11.2013 - VK 16/13

    Wann ist eine Referenzleistung "vergleichbar"?

    Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu der bis dahin geltenden Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.1.2011, Az.: VII Verg 62/10.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 14/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren bei Nichterreichen des

  • OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des Verfahrens

  • VK Berlin, 23.04.2018 - VK-B2-40/16
  • VK Münster, 20.10.2011 - VK 13/11

    Korrektur der Vergabeunterlagen: Muss Antragssteller Kosten tragen?

  • VK Münster, 21.10.2011 - VK 17/11

    Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung nach § 8

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht