Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - VII-Verg 91/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung im erstinstanzlichen Vergabenachprüfungsverfahren; Rücknahme eines offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrags; Kostenlast bei Aufhebung eines Verwaltungsaktes
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme (NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
VwVfG § 80; ; VwVfG § 80 Abs. 1; ; VwVfG § 80 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 128; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 80; GWB § 128 Abs. 4
Kostentragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags in Vergabesache - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenerstattung bei Antragsrücknahme (NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kostenerstattung nach Antragsrücknahme
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Kostenerstattung für Antragsgegner und Beigeladene bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags! (IBR 2007, 155)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 02.12.2005 - VK-46/05
- OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - VII-Verg 91/05
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - Verg 91/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG NJW 1982, S. 300; BVerwG NVwZ 1997, 272, 273) erfolge im Anwendungsbereich des § 80 VwVfG aber in Umgehungsfällen ausnahmsweise eine Kostenerstattung.Erledigt sich das Widerspruchsverfahren durch Rücknahme des Widerspruchs, kommt eine Kostenerstattung dagegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 80 VwVfG grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 101, 64).
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG NVwZ 1997, 272) in Umgehungsfällen die Anordnung einer Kostenerstattung zu Gunsten des Widerspruchsführers ausnahmsweise für zulässig gehalten.
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - Verg 91/05
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2005 (X ZB 22/05, Umdurck S. 4) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rücknahme des Nachprüfungsantrags kein Unterliegen im Sinne dieser Vorschrift darstellt.Dies gilt in entsprechender Anwendung von § 80 VwVfG auch für das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.2003, X ZB 14/03, Umdruck S. 7; BGH, Beschl. v. 25.10.2005, X ZB 22/05, Umdruck S. 4).
- BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80
Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - Verg 91/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG NJW 1982, S. 300; BVerwG NVwZ 1997, 272, 273) erfolge im Anwendungsbereich des § 80 VwVfG aber in Umgehungsfällen ausnahmsweise eine Kostenerstattung. - BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - Verg 91/05
Dies gilt in entsprechender Anwendung von § 80 VwVfG auch für das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.2003, X ZB 14/03, Umdruck S. 7; BGH, Beschl. v. 25.10.2005, X ZB 22/05, Umdruck S. 4).
- OLG Düsseldorf, 21.07.2008 - Verg 40/08
Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren
Ob § 128 Abs. 4 S. 3 GWB i.V.m. § 80 VwVfG in denjenigen Fallgestaltungen anzuwenden ist, in denen eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB - zunächst - erfolglos war, der Antragsteller danach berechtigterweise den Vergabenachprüfungsantrag eingereicht und die Vergabestelle sodann verspätet der Rüge abgeholfen hat, kann offen bleiben (vgl. auch Beschluss des Senats vom 25.07.2006 - VII-Verg 91/05, Bl. 5 BA). - OLG Rostock, 09.07.2007 - 17 Verg 2/07 Ein Anspruch auf eine verfahrensrechtliche Auslagenentscheidung zu Lasten des Antragstellers, die gesetzlich nicht vorgesehen ist, wird durch einen etwaigen materiellrechtlichen Schadensersatzanspruch gemäß § 125 GWB jedenfalls nicht begründet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Az.: Verg 91/05).
- OLG Dresden, 01.10.2007 - WVerg 8/07
Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?
Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Rücknahme des Nachprüfungsantrags im vorliegenden Fall der Zustimmung der Antragsgegnerin bedurft hätte und ob in Fällen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags überhaupt Raum für einen Kostenerstattungsanspruch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006 - Verg 91/05). - VK Bund, 21.05.2007 - VK 1-32/07
Vergabe eines Auftrags
Die ASt ist wegen nicht nachgewiesener Eignung gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.1.2006, Verg 91/05). - VK Baden-Württemberg, 30.06.2009 - 1 VK 18/09
Antragsrücknahme: Keine Auslagenerstattung für Antragsgegner
Eine Antragsrücknahme ist kostenrechtlich nicht einem Unterliegen gleichgestellt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2006, Verg 91/05).