Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 09.09.1997 - VIII 619/92 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33 Abs. 1 EStG; § 33 Abs. 2 S. 1 EStG; § 33a Abs. 2 EStG
Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für den Internatsbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes als außergewöhnliche Belastung; Abgrenzung von Krankheitskosten und Aufwendungen für die Berufsausbildung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für den Internatsbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes als außergewöhnliche Belastung; Abgrenzung von Krankheitskosten und Aufwendungen für die Berufsausbildung
- Judicialis
EStG § 33 Abs. 1; ; EStG § 33 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 33a Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Internatsbesuch eines Kindes bei Legasthenieerkrankung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 09.09.1997 - VIII 619/92
- BFH, 07.06.2000 - III R 54/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.06.1992 - III R 8/91
Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.1997 - VIII 619/92
Sie gehören aber nur dann zu den nach § 33 EStG berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, wenn sie zum Zweck der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel gemacht werden, die Krankheit erträglicher zu machen (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91, BStBl II 1993, 278).Dementsprechend können auch Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für die Behandlung eines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt sind, als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn die Lese- und Rechtschreibschwäche im konkreten Fall eine Krankheit darstellt und die Aufwendungen zum Zweck ihrer Heilung oder Linderung getätigt werden (vgl. BFH-Urteil III R 8/91 a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Störung der Lese- und Rechtschreibschwäche, die auf einer isolierten Störung der zentralen (zerebralen), für das Lesen und Schreiben notwendigen Wahrnehmungsfunktionen bei gleichzeitiger normaler Entwicklung der übrigen zentralen Funktionen beruht, als Krankheit anzusehen (vgl. BFH-Urteil III R 8/91 a.a.O.).
Das gilt dann auch für Kosten einer auswärtigen Unterbringung, auch wenn diese internatsmäßig erfolgt und zugleich der schulischen Ausbildung dient (vgl. BFH-Urteil III R 8/91 a.a.O. und BFH-Beschluß vom 17. April 1997 - III B 216/96 - in Der Betrieb, 1997, S. 1599).
Dabei wird das Finanzamt zu berücksichtigen haben, daß bei Anerkennung der Kosten als außergewöhnliche Belastung zusätzlich ein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung gemäß § 33 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht gewährt werden kann (vgl. BFH-Urteil III R 8/91 a.a.O.).
- BFH, 11.07.1990 - III R 111/86
Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.1997 - VIII 619/92
Das kann insbesondere bei Krankheitskosten der Fall sein, auch wenn diese einem unterhaltspflichtigen Dritten entstehen (vgl. BFH-Urteile vom 18. April 1990 III R 160/86, BStBl II 1990, 962; und vom 11. Juli 1990 III R 111/86, BStBl II 1991, 62). - BFH, 20.03.1987 - III R 150/86
Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind nicht nach § 33 EStG abziehbar
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.1997 - VIII 619/92
Derartige, die Gesundheit allgemeinfördernde Maßnahmen, dienen nicht gezielt der Heilung oder Linderung von Krankheiten und fallen daher nicht unter den Begriff der Heilbehandlung in dem eher maßgeblichen Sinn (BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 150/86, BStBl II 1987, 596).
- BFH, 17.04.1997 - III B 216/96
Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann …
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.1997 - VIII 619/92
Das gilt dann auch für Kosten einer auswärtigen Unterbringung, auch wenn diese internatsmäßig erfolgt und zugleich der schulischen Ausbildung dient (vgl. BFH-Urteil III R 8/91 a.a.O. und BFH-Beschluß vom 17. April 1997 - III B 216/96 - in Der Betrieb, 1997, S. 1599). - BFH, 18.04.1990 - III R 160/86
Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines an …
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.1997 - VIII 619/92
Das kann insbesondere bei Krankheitskosten der Fall sein, auch wenn diese einem unterhaltspflichtigen Dritten entstehen (vgl. BFH-Urteile vom 18. April 1990 III R 160/86, BStBl II 1990, 962; und vom 11. Juli 1990 III R 111/86, BStBl II 1991, 62). - BFH, 09.11.1984 - VI R 40/83
Von Eltern aufgewendete Kosten des Prozesses eines Kindes zur Erlangung eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.1997 - VIII 619/92
Dabei ist der Begriff der Berufsausbildung im Sinne des § 33 a Abs. 1 und 2 EStG weit zu fassen (vgl. Urteil des BFH vom 9. November 1984 VI R 40/83,BStBl II 1985, 135).
- BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht …
Denn derartige Nachweispflichten ergeben sich nicht aus dem Gesetz und widersprechen dem in § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO geregelten Grundsatz der freien Beweiswürdigung (z.B. FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 18. Mai 1992 5 K 2586/90, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 465, und vom 19. April 1993 5 K 2348/92, EFG 1993, 675; Niedersächsisches FG, Urteil vom 9. September 1997 VIII 619/92, EFG 1999, 168; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 33 EStG Rz 26; Rößler, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2005, 296; Finanz-Rundschau 1987, 464; Deutsche Steuerzeitung 1993, 723;… Seer in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 96 FGO Rz 29; Schmidt-Troje in Beermann/ Gosch, FGO § 96 Rz 16; Fu in Schwarz, FGO § 96 Rz 48).