Rechtsprechung
   BFH, 29.07.2002 - VIII B 71/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14423
BFH, 29.07.2002 - VIII B 71/02 (https://dejure.org/2002,14423)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2002 - VIII B 71/02 (https://dejure.org/2002,14423)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - VIII B 71/02 (https://dejure.org/2002,14423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.05.2001 - VIII B 25/01

    Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung

    Auszug aus BFH, 29.07.2002 - VIII B 71/02
    Der Senat hat sich in seinem den Streitfall betreffenden Beschluss vom 18. Mai 2001 VIII B 25/01 (BFH/NV 2001, 1119, unter II. 2. b cc) im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eingehend mit der Frage des Zuflusses der Einnahmen, der objektiven Bereicherung des Klägers und damit auseinander gesetzt, dass es sich bei dem Forderungsausfall um einen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes irrelevanten Vermögensverlust des Klägers handelt.
  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 29.07.2002 - VIII B 71/02
    Denn die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist nicht berührt, wenn --wie im Streitfall-- Begriffe in einem unterschiedlichen Regelungsinhalt verwendet werden und deshalb auch nicht nach denselben Prinzipien auszulegen oder zu definieren sind (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 2571).
  • FG Münster, 04.09.2019 - 4 K 1538/16

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen entfällt die Zuflussfiktion für

    Die Frage, ob ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit i.S. des § 17 Abs. 2 InsO vorliegt, hat eine andere Zielrichtung als die Frage, ob eine Gutschrift einen Zufluss im Hinblick darauf bewirkt, dass der Schuldner aucheinem entsprechenden Auszahlungsbegehren entsprochen hätte" (BFH-Beschluss vom 29.07.2002 VIII B 71/02, juris).
  • BFH, 24.05.2005 - VIII B 165/03

    Zufluss; Novation; Zahlungsfähigkeit des Schuldners

    Bereits im Beschluss vom 29. Juli 2002 VIII B 71/02 (juris) ist der BFH davon ausgegangen, dass der Bundesgerichthof den Begriff der Zahlungsunfähigkeit in § 17 Abs. 2 der Insolvenzordnung anders definiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht