Rechtsprechung
BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gewinnfeststellungsbescheid - Vorverfahren - Trennung des Verfahrens - Einspruchseinlegung
- Judicialis
FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 121; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 44; ; AO 1977 § 360 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 360 Abs. 3; FGO § 44
Mitunternehmer; unzulässige Klage gegen Einspruchsentscheidung betr. die Gesellschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96
Ermittlung des Entnahmegewinns durch das Finanzamt
Auszug aus BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99
Auf dieses Verfahren könnte selbst dann nicht verzichtet werden, wenn die Kläger im Einspruchsverfahren der KG gemäß § 360 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) hätten hinzugezogen werden müssen (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14, m.w.N.).
- BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02
Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden
Die anders lautenden Entscheidungen des BFH vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (…BFH/NV 1998, 14) und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469) sind überholt.Die anders lautenden Entscheidungen in BFH/NV 1998, 14 und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469), auf die sich das FG für seine Ansicht gestützt hat, sind damit überholt.
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 32/01
Einlagen und Verlustausgleich nach § 15a EStG
Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Senatsurteil vom 30. März 1999 VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469).Seine in der Entscheidung in BFH/NV 1999, 1469 geäußerte abweichende Ansicht gibt der Senat auf.
- BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01
Klagebefugnis eines Mitunternehmers
Die Entscheidungen vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (…BFH/NV 1998, 14) und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469) sind damit überholt.
- BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95
Beiladung bei unzulässiger Klage
Diese Klagen waren, wie der Senat in seinem Urteil VIII R 16/99 vom heutigen Tage ausgeführt hat, unzulässig. - FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 8350/98
Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…vgl. Beschluß vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14 und Urteil vom 30.03.1999 - VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469), der der Senat folgt, ist die Klage eines Kommanditisten, die dieser gegen eine an die Gesellschaft gerichtete Einspruchsentscheidung erhoben hat, obwohl er gegen den mit der Klage angefochtenen Feststellungsbescheid nicht selbst Einspruch eingelegt hatte, auch dann wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässig, wenn er zum Einspruchsverfahren hätte hinzugezogen werden müssen. - FG München, 10.12.2003 - 1 K 4141/01
Korrespondierende Bilanzierung von Gesellschafter-Darlehensforderungen bei einer …
Entgegen der ursprünglichen Auffassung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Beschluss vom 10.6.1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14, und BFH-Urteil vom 30.3.1999 VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469 ), wonach eine Klage dann als unzulässig abzuweisen war, wenn lediglich die Gesellschaft gegen den Gewinnfeststellungsbescheid Einspruch eingelegt hatte und der Gesellschafter, ohne zum Einspruchsverfahren hinzugezogen worden zu sein, allein Klage erhob, wird inzwischen eine derartige Klage als zulässig angesehen (…BFH-Beschluss vom 23.3.2000 IV B 91/99, BFH/NV 2000, 1217 ). - FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 66/99
Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des …
Nach der Rechtsprechung des BFH (…vgl. Beschluß vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14 und Urteil vom 30.03.1999 - VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469), der der Senat folgt, ist die Klage eines Kommanditisten, die dieser gegen eine an die Gesellschaft gerichtete EE erhoben hat, obwohl er gegen den mit der Klage angefochtenen Feststellungsbescheid nicht selbst Einspruch eingelegt hatte, auch dann wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässig, wenn er zum Einspruchsverfahren hätte hinzugezogen werden müssen. - FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99
Verbilligte Veräußerung durch Personengesellschaft an Mitunternehmer
Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfahren betreffend B und C von dem anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 29/95) abgetrennt und die (abgetrennten) Revisionen durch Urteil vom 30. März 1999 - VIII R 16/99 - wegen Unzulässigkeit der von B und C erhobenen Klagen als unbegründet zurückgewiesen. - FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
§ 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und …
Die anders lautenden Entscheidungen in BFH/NV 1998, 14 und vom 30. März 1999 (VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469) sind damit überholt (zum Ganzen zuletzt auch BFH vom 27. Mai 2004 IV R 48/02, BStBl. II 2004, 964).