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   BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99   

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https://dejure.org/1999,5952
BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99 (https://dejure.org/1999,5952)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1999 - VIII R 16/99 (https://dejure.org/1999,5952)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1999 - VIII R 16/99 (https://dejure.org/1999,5952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnfeststellungsbescheid - Vorverfahren - Trennung des Verfahrens - Einspruchseinlegung

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 121; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 44; ; AO 1977 § 360 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 360 Abs. 3; FGO § 44
    Mitunternehmer; unzulässige Klage gegen Einspruchsentscheidung betr. die Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96

    Ermittlung des Entnahmegewinns durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99
    Auf dieses Verfahren könnte selbst dann nicht verzichtet werden, wenn die Kläger im Einspruchsverfahren der KG gemäß § 360 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) hätten hinzugezogen werden müssen (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Die anders lautenden Entscheidungen des BFH vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (BFH/NV 1998, 14) und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469) sind überholt.

    Die anders lautenden Entscheidungen in BFH/NV 1998, 14 und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469), auf die sich das FG für seine Ansicht gestützt hat, sind damit überholt.

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 32/01

    Einlagen und Verlustausgleich nach § 15a EStG

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Senatsurteil vom 30. März 1999 VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469).

    Seine in der Entscheidung in BFH/NV 1999, 1469 geäußerte abweichende Ansicht gibt der Senat auf.

  • BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01

    Klagebefugnis eines Mitunternehmers

    Die Entscheidungen vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (BFH/NV 1998, 14) und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469) sind damit überholt.
  • BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95

    Beiladung bei unzulässiger Klage

    Diese Klagen waren, wie der Senat in seinem Urteil VIII R 16/99 vom heutigen Tage ausgeführt hat, unzulässig.
  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 8350/98

    Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Beschluß vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14 und Urteil vom 30.03.1999 - VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469), der der Senat folgt, ist die Klage eines Kommanditisten, die dieser gegen eine an die Gesellschaft gerichtete Einspruchsentscheidung erhoben hat, obwohl er gegen den mit der Klage angefochtenen Feststellungsbescheid nicht selbst Einspruch eingelegt hatte, auch dann wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässig, wenn er zum Einspruchsverfahren hätte hinzugezogen werden müssen.
  • FG München, 10.12.2003 - 1 K 4141/01

    Korrespondierende Bilanzierung von Gesellschafter-Darlehensforderungen bei einer

    Entgegen der ursprünglichen Auffassung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Beschluss vom 10.6.1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14, und BFH-Urteil vom 30.3.1999 VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469 ), wonach eine Klage dann als unzulässig abzuweisen war, wenn lediglich die Gesellschaft gegen den Gewinnfeststellungsbescheid Einspruch eingelegt hatte und der Gesellschafter, ohne zum Einspruchsverfahren hinzugezogen worden zu sein, allein Klage erhob, wird inzwischen eine derartige Klage als zulässig angesehen (BFH-Beschluss vom 23.3.2000 IV B 91/99, BFH/NV 2000, 1217 ).
  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 66/99

    Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluß vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14 und Urteil vom 30.03.1999 - VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469), der der Senat folgt, ist die Klage eines Kommanditisten, die dieser gegen eine an die Gesellschaft gerichtete EE erhoben hat, obwohl er gegen den mit der Klage angefochtenen Feststellungsbescheid nicht selbst Einspruch eingelegt hatte, auch dann wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässig, wenn er zum Einspruchsverfahren hätte hinzugezogen werden müssen.
  • FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99

    Verbilligte Veräußerung durch Personengesellschaft an Mitunternehmer

    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfahren betreffend B und C von dem anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 29/95) abgetrennt und die (abgetrennten) Revisionen durch Urteil vom 30. März 1999 - VIII R 16/99 - wegen Unzulässigkeit der von B und C erhobenen Klagen als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04

    § 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und

    Die anders lautenden Entscheidungen in BFH/NV 1998, 14 und vom 30. März 1999 (VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469) sind damit überholt (zum Ganzen zuletzt auch BFH vom 27. Mai 2004 IV R 48/02, BStBl. II 2004, 964).
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