Rechtsprechung
| BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98 |
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EStG § 17 Abs. 4
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EStG § 17 Abs. 4
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Auflösungsverlust gem. § 17 Abs. 4 EStG - Zeitpunkt der Verlustrealisierung im Konkursfall - Regelbeurteilung und Ausnahmen - Im Regelfall: Abschluss der Liquidation maßgebend
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Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung
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Realisationszeitpunkt des Auflösungsverlustes im Konkursverfahren über eine Kapitalgesellschaft
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 07.08.1998 - III 227/97
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 191, 115
- NJW-RR 2001, 338
- NZI 2000, 559
- BB 2000, 1227
- DB 2000, 1260
- BStBl II 2000, 343
Wird zitiert von ... (76)
- FG Saarland, 16.02.2001 - 1 K 97/00
Zeitpunkt des Auflösungsverlustes einer GmbH in Liquidation
Demzufolge habe im Einklang mit dem vom Beklagten ergänzend angeführten BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343 bereits im Streitjahr 1993 ohne weitere Ermittlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden können, dass die Verwertung des minimalen Gesellschaftsvermögens die Gesellschaftsschulden nicht decken und deshalb insbesondere auch nicht die vom BFH a.a.O. angesprochene Möglichkeit eines Zwangsvergleiches gegeben sein werde (Bl. 64 f.).Dem gemäß liege im Streitfall der im BFH-Urteil BStBl II 2000, 343 ausdrücklich offen gelassene Sachverhalt vor, dass mangels eines noch vorhandenen erheblichen Gesellschaftsvermögens ausnahmsweise eine vorzeitige Verlustrealisierung des Klägers schon vor Abschluss des Konkursverfahrens im Streitjahr 1993 eingetreten sei (Bl. 63).
Hierzu nimmt er auf die Gründe seiner Einspruchsentscheidung Bezug (Bl. 9) und verweist ergänzend auf das BFH-Urteil BStBl II 2000, 343, wonach ein Auflösungsverlust im Sinne des § 17 Abs. 4 EStG regelmäßig erst mit Abschluss des Konkursverfahrens realisiert werde, das vorliegend erst 1997 beendet worden und damit der streitbefangene Auflösungsverlust jedenfalls nicht im Streitjahr 1993 berücksichtigungsfähig sei (Bl. 41).
Da der Kläger zu 50 v.H. am Stammkapital der I-GmbH beteiligt war und diese Beteiligung auch in seinem Privatvermögen gehalten hat (BFH, BStBl II 2000, 343), sind die vorgenannten Vorschriften vorliegend anwendbar.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufwendungen abgeflossen sind, sondern ob die Verpflichtung dazu entstanden ist (vgl. BFH, BStBl II 1994, 162 und BStBl II 2000, 343 m.w.N.).
Eine strenge Beachtung des Realisationsprinzips ist auch deshalb geboten, weil damit der oft erhebliche Aufwand einer Ermittlung und Bewertung des Gesellschaftsvermögens durch die Beteiligten und Prognosen über den vermutlichen Ausgang des Konkursverfahrens vermieden werden (vgl. zu allem insbesondere BFH, BStBl II 2000, 343 m.w.N.).
g) Ob eine solche Prüfung dann stattzufinden hat, wenn aufgrund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz des Konkursverwalters (§§ 123, 124 Konkursordnung - KO -) oder einer Zwischenrechnungslegung (§ 132 Abs. 2 KO) ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheint, hat der BFH im Urteil BStBl II 2000, 343 ausdrücklich offen gelassen, ist aber nach Auffassung des Senats aufgrund der gebotenen Stichtagsbewertung des § 17 Abs. 4 EStG zu bejahen.
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Streitfalles deutlich von demjenigen des vom Beklagten zur Stützung seiner gegenteiligen Rechtsauffassung angeführten BFH-Urteils BStBl II 2000, 343.
Dem gemäß verlangt gerade die vom BFH-Urteil BStBl II 2000, 343 geforderte strenge Beachtung des Realisationsprinzips, im Streitfall die Entstehung des streitbefangenen Auflösungsverlustes des Klägers schon vor Abschluss des Konkursverfahrens auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens vorzuverlegen, da das Konkursverfahren von Anbeginn offenkundig keinerlei Verlustausgleich des Klägers aus der Liquidationsmasse der I-GmbH bewirken und, infolge der umfassenden Sicherungsrechte der Bank N, auch keinen Zwangsvergleich nach Maßgabe der §§ 173 KO zwecks Fortführung der Gesellschaft im Sinne des o.a. BFH-Urteils herbeiführen konnte.
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2001 - 9 K 190/98
Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG …
Nach der Entscheidung des BFH vom 25.01.2000 (BStBl II 2000, 343 ) könne der Zeitpunkt der Verlustrealisierung ausnahmsweise schon vor der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen sei und die Auskehrung von Restvermögen ausgeschlossen werden könne.Nach der mittlerweile ergangenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.01.2000, BStBl II 2000, 343 ) sei ein Verlust nach § 17 EStG nur ausnahmsweise vor Abschluss des Konkursverfahrens zu berücksichtigen, wenn etwa die Gesellschaft schon zum Zeitpunkt der Auflösung vermögenslos gewesen sei.
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374 , BStBl II 1999, 344; vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98 BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
Die Entstehung des Verlustes setzt aber weiter voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen (BFH in BFHE 184, 374 , BStBl II 1999, 344; BFH in BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
Dieser Zeitpunkt ist bei einer Auflösung mit anschließender Liquidation normalerweise der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation; denn erst dann steht fest, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, sowie, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Veräußerungskosten oder Auflösungskosten der Gesellschafter persönlich zu tragen hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 172, 407 , BStBl II 1994, 162 und BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (…BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406, m.w.N.) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Urteil in BFHE 184, 374 , BStBl II 1999, 344; zusammenfassend BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
c) Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des BFH (vgl. zusammenfassend BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ) an, wonach bei einer Auflösung der Gesellschaft wegen Eröffnung des Konkursverfahrens sich die Feststellung, dass eine Austeilung von Restvermögen ausgeschlossen werden kann, regelmäßig noch nicht treffen lässt.
Auch die Entscheidung des BFH hält eine strenge Beachtung des Realisationsprinzips aus Praktikabilitätsgründen für geboten, um den oft erheblichen Aufwand einer Ermittlung und Bewertung des Gesellschaftsvermögens durch die Beteiligten und Prognosen über den vermutlichen Ausgang des Konkursverfahrens zu vermeiden, zumal bei Eröffnung des Konkursverfahrens auch nicht sicher sei, dass es zur Vollbeendigung der Gesellschaft und damit zu einem endgültigen Liquidationsverlust der Gesellschafter kommen werde (vgl. BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
bb) Der BFH hat offen gelassen, ob eine Ausnahme von diesen Grundsätzen dann zu machen sei, wenn aufgrund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz des Konkursverwalters (§§ 123, 124 KO ) oder einer Zwischenrechnungslegung (§ 132 Abs. 2 KO ) ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen sei, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken werde und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheine (vgl. BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Wesentliche Beteiligungen - Dritt- oder Eigenaufwand bei verdeckten Einlagen, …
Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, und in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162).Die Dauer eines Konkursverfahrens ist nicht abzuschätzen; das gilt vor allem dann, wenn umfangreiches Betriebsvermögen mit erheblichen stillen Reserven abzuwickeln ist (BFH-Urteil in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343).
Es kommt hinzu, dass bei der Eröffnung des Konkursverfahrens nicht sicher ist, ob es zu einer Vollbeendigung der Gesellschaft und damit zu einem endgültigen Liquidationsverlust der Gesellschafter kommen wird (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil des Senats in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343).
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05
Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens …
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344; vgl. zu den Voraussetzungen BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343;… vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761 zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes und einer ausnahmsweise früheren Realisierung vor Abschluss eines Liquidationsverfahrens).Ausnahmsweise kann aber auch in diesem Fall bereits vor Abschluss des Liquidationsverfahrens ein Liquidationsverlust beim Anteilseigner zu berücksichtigen sein (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 761; in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810).
Eine weitere Gewinn- oder Verlustermittlung in späteren Veranlagungszeiträumen --wie bei der Körperschaft-- ist beim Anteilseigner ausgeschlossen (BFH-Urteil in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343).
- FG Düsseldorf, 22.02.2006 - 13 K 3600/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei der Einkommenssteuer; Maßgeblicher …
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH- Urteile vom 27.11.2001 VIII R 36/00, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2002, 731 m. w. N. und vom 25.01.2000 VIII R 63/98, BStBl. II 2000, 343).Nach Auflösung der Gesellschaft bestimmt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (BFH- Urteile vom 03.06.1993 VIII R 91/91, BStBl. II 1994, 162 und in BStBl. II 2000, 343).
Dieser Zeitpunkt ist bei einer Auflösung mit anschließender Liquidation normalerweise der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation; erst dann steht fest, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, und ferner, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Veräußerungskosten/Auflösungskosten der Gesellschafter persönlich zu tragen hat (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteile in BStBl. II 1994, 162 und in BStBl. II 2000, 343).
Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH- Urteile vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl. II 1985, 428, in BStBl. II 1994, 162 und in BStBl. II 2000, 343).
Das ist nach ständiger und vom erkennenden Senat für zutreffend gehaltener Rechtsprechung des BFH z. B. dann der Fall, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (…BFH- Beschluss vom 27.11.1995 VIII B 16/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 406 m. w. N.; BFH- Urteile in BStBl. II 2000, 343, in BStBl. II 2002, 731 …und vom 12.12.2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH- Urteil vom 04.11.1997 VIII R 18/94, BStBl. II 1999, 344 und in BStBl. II 2000, 343).
Hier kann die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter ausgeschlossen werden (BFH- Urteil in BStBl. II 2000, 343).
- BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Zeitliche Voraussetzungen für die Entstehung eines Auflösungsverlustes bei …
b) Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162;… vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761). - FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98
Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften …
Da der Kläger zu 40 v. H. am Stammkapital der I-GmbH beteiligt war und diese Beteiligung auch in seinem Privatvermögen gehalten hat (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343), sind die vorgenannten Vorschriften im Streitfall anwendbar.Dabei bestimmt sich nach der Auflösung einer GmbH der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, soweit die Eigenart der Gewinnermittlung nach § 17 EStG keine Abweichungen von diesem Grundsatz erfordert (…vgl. BFH, BFH/NV 1994, 459; BStBl II 1994, 162; BFH, BStBl. II 2000, 343, jeweils m.w.N.).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufwendungen abgeflossen sind, sondern ob die Verpflichtung dazu entstanden ist (vgl. BFH, BStBl II 1994, 162 und BStBl II 2000, 343 m.w.N.).
Eine strenge Beachtung des Realisationsprinzips ist auch deshalb geboten, weil damit der oft erhebliche Aufwand einer Ermittlung und Bewertung des Gesellschaftsvermögens durch die Beteiligten und Prognosen über den vermutlichen Ausgang des Konkursverfahrens vermieden werden (vgl. zu allem insbesondere BFH, BStBl II 2000, 343 m.w.N.).
g) Ob eine solche Prüfung dann stattzufinden hat, wenn aufgrund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz des Konkursverwalters (§§ 123, 124 Konkursordnung - KO -) oder einer Zwischenrechnungslegung (§ 132 Abs. 2 KO) ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheint, hat der BFH im Urteil BStBl II 2000, 343 ausdrücklich offen gelassen, ist aber nach Auffassung des Senats aufgrund der gebotenen Stichtagsbewertung des § 17 Abs. 4 EStG zu bejahen.
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02
Schuldzinsen bei Erwerb einer wesentlichen Beteiligung
Ohne einen Auflösungsbeschluss, mit dem die Gesellschafter dokumentieren, dass sie die Gesellschaft nicht mehr fortführen wollen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass ihre Absicht, über das Unternehmen der Kapitalgesellschaft Einkünfte nach § 17 EStG oder § 20 EStG zu erzielen, fortbesteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, unter 2.a bb der Gründe); die künftige Entwicklung der Gesellschaft ist trotz ihrer Überschuldung noch nicht absehbar (vgl. --zur Auflösung einer GmbH durch Konkurs-- BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, und in BFH/NV 2001, 761, sowie --zur Abgrenzung der Rechtsfolgen bei freiwilliger und bei erzwungener Auflösung-- BFH-Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, und BFH-Beschluss vom 28. Januar 2002 VIII B 63/01, BFH/NV 2002, 646). - BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02
Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens …
aa) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98 (BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343) entschieden, dass im Konkursverfahren über das Vermögen einer GmbH der Auflösungsverlust i.S. von § 17 Abs. 4 EStG regelmäßig erst mit Abschluss des Konkursverfahrens realisiert sei.- Bei einer Auflösung der Gesellschaft wegen Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen muss die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass die Gesellschaft nach Abschluss eines Zwangsvergleichs fortgeführt wird (BFH-Urteil in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, unter II. 2. b bb und c der Gründe).
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04
Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) …
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 27.11.2001 VIII R 36/00, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2002, 731 m. w. N. undvom 25.01.2000 VIII R 63/98, BStBl. II 2000, 343).Ein Auflösungsverlust ist in dem Jahr zu erfassen, "in dem mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist" (BFH- Urteile vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl. II 1985, 428, vom 03.06.1993 VIII R 91/91, BStBl. II 1994, 162 und in BStBl. II 2000, 343), d. h., sobald und soweit feststeht, dass kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird und dass keine weiteren (wesentlichen) Anschaffungskosten oder Auflösungskosten anfallen (BFH- Urteil in BStBl. II 1999, 344).
Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (BFH- Beschluss vom 27.11.1995 VIII B 16/95, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 406 m. w. N. und BFH- Urteil in BStBl. II 2000, 343) oder die Gesellschaft bereits in Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH- Urteil in BStBl. II 1999, 344 und 2000, 343).
Hier kann die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter ausgeschlossen werden (BFH- Urteil in BStBl. II 2000, 343).
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 8/02
Wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG; Haftung für Gesellschaftsschulden
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 60/05
Kein Halbeinkünfteverfahren auf ohne Liquidation im Veranlagungszeitraum 2001 …
- FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 150/99
Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsverlustes
- FG Berlin, 01.07.2004 - 1 K 1192/01
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns- oder verlustes
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen (§§ 17 Abs. 2 …
- FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Realisation eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Eröffnung …
- FG Sachsen, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
- FG Köln, 30.03.2004 - 8 K 2807/99
Kein Werbungskostenabzug nach Wegfall der Einkunftsquelle
- BFH, 21.10.2005 - VIII B 295/04
Einheitlichkeit der Rechtsprechung; unrichtige Rechtsanwendung
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04
Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen
- FG Niedersachsen, 15.01.2003 - 2 K 315/98
GmbH-Auflösungsverlust nicht vor Schlussverteilung
- FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 2 K 1641/08
Zur Berücksichtigung einer Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten
- BFH, 18.05.2005 - VIII B 11/04
Verfahrensfehler; Vernehmung des Konkursverwalters; Auflösungsverlust i. S. des § …
- FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03
Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche …
- BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung - …
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 46/03
Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG - Realisierung
- BFH, 01.04.2008 - IX B 257/07
Keine Anwendung von § 11 EStG im Rahmen des § 17 EStG; Verlustabzug …
- BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99
Einlage nach Entstehen eines Auflösungsverlusts
- FG Niedersachsen, 06.08.2003 - 7 K 490/97
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes einer GmbH - nachträglich …
- FG Düsseldorf, 27.05.2004 - 14 K 6167/00
Liquidationsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Nachträgliche …
- BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04
Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 K 1437/03
Zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
- BFH, 16.01.2008 - VIII B 209/06
Darlegung einer Divergenz - Ablehnung einer beantragten Terminsverlegung
- FG Münster, 24.04.2001 - 15 K 6099/99
Auflösungsverlust bei Liquidation einer GmbH
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 680/01
Auflösungsverlust bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 511/00
Kindergeld für Auslands-Zivildienst:
- FG Hessen, 10.02.2005 - 11 K 4545/02
Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17 EStG bei Ablehnung der …
- FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1666/99
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes
- FG Niedersachsen, 18.05.2011 - 9 K 307/07
Realisierung eines Auflösungsverlusts
- BFH, 28.01.2002 - VIII B 63/01
Auslösungsverlust i.S.d. § 17 EStG; konkursfreie Liquidation
- FG Hamburg, 23.10.2006 - 5 K 131/04
Zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG bereits …
- BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Entstehen eines Auflösungsverlusts
- FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01
Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater …
- BFH, 05.01.2005 - VIII B 57/03
Entstehung von Auflösungsverlusten i. S. des § 17 Abs. 4 EStG bereits vor …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 4 K 157/06
Zur Frage der Kindergeldberechtigung bei der Ableistung von Freiwilligendiensten …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2003 - 2 K 148/99
Übertragung einer wesentlichen Beteiligung ohne Gegenleistung; Entstehung eines …
- FG Münster, 24.10.2006 - 6 K 1734/05
Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld während der Ableistung eines …
- FG Hamburg, 05.08.2003 - V 3/03
Nachweis der Auflösung einer GmbH / Konkretisierung des Bewirtungsanlasses
- FG Münster, 07.10.2003 - 13 K 6898/00
Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- FG Niedersachsen, 21.01.2005 - 11 K 621/03
Zum Ansatz eigenkapitalersetzender Darlehen als Anschaffungskosten i.R. des § …
- FG Hessen, 05.07.2005 - 11 K 1854/02
Fristverlängerungsantrag begründet keinen "Antrag" für die Durchführung der …
- FG Münster, 29.06.2007 - 14 K 1878/05
Berücksichtigung eines Sperrbetrages nach § 50c Einkommensteuergesetz a.F. …
- FG Baden-Württemberg, 29.02.2008 - 3 K 92/06
Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen Verlustrücktrags oder Erlass eines …
- FG Nürnberg, 23.11.2011 - 3 K 1176/09
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
- FG Düsseldorf, 14.08.2002 - 13 K 5911/99
Auflösungsverlust; Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Konkursverfahren; …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02
Verfahrensgrundsätze bei der Eintragung von Freibeträgen auf die Lohnsteuerkarte …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2007 - 2 K 187/03
Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung bei …
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2001 - 9 K 304/97
Keine Änderung des Feststellungsbescheids über den zum 31.12.1990 verbleibenden …
- FG Hamburg, 03.08.2001 - II 447/00
Eigenkapitalersetzende Darlehen als nachträgliche
- FG Hamburg, 13.09.2001 - II 680/99
Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für den festzustellenden …
- FG München, 22.06.2005 - 15 S 1550/05
Auflösungsverlust; Wesentliche Beteiligung
- FG Hamburg, 04.08.2005 - VII 55/04
Einkommensteuergesetz: Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes
- FG Hessen, 12.09.2005 - 11 K 3284/04
Auflösung; GmbH; Fortsetzungsbeschluss; Überschuldung - Auflösung einer …
- FG Hessen, 31.10.2005 - 12 K 863/04
Kindergeldanspruch bei Freiwilligendienst im außereuropäischen Ausland - …
- FG München, 25.09.2006 - 9 V 2469/06
Realisierung des Auflösungsverlusts bei Liquidation einer GmbH; Zeitpunkt des …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1225/06
Zeitpunkt der Verlustrealisierung
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2000 - 4 K 264/98
Verlust aus wesentlicher Beteiligung bei laufender Außenprüfung
- FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 10 K 307/97
Aufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer in Konkurs gegangenen …
- FG Brandenburg, 29.11.2001 - 5 K 583/00
Kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- FG Nürnberg, 23.01.2003 - VI 187/00
Ermittlung des Veräußerungsverlusts; Wertansatz bei auflösend bedingtem …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1835/09
Auflösung einer GmbH - Zeitpunkt der Verlustentstehung
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