Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 217/04   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 544 Abs. 5 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtskraft der Ursprungsentscheidung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung: Formelle Rechtskraft bei Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintritt der Rechtskraft eines Berufungsurteils bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde erst mit Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg, 04.08.2000 - 15 C 178/00
  • LG Berlin, 22.06.2004 - 65 S 106/04
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 217/04

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 164, 347
  • NJW 2005, 3724
  • ZIP 2006, 732
  • MDR 2006, 465
  • NJ 2006, 177
  • FamRZ 2006, 37 (Ls.)
  • VersR 2006, 526
  • WM 2005, 2300



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10  

    Verfahrensrecht - Zur Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

    Da der Erlass einer nicht zu verkündenden Entscheidung zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem der Beschluss die Geschäftsstelle mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekannt gegeben zu werden (BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575; vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 217/04, BGHZ 164, 347, 354), kommt es nach dieser Auffassung für den Lauf der Fünfmonatsfrist lediglich auf die Absendung des Beschlusses an die Parteien, nicht jedoch auf dessen Zugang an.
  • BSG, 06.10.2008 - B 3 SF 2/08 R  

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten gegen

    Schon nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen werden gerichtliche Entscheidungen erst mit Verkündung oder Bekanntgabe wirksam, wenn keine - hier nicht bestehenden - Ausnahmen vorliegen (vgl BGHZ 164, 347, 351 mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10  

    Steuerrecht - Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs

    Dabei hat es richtig hervorgehoben, dass bei gerichtlichen Pfändungsbeschlüssen nicht der Zeitpunkt der Zustellung maßgebend ist, sondern der Zeitpunkt, zu dem der unterschriebene Beschluss aus dem internen Geschäftsgang des Gerichts herausgelangt ist, das Gericht sich also des Beschlusses entäußert hat (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - VIII ZR 217/04, BGHZ 164, 347, 354).
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  • FG Sachsen, 13.10.2008 - 6 V 1477/08  

    Begriff der ernstlichen Zweifel i.S.d. § 69 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2

    Die Wirkungen der Rechtskraft treten allerdings erst mit Bekanntgabe der Entscheidung ein, da auch die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde bekanntzugeben ist, bei Zulassung der Beschwerde gemäß § 116 Abs. 7 Satz 2 FGO durch Zustellung, ansonsten formlos (vgl. BGH, NJW 2005, 3724).

    Selbst wenn die Auffassung des BVerwG (BVerwG, NVwZ 1994, 1206 ; so auch Gräber, Kommentar zur FGO, § 116 Rdnr. 69; Tipke/Kruse, Kommentar zur FGO, § 116 Rdnr. 84, Hübschman/Hepp/Spitaler, Kommentar zur FGO, § 116 Rdnr. 278; a.A. BGH, NJW 2005, 3724 mit grundsätzlichen Erwägungen zum Wirksamwerden von gerichtlichen Entscheidungen durch Zustellung oder Bekanntgabe) zutreffend sein sollte, dass der Zeitpunkt der Herausgabe des Beschlusses aus dem Gerichtsgebäude zur Beförderung mit der Post maßgeblich sein dürfte, wäre die Festsetzungsfrist bei Erlass des streitigen Bescheides noch offen.

  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 250/07  

    Verfahrensrecht - Wertfestsetzungsantrag drittinstanzlichen Prozessbeteiliger

    Diese Frist beginnt mit der Rechtskraft des Berufungsurteils, wofür die Zustellung des die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses maßgebend ist (BGHZ 164, 347, 350 ff.).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10  

    Restitutionsklage

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2005 ist erst mit Zustellung des die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückweisenden Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2005 rechtskräftig geworden (vgl. BAG 26. November 2009 - 2 AZR 185/08 - Rn. 12, BAGE 132, 293; BGH 19. Oktober 2005 - VIII ZR 217/04 - Rn. 8, BGHZ 164, 347).
  • KG, 30.03.2010 - 5 W 17/10  

    Formfehlerhafte Beschlussfassung im lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren

    Denn ungeachtet dessen ist ein Beschluss dann "erlassen" (und damit auch im Rechtssinne "existent"), wenn er - wovon im Streitfall ausgegangen werden kann - mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgetreten ist (vgl. BGHZ 164, 347, 353).
  • LG Essen, 23.08.2010 - 7 T 329/10  

    Sonstiges Zwangsvollstreckung, Steuerrecht, Zivilrecht

    Vielmehr ist für den Zeitpunkt des "Erlasses" entscheidend, wann ein Beschluss durch den Richter oder den Rechtspfleger unterzeichnet wurde und nachfolgend aus dem internen Geschäftsgang des Gerichtes entlassen wurde (BGH BGHZ 164, 347).
  • KG, 30.03.2010 - 5 W 23/10  
    Denn ungeachtet dessen ist ein Beschluss dann "erlassen" (und damit auch im Rechtssinne "existent"), wenn er - wovon im Streitfall ausgegangen werden kann - mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb herausgetreten ist (vgl. BGHZ 164, 347, 353).
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