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BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 270/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Handelsgeschäft - Handelsbrauch - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzugsberechtigung - Geschäftsverkehr - Kaufleute - Vertragsauslegung
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97
Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der …
Auszug aus BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 270/99
Hätten die Parteien hingegen die Frage in ihre Erwägungen einbezogen, ob auf die vereinbarte Ausgleichszahlung noch die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten war, so hätten sie bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner die Gegenleistung als Nettobetrag ausgewiesen, weil die Mehrwertsteuer bei Kaufleuten regelmäßig nur ein durchlaufender Posten und keine echte wirtschaftliche Belastung darstellt und eine andere Regelung der Klägerin nicht zumutbar war (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2000 - V ZR 416/97, WM 2000, 915 unter II 3). - BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96
Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 270/99
Der Anspruch der Klägerin ergibt sich jedoch unter Zugrundelegung einer hier gebotenen, ergänzenden Vertragsauslegung, die auch vom Revisionsgericht nachgeholt werden kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96, WM 1998, 626 unter II 3).