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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1964 - VIII ZR 304/62   

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https://dejure.org/1964,225
BGH, 09.12.1964 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1964,225)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1964 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1964,225)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1964 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1964,225)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 21
  • NJW 1965, 487
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Maßgeblich hierfür ist das Recht des Ortes, an dem ein Rechtsschein entstanden sein und sich ausgewirkt haben könnte (BGHZ 43, 21, 27), mithin deutsches Recht.
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 84/05

    Anspruchsgegner bei Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des Formzusatzes einer

    Maßgeblich für die internationalprivatrechtliche Anknüpfung ist bei der Rechtsscheinhaftung der Ort, an dem der Rechtsschein entstanden ist und sich ausgewirkt hat (BGHZ 43, 21, 27 - Anscheinsvollmacht; h.M.: vgl. nur Kindler in MünchKommBGB 4. Aufl. IntGesR Rdn. 630; Rehberg in Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht § 5 Rdn. 102 ff.; Eidenmüller in Eidenmüller aaO § 4 Rdn. 29 ff.; Palandt/Heinrichs, BGB 66. Aufl. § 164 Rdn. 3 - jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 142/11

    Internationales Gesellschaftsrecht: Anwendbares Recht für die Rechtsscheinhaftung

    In Fällen mit Auslandsberührung richtet sich die Rechtsscheinhaftung der Gesellschaft für das Handeln ihres Organs, das seine Vertretungsbefugnis bei einem Distanzgeschäft überschreitet, jedenfalls dann nach der an dem Ort der Abgabe der Willenserklärung geltenden Rechtsordnung, wenn diese zugleich über die organschaftliche Vertretungsmacht entscheidet (Fortführung BGH, 9. Dezember 1964, VIII ZR 304/62, von BGHZ 43, 21 ff.).

    (aa) Als maßgebliche Anknüpfung für eine Anscheinsvollmacht hat der Bundesgerichtshof den Ort angesehen, an dem der Rechtsschein entstanden ist und sich ausgewirkt hat, weil die Haftung allein auf dem Rechtsschein beruhe (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1964 - VIII ZR 304/62, BGHZ 43, 21, 27; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Februar 2007 - II ZR 84/05, NJW 2007, 1529, 1530 Rn. 9 mwN); dabei ging es allerdings nicht um ein Distanzgeschäft, bei dem - wie hier - der Ort der Abgabe der Willenserklärung (Brasilien) und der ihres Zugangs (Deutschland) auseinanderfallen.

  • OLG Oldenburg, 13.06.2007 - 4 U 65/00

    Eigentum und Gefahrübergang bei Ausgangsstoffen zur Gewinnung von Kernenergie;

    Wirkungsland und Gebrauchsort ist danach der Platz, wo der Vertreter tätig wird (BGH 43, 21 (27) betr.

    Gebrauchsort ist auch für diese das Land, wo Vertrauen geweckt und ein Rechtsschein veranlaßt worden ist, also das Recht des tatsächlichen Wirkungslandes (für die Anscheinsvollmacht ausdrücklich BGHZ 43, 21, 27).

  • OLG Oldenburg, 13.06.2007 - 4 U 64/00

    Beschaffung von Kernbrennstoffen für die brasilianischen Kernkraftwerke Angra I

    Wirkungsland und Gebrauchsort ist danach der Platz, wo der Vertreter tätig wird (BGH 43, 21 (27) betr.

    Gebrauchsort ist auch für diese das Land, wo Vertrauen geweckt und ein Rechtsschein veranlasst worden ist, also das Recht des tatsächlichen Wirkungslandes (für die Anscheinsvollmacht ausdrücklich BGHZ 43, 21, 27).

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 8 U 65/02

    Berufungsverfahren; Internationale Zuständigkeit ; Zuständigkeitsrüge;

    Für den Fall der Anscheinsvollmacht hat der BGH als Anknüpfungspunkt des anzuwendenden Rechts auf den Ort abgestellt, an dem der Rechtsschein entstanden ist und sich ausgewirkt hat (BGHZ 43, 21, 27).

    In seiner Entscheidung zur Anscheinsvollmacht (BGHZ 43, 21, 27) hat der BGH den Ort als maßgeblich angesehen, an dem sich der Rechtsschein ausgewirkt hat.

    Wie vorstehend bereits ausgeführt, hat der BGH durch die Entscheidung vom 09.12.1964 (BGHZ 43, 21, 27) bereits entschieden, daß auf den Ort abzustellen sei, an dem sich der Rechtsschein auswirke.

  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93

    Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages

    b) Ob der Rektor der Hochschule den Direktor der Sektion Gerätetechnik des Technikums S. wirksam zum Abschluß des Beratungsvertrages mit dem Kläger im Namen der Hochschule bevollmächtigt hat, richtet sich - unabhängig vom Vertragsstatut (vgl. Art. 37 Nr. 3 EGBGB) - ebenfalls nach dem Recht der früheren DDR, nämlich des Landes, in dem von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden sollte (Wirkungsstatut; BGHZ 64, 183, 192; BGH, Urteil vom 26. April 1990 - VII ZR 218/89 - NJW 1990, 3088; Palandt/Heldrich aaO. Anh. zu Art. 32 EGBGB Rn. 1 ff; Kropholler, Internationales Privatrecht, 2. Aufl. § 41 I 2, 3; s. auch BGHZ 43, 21, 27 für die Anscheinsvollmacht: Ort, an dem der Rechtsschein entstanden ist und sich ausgewirkt hat).
  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 83/66

    Vereinsschiedsgericht

    Es ist zwar denkbar, daß das Zustandekommen und die Rechtsfolgen des Vertrags nicht nach demselben Recht zu beurteilen sind (vgl. BGHZ 43, 21, 23 [BGH 09.12.1964 - VIII ZR 304/62] ; BGH WM 1968, 689 f).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Der VIII. Zivilsenat will von ihr abweichen und hat durch den Beschluß VIII ZR 304/62 vom 9. Dezember 1964 gemäß § 136 GVG dem Großen Senat für Zivilsachen die Frage vorgelegt:.
  • BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03

    Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks

    Maßgebend hierfür ist das Recht des Ortes, an dem ein Rechtsschein entstanden sein und sich ausgewirkt haben könnte (BGHZ 43, 21, 27; siehe auch Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr. S. 10), mithin deutsches Recht.
  • OLG Köln, 02.11.2018 - 6 U 187/17

    Unterlassung der Benutzung von Zeichen als Keyword oder Adword bei

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91

    Leistung einer Vorauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag unter Abtretung

  • OLG München, 04.05.2006 - 31 Wx 23/06

    Keine eintragungsfähige Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen des

  • OLG München, 10.12.2008 - 20 U 2798/08

    Internationales Privatrecht: Anwendung des Rechts der Vereinigten Arabischen

  • OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01

    Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der

  • BGH, 24.11.1989 - V ZR 240/88

    Ermittlung ausländischen Rechts

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 24 U 48/10

    Anwaltsdienstvertrag: Unternehmensbezogenes Geschäft!

  • KG, 16.01.1996 - 15 U 161/95

    Vollmachtstatut

  • BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99

    Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines

  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 73/69

    Begriff der Andienung - Schadensandienung - im seeversicherungsrechtlichen Sinne

  • BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 240/66
  • LG Paderborn, 11.03.2004 - 3 O 253/03

    Zuständigkeit eines Gerichts nach der Verordnung Nr. 44/2001 über die

  • BGH, 26.06.1968 - VIII ZR 104/66

    Anwendung deutschen Rechts bei einer zwischen Ausländern angestrebten

  • LG Mönchengladbach, 26.06.2001 - 6 O 513/00
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1965 - VIII ZR 304/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1219
BGH, 20.01.1965 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1965,1219)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1965 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1965,1219)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1965,1219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Rechtsverfolgung trotz Vorliegen von Rechtsfragen von allgemeinem Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Rechtsverfolgung trotz Vorliegen von Rechtsfragen von allgemeinem Interesse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 585
  • MDR 1965, 379
  • DB 1965, 590
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1957 - VII ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.01.1965 - VIII ZR 304/62
    Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 25, 183, 185 [BGH 20.09.1957 - VII ZR 62/57] ausgesprochen, daß - mindestens in der Regel - das allgemeine Interesse an der richtigen Entscheidung eines Prozesses nicht als ausreichend für § 114 Abs. 4 ZPO anzusehen sei.
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 145/09

    Prozesskostenhilfe: Allgemeines Interesse an der Gebührenklage einer als GbR

    b) Das nach dem Willen des Gesetzgebers auf besondere Ausnahmefälle (BGH, Beschl. v. 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62, NJW 1965, 585) zugeschnittene Tatbestandsmerkmal des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, wonach die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde, ist im Streitfall nicht erfüllt.

    Ohne Bedeutung ist das - bereits im Rahmen des § 114 Satz 1 ZPO zu berücksichtigende - Einzelinteresse an einer richtigen Entscheidung (BGH, Beschl. v. 20. September 1957, aaO S. 185; Beschl. v. 20. Januar 1965, aaO).

    Ebenso wenig reicht der Umstand aus, dass bei der Entscheidung des Rechtsstreits Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung zu beantworten sind (BGH, Beschl. v. 20. Januar 1965, aaO; Beschl. v. 20. Dezember 1989, aaO).

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Das allgemeine Interesse an der richtigen Entscheidung eines Prozesses rechtfertige in der Regel die Anwendung des § 114 Abs. 4 ZPO nicht (BGHZ 25, 183 [185]; vgl. auch NJW 1965, S. 585).
  • BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 139/89

    Allgemeinen Interessen zuwider laufende Unterlassung der Rechtsverfolgung bei

    An der Auffassung, daß die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht schon dann allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO), wenn bei der Entscheidung des Rechtsstreits Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten sind (BGH Beschluß vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62 = NJW 1965, 585), ist auch nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Prozeßkostenhilfe festzuhalten.

    Ebensowenig reicht - entgegen der Meinung der Beklagten - der Umstand aus, daß bei der Entscheidung des Rechtsstreits Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten sein mögen (Senatsbeschluß vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62 = NJW 1965, 585).

  • BGH, 20.05.2010 - III ZR 56/10

    Prozesskostenhilfe für die zugelassene Revision einer GmbH & Co. KG

    Demgegenüber reicht das allgemeine Interesse an einer richtigen Entscheidung eines Prozesses grundsätzlich ebenso wenig aus wie der Umstand, dass im Rahmen eines Revisionsverfahrens Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten wären (BGHZ 25, 183, 185; Beschluss vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62 - LM § 114 ZPO Nr. 21; Beschluss vom 20. Dezember 1989, aaO).
  • OLG Köln, 07.11.2019 - 4 W 51/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten einer in Liquidation befindlichen

    Diese - nach dem Willen des Gesetzgebers auf besondere Ausnahmefälle (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 1965 - VII ZR 304/62 -, NJW 1965, 585 und vom 10. Februar 2011 - IX ZB 145/09 -, WM 2011, 807 Rn. 8) zugeschnittene - Beschränkung trägt den besonderen Verhältnissen der juristischen Personen und rechtsfähigen Vereinigungen Rechnung.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2022 - 19 W 14/22

    Prozesskostenhilfe für GbR-Außengesellschaft

    Das nach dem Willen des Gesetzgebers auf besondere Ausnahmefälle (BGH, Beschluss vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62, NJW 1965, 585) zugeschnittene Tatbestandsmerkmal des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, wonach die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde, ist zudem entgegen der Beschwerde und mit den Ausführungen der Kammer in dem angefochtenen Beschluss, worauf erneut und zur Meidung von Wiederholungen Bezug zu nehmen ist, im Streitfall nicht erfüllt.
  • BFH, 24.09.1985 - IV B 65/85

    Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe für Klage gegen

    Mit allgemeinen Interessen ist die Unterlassung der Rechtsverfolgung dann nicht vereinbar, wenn die juristische Person ohne die Durchführung des Rechtsstreits daran gehindert würde, ihre der Allgemeinheit dienenden Aufgaben zu erfüllen, oder wenn ohne die Durchführung des Rechtsstreits die Existenz der juristischen Person und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bedroht wäre (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 26. Mai 1982 I B 98-99/81, BFHE 136, 62, BStBl II 1982, 600); hingegen läuft die Unterlassung der Rechtsverfolgung nicht schon deshalb allgemeinen Interessen zuwider, weil ohne Durchführung des Rechtsstreits allgemein interessierende Rechtsfragen - vorerst - unbeantwortet bleiben (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1965 VIII ZR 304/62, Neue Juristische Wochenschrift 1965, 585).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - W (Kart) 9/01

    Anspruch auf Schadensersatz wegen kartellrechtswidrigen Boykotts sowie wegen

    Ebenso wenig ist darauf abzustellen, aus welchen materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen Forderungen abgeleitet werden, oder reicht für ein Allgemeininteresse im Rechtssinn aus, dass bei der Entscheidung Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten sind (vgl. BGH DB 1990, 678, 679; NJW 1965, 585; BGHZ 25, 183, 185).
  • BFH, 25.11.1982 - V S 13/82
    Daß der Rechtsstreit allgemein interessierende Rechtsfragen betrifft, reicht nicht aus (vgl. BFH-Beschluß vom 31.7.1973 VII R 125/71 und BGH-Beschluß vom 20.1.1965 VIII ZR 304/62).2.
  • BFH, 01.07.1982 - V S 22/81
    Daß der Rechtsstreit allgemein interessierende Rechtsfragen betrifft, reicht nicht aus (vgl. BGH-Beschluß vom 20.1.1965 VIII ZR 304/62).2.
  • BGH, 06.11.1975 - X ZR 13/74

    Zulässigkeit der Bewilligung von Armenrecht für eine inländische juristische

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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 304/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2827
BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1965,2827)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1965 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1965,2827)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - VIII ZR 304/62 (https://dejure.org/1965,2827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,2827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Annahme der internationalen Zuständigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 304/62
    Der Große Senat für Zivilsachen hat inzwischen durch Beschluß vom 14. Juni 1965 - GSZ 1/65 - entschieden, daß in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche Berufung und Revision auch darauf gestützt werden können, daß das Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen hat.
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