Rechtsprechung
   LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5492
LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12 (https://dejure.org/2012,5492)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 04.06.2012 - 4 Qs 12/12 (https://dejure.org/2012,5492)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 4 Qs 12/12 (https://dejure.org/2012,5492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Drogenfahrt, Feststellungen, Beweisanzeichen

  • openjur.de

    Strafverfahren: Feststellung der Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum von Drogen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete Feststellung der Fahruntüchtigkeit anhand einer umfassenden Würdigung sämtlicher Beweisanzeichen bei Führung eines Kfz nach dem Konsum von Drogen (hier: Amphetamin und Cannabis)

  • blutalkohol PDF, S. 239
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316 Abs. 1; StVG § 24a Abs. 2
    Konkrete Feststellung der Fahruntüchtigkeit anhand einer umfassenden Würdigung sämtlicher Beweisanzeichen bei Führung eines Kfz nach dem Konsum von Drogen (hier: Amphetamin und Cannabis)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    THC-Fahrt: Dem kontrollierenden Polizeibeamten fiel lediglich ein starkes Lidflattern und eine fehlende Pupillenreaktion auf.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Drogenfahrt - welche Beweisanzeichen haben wir?

  • baumann-czichon.de (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis trotz erheblicher Einnahme von Amphetamin und Cannabisprodukten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Drogenfahrt: Hohe Wirkstoffkonzentration im Blut reicht für Strafbarkeit nicht aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahren unter Drogen und der Führerschein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2012, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12
    Dies setzt aber Auffälligkeiten voraus, die sich unmittelbar auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit beziehen, etwa schwerwiegende Einschränkungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, mangelnde Ansprechbarkeit, die Unfähigkeit zu koordinierter Bewegung oder eine extrem verlangsamte Reaktion (vgl. BGHSt 44, 219 und die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Fischer, StGB, 59. Aufl., § 316 Rdnr. 39 f.).

    Beides stellt jedoch keinen ausreichenden Beleg für eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit dar (vgl. BGHSt 44, 219; OLG Saarbrücken, B. v. 28.10.2010 - Ss 104/2010 -).

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12
    Beides stellt jedoch keinen ausreichenden Beleg für eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit dar (vgl. BGHSt 44, 219; OLG Saarbrücken, B. v. 28.10.2010 - Ss 104/2010 -).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11

    Beweisanforderungen bei einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12
    Denn Wirkstoffgrenzen, die - wie beim Konsum von Alkohol eine Blutalkoholkonzentration von 1, 1 %o - eine absolute Fahruntüchtigkeit belegen, hat die Rechtsprechung für die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum von Amphetamin und Cannabis bislang nicht festgelegt (vgl. zuletzt wieder BGH, B. v. 21.12.2011 - 4 StR 477/11 -).
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