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   OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99   

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https://dejure.org/2000,7408
OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99 (https://dejure.org/2000,7408)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.02.2000 - 14 U 32/99 (https://dejure.org/2000,7408)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 14 U 32/99 (https://dejure.org/2000,7408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftungsausschluß für Tätigkeit "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeugs durch Mithilfe beim Abladen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 8
    Mithelfen beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs - Abladen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 79
  • VRS 100, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99
    Bei dem Betriebe eines Kraftfahrzeugs ist derjenige tätig, der sich durch seine Tätigkeit freiwillig den besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugsbetriebs aussetzt (vgl. OLG Koblenz, VersR 1975, 188; BGH NZV 1992, 145 f. = BGHZ 116, 200 f.).

    Dazu gehört auch derjenige, der bei dem Abladen von Ladegut aus einem Kraftfahrzeug tätig ist (vgl. Müller, Straßenverkehrsrecht, Bd. I, 22. Aufl., § 7 StVG Rdn. 134; BGHZ 116, 200, 205).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99
    Eine Verbindung mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs i. S. von § 7 Abs. 1 StVG ist danach weiterhin gegeben, während das Kraftfahrzeug in einem Zusammenhang mit seiner Funktion als Verkehrs- und Transportmittel entladen wird (vgl. BGHZ 105, 65, 67).
  • OLG Köln, 27.06.1997 - 19 U 16/97

    Eingliederung des anliefernden Fahrers im Betrieb des Empfängers

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99
    Denn in beiden Fällen könnte der Beklagte zu 1 das Haftungsprivileg als jeweiliger "Arbeitskollege" des Verletzten ... oder als Unternehmer nach den §§ 636, 637, 539 Abs. 2 RVO für sich in Anspruch nehmen (vgl. auch OLG Köln, VersR 1998, S. 78 f.).
  • OLG München, 25.01.1990 - 24 U 618/89

    Haftungsverteilung bei Verletzung beim Anschieben aus einer Schneemulde

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99
    Allerdings reicht nicht schon jede gelegentliche Hilfeleistung aus (z. B. die einem Kfz-Führer erbrachte Hilfe, durch Anschieben aus einer Schneemulde frei zu kommen, OLG München, NZV 1990, S. 393).
  • OLG Koblenz, 16.09.1974 - 12 U 449/73
    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99
    Bei dem Betriebe eines Kraftfahrzeugs ist derjenige tätig, der sich durch seine Tätigkeit freiwillig den besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugsbetriebs aussetzt (vgl. OLG Koblenz, VersR 1975, 188; BGH NZV 1992, 145 f. = BGHZ 116, 200 f.).
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 77/19

    Schadensersatzansprüche des Beifahrers gegenüber dem Halter und dem Fahrer eines

    Der Sinn und Zweck des gesetzlichen Haftungsausschlusses besteht darin, dass der erhöhte Schutz des Gesetzes demjenigen nicht zuteilwerden soll, der sich durch seine Tätigkeit den besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugbetriebs freiwillig aussetzt (u. a. Senat, Urteil vom 17. Februar 2000 - 14 U 32/99 -, Rn. 13 m. w. N, juris).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2007 - 23 U 54/06

    Verkehrssicherungspflichten des Lkw-Halters: Anzahl der beim Abladen von

    Zwar sollte der Kläger nicht in gleichem Maße bei dem Abladevorgang mitwirken wie der Beklagte zu 3) (so aber in dem durch das OLG Celle, NZV 2001, 79, entschiedenen Fall).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08

    Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB VII

    "Bei dem Betriebe eines Kraftfahrzeuges" ist derjenige tätig, der sich durch seine Tätigkeit freiwillig den besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugbetriebs aussetzt (vgl. BGHZ 116, 200 f.; OLG Koblenz VersR 1975, 188; OLG Celle Urt. v. 17.2.2000, 14 U 32/99; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2007, 16 U 100/06, zitiert nach juris); dies hat der Kläger getan.

    Übersteigerte Anforderungen sind an sie aber nicht zu stellen; § 8 Nr. 2 StVG greift daher beispielsweise bei einer Mithilfe beim Entladevorgang ein (vgl. OLG München NZV 1990, 393; OLG Celle, Urt. v. 17.2.2000, 14 U 32/99; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2007, 16 U 100/06, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte;

    Dies war bei der Mitwirkung beim Entladen durch den Versicherungsnehmer der Klägerin vorliegend gegeben (vgl. auch OLG Celle NZV 2001, 79).
  • OLG Hamm, 02.11.2011 - 9 W 37/11

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 SGB VII

    Der Unfall hat sich zunächst allerdings "beim Betrieb" des LKW im Sinne des § 7 StVG ereignet, da das Kraftfahrzeug im Zusammenhang mit seiner Funktion als Verkehrs-und Transportmittel entladen wurde (BGHZ 105, 65; OLG Celle, NZV 2001, 79; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 25, Rn 63).
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