Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4511
BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03 (https://dejure.org/2003,4511)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2003 - 4 StR 311/03 (https://dejure.org/2003,4511)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2003 - 4 StR 311/03 (https://dejure.org/2003,4511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der Opfer auf aktuelle Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen eines räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer; Zeitliche Verknüpfung zwischen tauglichem Tatopfer und tatbestandsmäßiger Angriffshandlung ; "Führer" eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 316a StGB

Papierfundstellen

  • VRS 106, 199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03
    Wie er in seinem Urteil vom 20. November 2003 in der Strafsache 4 StR 150/03 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) im einzelnen dargelegt hat, erachtet er eine enger als bisher am Schutzzweck und den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 316 a StGB orientierte Auslegung für geboten.
  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs;

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03
    Allerdings wäre die den Schuldsprüchen nach § 316 a StGB zugrundeliegende Rechtsauffassung des Landgerichts nach der bisherigen Rechtsprechung nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 5, 280 ff.; BGH NStZ 2003, 35 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03
    Allerdings wäre die den Schuldsprüchen nach § 316 a StGB zugrundeliegende Rechtsauffassung des Landgerichts nach der bisherigen Rechtsprechung nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 5, 280 ff.; BGH NStZ 2003, 35 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 338/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (geänderte Rechtsprechung; Ausnutzung der

    Auszug aus BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03
    Ob die hier geschädigten Taxifahrer bei Verüben des jeweiligen Angriffs in dem genannten Sinne "Führer" ihrer (nicht verkehrsbedingt haltenden) Fahrzeuge waren, sie - bei noch laufendem Fahrzeugmotor - in einer Weise mit der Beherrschung ihrer Kraftfahrzeuge und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt waren, daß sie gerade deshalb leichter Opfer eines räuberischen Angriffs waren, und ob die Angeklagten die möglicherweise hierin liegenden "besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" für ihre Taten ausgenutzt haben (vgl. hierzu auch den Senatsbeschluß vom 27. November 2003 - 4 StR 338/03), läßt sich dem angefochtenen Urteil nicht entnehmen.
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    Führer eines Kraftfahrzeugs im Sinne dieser Vorschrift ist, wer das Fahrzeug in Bewegung zu setzen beginnt, es in Bewegung hält oder allgemein mit dem Betrieb des Fahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist (BGHSt 49, 8, 14; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 18; vgl. Sowada in LK 11. Aufl. § 316 a Rdn. 17 m.w.N.).

    b) Auch bei einem nicht verkehrsbedingten Halt bleibt der Fahrer, solange er sich in dem Fahrzeug aufhält und mit dessen Betrieb und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, weiterhin Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des § 316 a StGB (vgl. BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 17, 18, 19; BGH, Beschluß vom 17. Februar 2005 - 4 StR 537/04).

    Bei einem nicht verkehrsbedingten Halt - wie er hier jeweils zugrunde lag - müssen daher, was der Tatrichter im einzelnen darzulegen hat, neben der Tatsache, daß der Motor des Kraftfahrzeuges noch läuft, weitere verkehrsspezifische Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß das Tatopfer als Kraftfahrzeugführer zum Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung des Fahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt war, daß es gerade deshalb leichter Opfer des räuberischen Angriffs wurde und der Täter dies für seine Tat ausnutzte (vgl. BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 18).

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 35/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Fahrzeugführers)

    Ob der hier geschädigte Taxifahrer bei Verüben des Angriffs in dem genannten Sinne Führer seines (nicht verkehrsbedingt haltenden) Fahrzeugs war, er - bei noch laufendem Fahrzeugmotor - in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt war, daß er gerade deshalb leichter Opfer eines räuberischen Angriffs war, und ob die Angeklagten die möglicherweise hierin liegenden "besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" für ihre Taten ausgenutzt haben (vgl. hierzu auch die Senatsbeschlüsse vom 27. November 2003 - 4 StR 311/03 und 4 StR 338/03), läßt sich dem angefochtenen Urteil nicht entnehmen.
  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 427/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Verurteilung des Angeklagten wegen tateinheitlich begangenen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gemäß § 316 a StGB hat auch nach den Maßstäben der geänderten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschluß vom 27. November 2003 - 4 StR 311/03) Bestand.
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung; Begriff des

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 2003 - 4 StR 311/03).
  • BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06

    Minder schwerer Fall beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer und beim schweren

    Allerdings würde es für die Verwirklichung des Tatbestandes nicht ausreichen, wenn der Angriff auf das Tatopfer erst zu einem Zeitpunkt erfolgt wäre, als dieses nicht mehr Führer des Kraftfahrzeugs war (vgl. BGHSt 49, 8 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 18).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/03
    Dem stimmt der Senat zu (vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 2003 - 4 StR 311/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht