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   OLG Karlsruhe, 07.03.2005 - 1 Ss 203/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10424
OLG Karlsruhe, 07.03.2005 - 1 Ss 203/04 (https://dejure.org/2005,10424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2005 - 1 Ss 203/04 (https://dejure.org/2005,10424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2005 - 1 Ss 203/04 (https://dejure.org/2005,10424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abwägung der Gesichtspunkte hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung; Auswirkungen einer Strafverbüßung auf die Prognoseentscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 1; StVG § 21
    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung von Freiheitsstrafe zwischen Begehung und Aburteilung der Tat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 200
  • StV 2005, 392
  • VRS 108, 423
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

    Gerade bei einem Erstverbüßer lässt nämlich der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt erwarten, dass dieser sich die Strafvollstreckung zur Warnung dienen lässt und künftig keine Straftaten mehr begeht (OLG Karlsruhe, zfs 2005, 410 = VRS 108, 423).
  • BayObLG, 23.02.2024 - 206 StRR 55/24

    Strafaussetzung zur Bewährung, Revisionsgericht, Freiheitsstrafe,

    c) Noch zutreffend hat das Landgericht im Rahmen der Prognoseentscheidung berücksichtigt, dass der Angeklagte nach Begehung der hiesigen Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt hat (UA S. 28), was aufgrund des Strafeindrucks zu einer positiven Prognose führen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2012, 1 StR 100/12, zitiert nach juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.03.2005, 1 Ss 203/04, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 06.07.2007 - 82 Ss 93/07

    Antrag auf Gewährung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Voraussetzungen für

    Hat aber der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) jedenfalls dann auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte, wenn es sich um die erste Inhaftierung gehandelt hat (BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; OLG Karlsruhe StV 2001, 625 u. zfs 2005, 410 = VRS 108, 423; SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.) oder wenn er zuvor lediglich den Jugendstrafvollzug kennengelernt hatte und dieser schon längere Zeit zurückliegt (vgl. SenE v. 05.10.1993 - Ss 399/93 = NStZ 1994, 205, 206; SenE v. 19.06.2007 - 83 Ss 70/07 -).
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