Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.12.2006 - 4 Ss OWi 759/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 261, StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, Messung durch Hinterherfahren, Nachtzeit, besonders lange Meßstrecke, 3 km, 3000 m, geringer Abstand, Sichtverhältnisse, Orientierungspunkte, Änderung des Schuldspruchs - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entbehrlichkeit von näheren Ausführungen zu den Sichtverhältnissen und zu den Orientierungspunkten zur Abstandsschätzung bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit; Folgen eines Vorliegens einer besonders langer Messstrecke und eines geringen ...
- Judicialis
StPO § 261
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Borken, 16.08.2006 - 10 OWi 99 Js 578/06
- OLG Hamm, 04.12.2006 - 4 Ss OWi 759/06
Papierfundstellen
- VRS 112, 40
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 Ss OWi 110/03
Geschwindigkeitsüberschreitung; Messen durch Nachfahren, Nachtzeit; erforderliche …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2006 - 4 Ss OWi 759/06
Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Zuschrift an den Senat vom 20. November 2006 unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung, der der Senat folgt (z.B. Senatsbeschluß vom 18. März 2003 - 4 Ss OWi 110/03 - sowie vom 11. Juli 2000 - 4 Ss OWi 676/00 -), zwar zutreffend darauf hingewiesen, daß bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren zur Nachzeit wie hier nicht nur Angaben zur Länge der Meßstrecke, zu dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, zur Justierung des Tachos und zur Höhe des Sicherheitsabschlages erforderlich sind, sondern grundsätzlich auch dazu, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren.
- OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RBs 18/13 Jedoch selbst bei Annahme einer hinreichenden Ausleuchtung innerhalb dieses Sichtfeldes (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2006, - 4 Ss OWi 759/06 -), kann bei darüber hinaus gehenden Abständen, so wie hier von 100 Metern, nicht mehr ohne weitere Feststellungen davon ausgegangen werden, dass der Abstand zum Fahrzeug des vorausfahrenden Betroffenen von den Polizeibeamten hinreichend zuverlässig geschätzt werden konnte.
Rechtsprechung
LG Zweibrücken, 12.12.2006 - Qs 131/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Keine Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten im Strafbefehlsverfahren
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zweibrücken - 4231 Js 3167/06
- LG Zweibrücken, 12.12.2006 - Qs 131/06
Papierfundstellen
- VRS 112, 40
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.12.2000 - 2 BvR 1706/00
Verfassungswidriger Haftbefehl
Auszug aus LG Zweibrücken, 12.12.2006 - Qs 131/06
Diese Verfahrensweise hat schon nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor einem Vorführungsbefehl und einem nachfolgenden Haftbefehl (vgl. LR-Gollwitzer a.a.O., Rn 27 und BVerfG NStZ 2001, 209). - LG Zweibrücken, 11.05.2006 - Qs 52/06
Auszug aus LG Zweibrücken, 12.12.2006 - Qs 131/06
Das gilt insbesondere - wenn wie im vorliegenden Fall - die Vorführung scheitert und der Angeklagte auch zum neuen Termin ausgeblieben ist und Haftbefehl ergeht (…vgl. BVerfG a.a.O., LR-Gollwitzer, StPO 25. Aufl., § 230 Rn. 32 und LG Zweibrücken, Beschl. vom 11.05.06, Qs 52/06, StraFo 2006, 289).