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   OLG Düsseldorf, 23.09.1991 - 5 Ss 343/91 - 114/91 I   

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https://dejure.org/1991,5365
OLG Düsseldorf, 23.09.1991 - 5 Ss 343/91 - 114/91 I (https://dejure.org/1991,5365)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1991 - 5 Ss 343/91 - 114/91 I (https://dejure.org/1991,5365)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1991 - 5 Ss 343/91 - 114/91 I (https://dejure.org/1991,5365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 120
  • JR 1992, 300
  • VRS 82, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 527/12

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

    Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2004 - 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128, 129; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 120; Pasker, NZV 1992, 120, 121).

    Dies war für jedermann unmissverständlich erkennbar (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1992, 120).

  • BGH, 22.05.2017 - 4 StR 165/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Definition des öffentlichen Verkehrsraums)

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann erfüllt, wenn die betreffende Verkehrsfläche ungeachtet der Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird (Senatsbeschlüsse vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 10 f. und vom 30. Januar 2013 - 4 StR 527/12, VRR 2013, 148; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 Ss 343/91, NZV 1992, 120).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

    Voraussetzung für eine solche zeitweilige Zuordnung zum nichtöffentlichen Verkehrsraum ist jedoch, dass der Verfügungsberechtigte für jene Zeiträume keinen öffentlichen Verkehr duldet und dies für jedermann eindeutig erkennbar macht, etwa durch Sperrung der Zufahrt (vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Düsseldorf, B.v. 23.9.1991 - 5 Ss 3437/91 - NZV 1992, 120; Pasker, NZV 1992, 120/121; Hentschel, JR 92, 300/302).
  • OLG Rostock, 28.11.2003 - 1 Ss 131/03

    Verkehrsunfallflucht auf einem vermieteten Privatparkplatz

    Die gelegentliche Mitbenutzung der Fläche durch Unbefugte reicht dann nicht aus, deren Öffentlichkeit zu begründen (vgl. zum Vorstehenden BGHSt 16, 7 [10 ff]; OLG Düsseldorf NZV 1992, 120; BayObLG …

    Ist dies der Fall, ist die gelegentliche Nutzung des Platzes durch Unbefugte unschädlich (OLGe Braunschweig und Hamm a.a.O.; BGHSt 16, 7 [11]; OLG Düsseldorf NZV 92, 120; BayObLG VRS 73, 57).

    Die Öffnungszeiten der Gaststätte spielen dabei grundsätzlich keine Rolle, da sie keinen Einfluss darauf haben, ob der Parkplatz der Gaststätte für jedermann zu Verkehrszwecken genutzt werden kann (OLG Düsseldorf NZV 1992, 120 mit zustimmender Anmerkung Pasker = JR 1992, 300 mit Anmerkung Hentschel, der im Anschluss an OLG Stuttgart VRS 57, 418 [s.u.] aus Gründen des "Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit" eine weite Definition des "öffentlichen" Straßenverkehrs für erforderlich hält).

  • VG Gießen, 03.03.1999 - 6 E 81/98

    Anspruch auf Halterauskunft bei unberechtigter Benutzung von Kundenparkplätzen

    Insoweit ist die vorliegende Konstellation vergleichbar mit der Situation auf Kundenparkplätzen bei Gaststätten (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. vom 23.09.1991 - 5 Ss 343/91 - 114/91 1, NZV 1992, 120) oder Kaufhäusern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 26.05.1981 - 2 Ss OWi 121/81 - 233/81 I, VRS 61, 455).
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