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   VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01   

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VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01 (https://dejure.org/2002,17007)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.05.2002 - VerfGH 122/01 (https://dejure.org/2002,17007)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - VerfGH 122/01 (https://dejure.org/2002,17007)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch unzulässig, weil dem Darlegungserfordernis für eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht genügt ist (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ).

    Es kommt nämlich im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- und Rechtslage gleich, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen Tatsachenvortrag oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und vom 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Es kommt nämlich im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- und Rechtslage gleich, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen Tatsachenvortrag oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und vom 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Es kommt nämlich im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- und Rechtslage gleich, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen Tatsachenvortrag oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , vom 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und vom 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind vorläufige Rechtsschutzverfahren, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren der einstweiligen Verfügung, rechtlich selbständig (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 42, 163 ; 59, 63 ; 75, 318 ).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Das ist der Fall, wenn die gerügte Rechtsverletzung durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (BVerfGE 69, 233 ; 79, 275 ).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht einen rechtlichen Hinweis zu einer entscheidungserheblichen Frage erteilt und im Urteil entgegengesetzt entscheidet, ohne dass die Verfahrensbeteiligten die Änderung der rechtlichen Beurteilung vorhersehen und hierzu Stellung nehmen konnten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind vorläufige Rechtsschutzverfahren, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren der einstweiligen Verfügung, rechtlich selbständig (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 42, 163 ; 59, 63 ; 75, 318 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind vorläufige Rechtsschutzverfahren, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren der einstweiligen Verfügung, rechtlich selbständig (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 42, 163 ; 59, 63 ; 75, 318 ).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Soweit, wie hier, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein hinsichtlich solcher Grundrechte der VvB, die inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen (Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 122/01
    Das ist der Fall, wenn die gerügte Rechtsverletzung durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (BVerfGE 69, 233 ; 79, 275 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

  • BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylsachen

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -).

    Ob eine Überraschungsentscheidung anzunehmen ist, richtet sich folglich danach, was den Beteiligten in einer konkreten prozessualen Situation billigerweise an Vorausschau zugemutet werden konnte (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -, m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 14/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2002 - VerfGH 122/01 - www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -).
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Denn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter muss nicht damit rechnen, dass ein Gericht unter Aufgabe seiner bisherigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage, auf die es den Prozessbeteiligten selbst hingewiesen hat, den Antrag aus Gründen abweist, zu denen sich zu äußern der Prozessbeteiligte wegen der ihm bekannt gegebenen früheren Auffassung des Gerichts keine Veranlassung hatte (Beschluss vom 16. Mai 2002 - VerfGH 122/01 - vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NVwZ-Beilage 1995, 66 ).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 72/07

    Fachgerichtliche Ablehnung der Erstattung der Anwaltskosten für Abmahnung wegen

    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert deshalb den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19 A/07

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu den einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und Beweisergebnissen vor Erlass der Entscheidung zu äußern (Beschlüsse vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und 18. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -).
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