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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20.VB-2   

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https://dejure.org/2020,42648
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,42648)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2020 - VerfGH 149/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,42648)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,42648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20
    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90, BVerfGE 101, 106 = juris, Rn. 55; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4).

    Bei der verfahrensgegenständlichen Zurückweisung der Ablehnung der zuständigen Richterin am Amtsgericht handelt es sich um eine nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung für das weitere Verfahren bindende Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08, NJW 2009, 833 = juris, Rn. 11; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4 f.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    b) Auch soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 1. September 2020 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19

    Wegen Verfristung und unzureichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20
    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90, BVerfGE 101, 106 = juris, Rn. 55; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20
    Bei der verfahrensgegenständlichen Zurückweisung der Ablehnung der zuständigen Richterin am Amtsgericht handelt es sich um eine nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung für das weitere Verfahren bindende Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08, NJW 2009, 833 = juris, Rn. 11; VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20
    b) Auch soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 1. September 2020 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N. und Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N. und Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17).

    bb) Auch im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss vom 26. Juni 2023 unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    c) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 13. Juli 2023 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, m.w.N.).

    Sie lässt vielmehr - anderes ist weder dargetan noch ersichtlich - allenfalls eine bereits durch die vorausgegangenen Entscheidungen eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem die angeregte Selbstkorrektur unterblieben ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    Umgekehrt kann der Verfassungsgerichtshof abweichend vom Fachgericht die Unzulässigkeit des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs feststellen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).

    f) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts vom 16. Mai 2022 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn diese zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 135/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Beratungshilfe

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14; und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 101/20.VB-1, juris, Rn. 15).

    b) Auch soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 9. September 2020 wendet, ist sie unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 15).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 101/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 14; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8 m. w. N.; vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Sie gehörte nicht zu dem durch den Beschwerdeführer zu erschöpfenden Rechtsweg (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 3; und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 47/20.VB-1, juris, Rn. 9 ff. bzw. VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 113/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Sie verhält sich nicht dazu, ob die unter dem 14. Juni 2020 erhobene "Anhörungsrüge und Gegenvorstellung" zu dem durch den Beschwerdeführer zu erschöpfenden Rechtsweg gehörte und geeignet war, die Verfassungsbeschwerdefrist offen zu halten oder ob es sich bei dieser Eingabe des Beschwerdeführers, der mit der Verfassungsbeschwerde seine Rechtsauffassung als "richtig" und die der Fachgerichte als "falsch" ansieht, um einen auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses vom 2. Juni 2020 beschränkten, von vornherein offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf handelte, der den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist nicht hinausschob (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 10 ff., und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.1.b der Gründe: jeweils zur Bewertung entsprechender Eingaben des Beschwerdeführers in anderen fachgerichtlichen Verfahren).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 23. Juni 2020 wendet, ist sie auch unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, unter II.2 der Gründe; jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zweites Versäumnisurteil und die Verwerfung eines

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 31/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend nachehelichen Unterhalt

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in einer Mietsache

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5051
VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20 (https://dejure.org/2022,5051)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.02.2022 - VerfGH 149/20 (https://dejure.org/2022,5051)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 (https://dejure.org/2022,5051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 DRiG, § 56 Abs 1 S 1 Alt 1 GVG, § 56 Abs 1 S 1 Alt 2 GVG, § 56 Abs 2 S 3 GVG, § 33a StPO
    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1 VerfGHG ) betr Ordnungsgeld gegen einen Schöffen - Anhörungsrüge nach § 33a StPO nicht erhoben

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Rügt der Beschwerdeführer - wie hier - die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Fachgericht, so ist der Rechtsweg nur erschöpft, wenn er diesen Verstoß gegenüber dem Instanzgericht im Wege der Anhörungsrüge, die gegen alle unanfechtbaren Endentscheidungen gegeben ist, geltend gemacht hat (Beschluss vom 23. August 2012 - VerfGH 193/10, 194/10 - Rn. 27; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 22).

    Der Umstand, dass der Beschwerdeführer keine Anhörungsrüge erhoben hat, hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschluss vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 14 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Unzumutbar ist die Erhebung der Anhörungsrüge unter anderem, wenn sie von vornherein aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, 47 A/08 - Rn. 22 m. w. N.), d. h. wenn sie offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist, also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Dies ist der Fall, wenn nicht eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 15 Abs. 1 VvB durch das letztinstanzlich entscheidende Gericht, sondern lediglich die durch das Rechtsmittelgericht nicht geheilte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Vorinstanz geltend gemacht wird (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2010 - VerfGH 78/07 - Rn. 14 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013, a. a. O., Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Insofern kann dahingestellt bleiben, ob die nicht fristgebundene Anhörungsrüge nach § 33a StPO zur Offenhaltung der Verfassungsbeschwerdefrist ihrerseits innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist eingelegt werden muss (in diesem Sinne BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris Rn. 11 und vom 8. April 2004 - 2 BvR 253/04 -, juris Rn. 15; offenlassend Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 27; ebenso noch BVerfG, Beschluss vom 16. November 1965 - 2 BvR 337/65 -, juris Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts vom 30. April 2020 richtet, ist sie unzulässig, weil nur Verfassungsverstöße gerügt werden, die im Beschwerdeverfahren korrigierbar waren (vgl. Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 - Rn. 11, m. w. N., wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1569/12

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Insofern kann dahingestellt bleiben, ob die nicht fristgebundene Anhörungsrüge nach § 33a StPO zur Offenhaltung der Verfassungsbeschwerdefrist ihrerseits innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist eingelegt werden muss (in diesem Sinne BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris Rn. 11 und vom 8. April 2004 - 2 BvR 253/04 -, juris Rn. 15; offenlassend Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 27; ebenso noch BVerfG, Beschluss vom 16. November 1965 - 2 BvR 337/65 -, juris Rn. 8).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Der Umstand, dass der Beschwerdeführer keine Anhörungsrüge erhoben hat, hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschluss vom 6. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 14 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 22).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Insofern kann dahingestellt bleiben, ob die nicht fristgebundene Anhörungsrüge nach § 33a StPO zur Offenhaltung der Verfassungsbeschwerdefrist ihrerseits innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist eingelegt werden muss (in diesem Sinne BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris Rn. 11 und vom 8. April 2004 - 2 BvR 253/04 -, juris Rn. 15; offenlassend Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 27; ebenso noch BVerfG, Beschluss vom 16. November 1965 - 2 BvR 337/65 -, juris Rn. 8).
  • KG, 31.07.2020 - 3 Ws 157/20

    400,- Euro Ordnungsgeld: Schöffe bleibt wegen allgemeiner Corona-Bedenken der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Hiergegen legte der Beschwerdeführer am 25. Mai 2020 Beschwerde ein, die vom Kammergericht mit Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws 157/20 - 161 AR 114/20 - mit der Maßgabe verworfen wurde, dass sich der Beschwerdeführer eines Entziehens seiner Obliegenheiten in sonstiger Weise nach § 56 Abs. 1 Satz 1, 2. Fall Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - schuldig gemacht habe.
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Das Gebot der vorrangigen Rechtswegerschöpfung wird durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit eingeschränkt (Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - Rn. 28; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20
    Dies ist der Fall, wenn nicht eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 15 Abs. 1 VvB durch das letztinstanzlich entscheidende Gericht, sondern lediglich die durch das Rechtsmittelgericht nicht geheilte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Vorinstanz geltend gemacht wird (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2010 - VerfGH 78/07 - Rn. 14 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2013, a. a. O., Rn. 10 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der

  • VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolgloser Eilantrag betr Untersagung des Betriebs

    Rügt ein Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Fachgericht, so ist der Rechtsweg nur erschöpft, wenn er diesen Verstoß gegenüber dem Instanzgericht im Wege der Anhörungsrüge, die gegen alle unanfechtbaren Endentscheidungen gegeben ist, geltend gemacht hat (Beschluss vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 9; st. Rspr.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Antragstellerin die Erhebung der Anhörungsrüge ausnahmsweise unzumutbar war, etwa weil diese von vornherein aussichtslos war (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 10 und vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, 47 A/08 - Rn. 22 m. w. N.).

    Der Umstand, dass die Antragstellerin keine Anhörungsrüge erhoben hat, hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 10; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, juris Rn. 22).

  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 121/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betr Aufnahme der Beschwerdeführerin in den

    Soweit die Beschwerdeführerin das Urteil des Verwaltungsgerichts angreift, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil die gerügten Verfassungsverstöße im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht hätten korrigiert werden können (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 7, st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betr Besetzung des Spruchkörpers in

    Insoweit werden nur Verfassungsverstöße gerügt, die vom Kammergericht hätten korrigiert werden können (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 7 m. w. N.; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
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