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Rechtsprechung
   OLG München, 27.01.2006 - VII-Verg 1/06   

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https://dejure.org/2006,3795
OLG München, 27.01.2006 - VII-Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,3795)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2006 - VII-Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,3795)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - VII-Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,3795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertung von Wahlpositionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unsichere CE-Kennzeichnung: Ausschluss (IBR 2006, 1145)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2006, 537
  • ZfBR 2006, 301 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 49
  • ZfBR 2007, 51
  • ZfBR 2007, 53
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 17.02.2005 - Verg 27/04

    Ausschluss ungenügender Angebote - keine Aufhebung der Ausschreibung bei

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung muss ein solcher Grund ebenso gravierend sein wie die unter den Nrn. 1 a bis c VOL/A aufgeführten Alternativen (vgl. BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04; OLG Koblenz vom 10.4.2003, 1 Verg 1/03 = VergabeR 2003, 448).

    Verbleibt ein wertbares Angebot, wird ebenso wenig ein Grund zur Aufhebung der Ausschreibung bejaht (OLG Koblenz vom 18.12.2003, 1 Verg 8/03) wie in dem Fall, dass ein Fehler im Leistungsverzeichnis dazu führt, dass kein Bieter zu dieser Position ein wertbares Angebot abgibt, wenn der Fehler nur ein untergeordnetes technisches Detail eines einzelnen Gerätes im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung betrifft (BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04).

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Wenn einem Bieter erst im Verlauf des Nachprüfungsverfahrens vergaberechtlich relevante Gesichtspunkte bekannt werden, besteht insoweit keine Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG Beschluss vom 5.11.2002, Verg 22/02).

    Dem widerspricht auch nicht die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5.11.2002 (Verg 22/02 = NZBau 2003, 342), in der über ein Angebot für einen Lieferauftrag über Gerätetypen zur Überwachung der Münchner U-Bahn zu befinden war.

  • OLG München, 11.08.2005 - Verg 12/05

    Begriff der technischen Spezifikation

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Solche Angebote dürfen aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter nicht gewertet werden, selbst wenn sie gleichwertig oder höherwertiger sind (Senatsbeschluss vom 11.8.2005, Verg 12/05 = IBR 2005, 564).
  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Vergabeverfahren: Wiederholte Rügepflicht bei Aufhebung der Ausschreibung und

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung muss ein solcher Grund ebenso gravierend sein wie die unter den Nrn. 1 a bis c VOL/A aufgeführten Alternativen (vgl. BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04; OLG Koblenz vom 10.4.2003, 1 Verg 1/03 = VergabeR 2003, 448).
  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Verbleibt ein wertbares Angebot, wird ebenso wenig ein Grund zur Aufhebung der Ausschreibung bejaht (OLG Koblenz vom 18.12.2003, 1 Verg 8/03) wie in dem Fall, dass ein Fehler im Leistungsverzeichnis dazu führt, dass kein Bieter zu dieser Position ein wertbares Angebot abgibt, wenn der Fehler nur ein untergeordnetes technisches Detail eines einzelnen Gerätes im Rahmen einer umfangreichen Ausschreibung betrifft (BayObLG vom 17.2.2005, Verg 27/04).
  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Ein Aufhebungsgrund ist daher nur dann zu bejahen, wenn einerseits der Fehler von so großem Gewicht ist, dass ein Festhalten des öffentlichen Auftraggebers an dem fehlerhaften Verfahren mit Gesetz und Recht schlechterdings nicht zu vereinbaren wäre und andererseits von den Bietern, insbesondere auch mit Blick auf die Schwere des Fehlers, erwartet werden kann, dass sie auf die Bindung des Ausschreibenden an Recht und Gesetz Rücksicht nehmen (BGH NJW 2001, 3698, 3701).
  • OLG München, 12.09.2005 - Verg 20/05

    Keine Berücksichtigung von Nebenangeboten bei fehlender Feststellbarkeit des

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Etwas anderes ist auch nicht der Entscheidung des Senats vom 12.9.2005 (Verg 20/05 = IBR 2005, 569) zu entnehmen.
  • BayObLG, 24.11.2004 - Verg 25/04

    Unvollständiges Angebot bei fehlender Preisgenehmigung

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Es wäre nämlich nicht sicher, ob die Voraussetzung der MPG- Konformität jemals vorliegen wird und damit ein Vertrag über die Lieferung des Geräts zustande kommt, für das der Zuschlag erteilt werden soll (vgl. für den Fall einer noch ausstehenden Preisgenehmigung durch die Regulierungsbehörde: BayObLG vom 24.11.04, Verg 25/04).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Wenn auch die Aufnahme von Wahlpositionen nur unter engen Voraussetzungen statthaft ist, da sie die Bestimmtheit und Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung beeinträchtigen und überdies die Transparenz des Vergabeverfahrens insoweit tangieren kann, als der Auftraggeber möglicherweise in die Lage versetzt wird, vermöge seiner Entscheidung für oder gegen eine Wahlposition das Wertungsergebnis aus vergaberechtsfremden Erwägungen zu beeinflussen (vgl. OLG Düsseldorf vom 24.3.2004, Verg 7/04 = IBR 2004, 271, 276), war die Aufnahme der optionalen Version des Multileaf-Kollimators in das Leistungsverzeichnis hier grundsätzlich zulässig.
  • BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04

    Landesversicherungsanstalt als öffentliche Auftraggeberin - zwingender Ausschluss

    Auszug aus OLG München, 27.01.2006 - Verg 1/06
    Da die Vergabestelle nur ein Angebot annehmen will, welches die Anforderungen erfüllt, kann es wegen der sich in diesem Fall nicht deckenden Willenserklärungen zu dem beabsichtigten Vertragsschluss nicht kommen (BayObLG vom 8.12.2004, Verg 19/04, und vom 21.10.2004, Verg 17/04 = NZBau 2005, 173).
  • BayObLG, 08.12.2004 - Verg 19/04

    Wertungsausschluss bei Produktangebot in Ausführung Messing verchromt statt

  • VK Südbayern, 19.12.2005 - Z3-3-3194-1-49-11/05
  • VK Südbayern, 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

    Aufhebung der Ausschreibung

    Da es sich um eine Ausnahmevorschrift handelt, sind an die Prüfung, ob ein schwerwiegender Grund vorliegt, besonders strenge Anforderungen zu stellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006, VII-Verg 54/06; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06; BayObLG, 17.02.2005, Verg 27/04).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Während sich bei der Wahlposition der Auftraggeber vorbehält, die Grundposition durch die Alternativposition zu ersetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06) handelt es sich bei Bedarfs- oder Eventualpositionen um Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und ggf. in welchem Umfang sie tatsächlich zur Ausführung kommen werden.

    Er kommt in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zur beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweiligen offen zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss vom 24.03.2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06).

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18

    Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten

    Während sich bei der Wahlposition der Auftraggeber vorbehält, die Grundposition durch die Alternativposition zu ersetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06) handelt es sich bei Bedarfs- oder Eventualpositionen um Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und ggf. in welchem Umfang sie tatsächlich zur Ausführung kommen werden.

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2011, VII-Verg 58/10 - juris, Rn. 62 mit zust. Anm. Ganske, IBR 2011, 354; vom 14. September 2016, VII-Verg 7/16 - juris, Rn. 59 ff. mit zust. Anm. Dobmann, VergabeR 2017, 763; vom 22. Februar 2012, VII-Verg 87/11 - juris, Rn. 41; vom 24. März 2004, VII-Verg 7/04 mit zust. Anm. Scholz, IBR 2004, 271; vom 2. August 2002, Verg 25/02; OLG Rostock, Beschluss vom 9. Oktober 2013, 17 Verg 6/13 - juris, Rn. 135 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 5 Verg 2/99 - juris, Rn. 59 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000, 11 U 91/98 - juris, Rn. 44; OLG München, Beschlüsse vom 27. Januar 2006, Verg 1/06, und vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15 "berechtigtes Bedürfnis"; Prieß/Simonis in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 121 Rn. 104; Bode, IBR 2011, 714; Otting, IBR 2016, 31; Hartung, VergabeR 2016, 513).

    Nach der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte kann sich ein berechtigtes Interesse aus dem Gebot der effizienten und sparsamen Haushaltsführung ergeben (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2011, Verg 58/10, und vom 24. März 2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2006, Verg 1/06).

    Als berechtigt erkennt die Rechtsprechung auch ein Interesse an, wenn der Vergabestelle durch die Wahlposition die Möglichkeit eröffnet wird, ein technisch höherwertiges Gerät zu erhalten (OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2006, Verg 1/06) oder bei unsicherer Finanzierung auf eine kostengünstige Alternative zurückzugreifen (Senatsbeschluss, 24. März 2004, Verg 7/04).

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06   

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OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,5754)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.05.2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,5754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Erteilung des Zuschlags für das wirtschaftlichste Gebot; Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens; Beurteilungsspielraum bei einer Vergabeentscheidung; Berücksichtigung des Kriteriums der Folgekosten; Sinn und Zweck einer Geräteliste

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Eignung: Leistungsfähigkeit (Verfügbarkeit von Geräten bedeutet nicht Eigentum an den Geräten)

  • VERIS
  • Judicialis

    GWB § 97 Abs. 5; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b); ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung weiterer Kriterien bei der Vergabe; Vorlage einer Geräteliste; Berücksichtigung eines "unangemessen niedrigen" Angebots

  • ibr-online

    Geräteliste: Muss Bieter Eigentümer der Geräte sein?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 719
  • ZfBR 2007, 47
  • ZfBR 2007, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • VK Bremen, 06.01.2006 - VK 13/05

    Entwässerung und Deponierung von Baggergut

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr vom 6. Januar 2006 - VK 13/05 - abgeändert und der Vergabenachprüfungsantrag der Antragstellerin als unbegründet zurückgewiesen.

    Die 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. Januar 2006 mit Beschluss vom selben Tage - VK 13/05 - festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sei, die Antragsgegnerin verpflichtet, den Zuschlag nicht aufgrund ihrer Vergabeentscheidung zu erteilen, sondern die Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu durchzuführen, der Antragsgegnerin und der Beigeladenen die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten der Antragstellerin als Gesamtschuldner auferlegt, die Verfahrensgebühr auf EUR 5.700,-- festgesetzt und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten der Antragstellerin für zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich bezeichnet.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr (Aktenzeichen VK 13/05) vom 6. Januar 2006 abzuändern und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragsgegnerin erforderlichen Kosten aufzuerlegen und die Hinzuziehung von Bevollmächtigten durch die Antragsgegnerin für erforderlich zu erklären.

    die Entscheidung der Vergabekammer Az.: VK 13/05 vom 6. Januar 2006 aufzuheben und den Vergabenachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen;.

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Selbst wenn mit dem OLG Düsseldorf (VergabeR 2001, 129; 2002, 471, 475) eine solche anzunehmen sein sollte, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, den Zuschlag auf ein derartiges Angebot zu erteilen, sofern die Vergabestelle vom Bieter schriftlich Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen verlangt und erhalten hat (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/A).

    Einen vermittelnden Standpunkt nimmt der Vergabesenat des OLG Düsseldorf in seinen Entscheidungen vom 19. Dezember 2000 - Verg. 28/00 - VergabeR 2001, 128 - und vom 17. Juni 2002 - Verg 18/02 - VergabeR 2002, 471, 475 - ein.

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Der Bundesgerichtshof (Strafsenat) hat sich in zwei Entscheidungen dagegen ausgesprochen, dass ein Bieter vor seinem eigenen, zu niedrigen Angebot zu schützen sei (Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 - BauR 1992, 383, 385 - und Beschluss vom 31. August 1994 - 2 StR 256/94 - NJW 1995, 737).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Während das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluss vom 12. September 2000 - Verg 4/00 - VergabeR 2001, 65, 69 [rechte Spalte dritter Absatz a.E.] den Standpunkt vertreten hat, die Vorschrift über das Verbot des Zuschlags auf ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis diene allein den Belangen des öffentlichen Auftraggebers, haben die Vergabesenate der Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 30. April 1999 - 13 Verg 1/99 - BauR 2000, 405), Jena (Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 6 Verg 3/99- BauR 2000, 396, 401 -, und Saarbrücken (Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 Verg 2/03 - NZBau 2004, 117, 118 [rechte Spalte letzter Absatz]) gegenteilig entschieden, wobei allerdings jeweils weitgehend eine Begründung fehlt.
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Der Bundesgerichtshof (Strafsenat) hat sich in zwei Entscheidungen dagegen ausgesprochen, dass ein Bieter vor seinem eigenen, zu niedrigen Angebot zu schützen sei (Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 - BauR 1992, 383, 385 - und Beschluss vom 31. August 1994 - 2 StR 256/94 - NJW 1995, 737).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Einen vermittelnden Standpunkt nimmt der Vergabesenat des OLG Düsseldorf in seinen Entscheidungen vom 19. Dezember 2000 - Verg. 28/00 - VergabeR 2001, 128 - und vom 17. Juni 2002 - Verg 18/02 - VergabeR 2002, 471, 475 - ein.
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Während das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluss vom 12. September 2000 - Verg 4/00 - VergabeR 2001, 65, 69 [rechte Spalte dritter Absatz a.E.] den Standpunkt vertreten hat, die Vorschrift über das Verbot des Zuschlags auf ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis diene allein den Belangen des öffentlichen Auftraggebers, haben die Vergabesenate der Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 30. April 1999 - 13 Verg 1/99 - BauR 2000, 405), Jena (Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 6 Verg 3/99- BauR 2000, 396, 401 -, und Saarbrücken (Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 Verg 2/03 - NZBau 2004, 117, 118 [rechte Spalte letzter Absatz]) gegenteilig entschieden, wobei allerdings jeweils weitgehend eine Begründung fehlt.
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 30/03

    Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Etwas anderes gilt auch nicht mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2004 - X ZR 30/03 - "Klärschlamm" - VergabeR 2004, 604, auf die der Bevollmächtigte der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hingewiesen hat.
  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Während das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluss vom 12. September 2000 - Verg 4/00 - VergabeR 2001, 65, 69 [rechte Spalte dritter Absatz a.E.] den Standpunkt vertreten hat, die Vorschrift über das Verbot des Zuschlags auf ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis diene allein den Belangen des öffentlichen Auftraggebers, haben die Vergabesenate der Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 30. April 1999 - 13 Verg 1/99 - BauR 2000, 405), Jena (Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 6 Verg 3/99- BauR 2000, 396, 401 -, und Saarbrücken (Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 Verg 2/03 - NZBau 2004, 117, 118 [rechte Spalte letzter Absatz]) gegenteilig entschieden, wobei allerdings jeweils weitgehend eine Begründung fehlt.
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 1 Verg 2/03

    Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
    Während das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluss vom 12. September 2000 - Verg 4/00 - VergabeR 2001, 65, 69 [rechte Spalte dritter Absatz a.E.] den Standpunkt vertreten hat, die Vorschrift über das Verbot des Zuschlags auf ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis diene allein den Belangen des öffentlichen Auftraggebers, haben die Vergabesenate der Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 30. April 1999 - 13 Verg 1/99 - BauR 2000, 405), Jena (Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 6 Verg 3/99- BauR 2000, 396, 401 -, und Saarbrücken (Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 Verg 2/03 - NZBau 2004, 117, 118 [rechte Spalte letzter Absatz]) gegenteilig entschieden, wobei allerdings jeweils weitgehend eine Begründung fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 77/03

    Besondere Eignung ist doch berücksichtigungsfähig!

  • OLG Jena, 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

    Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

    Daneben kämen noch Angebote in Betracht, die im konkreten Einzelfall den Bieter selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht durchführen kann (z.B. OLG Düsseldorf, 49/06; Beschluss v. 29.09.2008, Az.: VII Verg 50/08; OLG Koblenz, Beschluss v. 26.10.2005, 1 Verg 4/05; offen, aber wohl mit Tendenz wie OLG Düsseldorf: OLG Bremen, Beschluss v. 24.05.2006, Az.: Verg 1/06; Kulartz/Marx/Portz/ Prieß-Witke, VOL/A, § 25 Rn 148).
  • VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-22/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang aber vorrangig darauf, dass die Vorgabe, wonach ungewöhnlich niedrigen Angeboten der Zuschlag nicht erteilt werden darf, vom Grundsatz her nicht drittschützend ist; die ASt, die keine Ausnahme von diesem Grundsatz geltend gemacht hat, kann sich daher ohnehin nicht mit Erfolg auf diese Vorgabe berufen, es fehlt insoweit an der Antragsbefugnis (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.9.2006, VII-Verg 49/06; Beschluss vom 22.8.2007, VII-Verg 27/07; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 24.5.2006, Verg 1/2006).
  • KG, 27.05.2016 - Verg 12/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen einer Divergenzvorlage;

    Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ist in den zuletzt genannten Fällen in der begründeten Besorgnis zu erkennen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - VII-Verg 17/12, Verg 17/12 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. April 2008 - VII-Verg 55/07 -, Rn. 26, juris; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 13 Verg 22/03 -, Rn. 73, juris; OLG Jena, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 Verg 4/05 -, Rn. 108, juris, OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - Verg W 12/12 -, Rn. 22, juris; offengelassen: OLG Bremen, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06 -, Rn. 91, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 07. Mai 2010 - WVerg 0006/10, WVerg 6/10 -, Rn. 11, juris; eher zweifelnd: OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007 - Verg 4/07, Verg 04/07 -, Rn. 38, juris).
  • OLG München, 13.06.2018 - 27 U 3268/17

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung eines Vergabeverfahrens

    Zum anderen fallen unter "Folgekosten" nur solche Kosten, die zusätzlich in Zukunft aufzuwenden sind, um das mit der Leistung verfolgte Ergebnis auch in Zukunft zu erhalten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 24.05.2006, Verg1/2006 in ZfBR 2006, 719).
  • VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-34/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang aber vorrangig darauf, dass die Vorgabe, wonach ungewöhnlich niedrigen Angeboten der Zuschlag nicht erteilt werden darf, vom Grundsatz her nicht drittschützend ist; die ASt, die keine Ausnahme von diesem Grundsatz geltend gemacht hat, kann sich daher ohnehin nicht mit Erfolg auf diese Vorgabe berufen, es fehlt insoweit an der Antragsbefugnis (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.9.2006, VII-Verg 49/06; Beschluss vom 22.8.2007, VII-Verg 27/07; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 24.5.2006, Verg 1/2006).
  • VK Bund, 26.03.2009 - VK 3-43/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Eine drittschützende Wirkung ist diesen Bestimmungen nur in Ausnahmefällen beizumessen, und hierfür ist weder vorgetragen noch sind insoweit Anhaltspunkte erkennbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.9.2006, VII-Verg 49/06, sowie vom 22.8.2007, VII-Verg 27/07; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 24.5.2006, Verg 1/2006).
  • VK Bremen, 06.01.2006 - VK 13/05
    OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/2006 .
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.01.2006 - Verg 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,74630
OLG München, 16.01.2006 - Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,74630)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.2006 - Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,74630)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - Verg 1/06 (https://dejure.org/2006,74630)
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Verfahrensgang

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