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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - VII-Verg 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7266
OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - VII-Verg 30/02 (https://dejure.org/2002,7266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2002 - VII-Verg 30/02 (https://dejure.org/2002,7266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - VII-Verg 30/02 (https://dejure.org/2002,7266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschleunigung des Vergabeverfahrens hinsichtlich der Lieferung eines polizeilichen Einsatzleitsystems; Abkürzung der Bewerbungsfrist im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Angemessenheit der Frist für einen Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren; Vergabe eines ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 435 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 55
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - Verg 30/02
    Hiervon abgesehen ist die Antragstellerin durch die Bewertung der Teilnahmeanträge anderer Bewerber - da sie selbst die Eignungsanforderungen nicht erfüllt - in ihren Rechten als Bewerberin um die vorliegend in Frage stehende Auftragsvergabe nicht verletzt (vgl. BayObLG NZBau 2000, 259, 260).
  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 Verg 6/01

    Vorabgestattung des Zuschlags; Angebotsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - Verg 30/02
    Die von der Antragstellerin gegen diese Überlegungen angeführte Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 14.11.2001 (Az. 6 Verg 6/01 = Anl. BG 5) rechtfertigt keine andere Beurteilung der Sachlage.
  • VK Bund, 31.05.2002 - VK 2-20/02

    Einsatz-, Leit- und Unterstützungssystem für die Polizei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - Verg 30/02
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31. Mai 2002 (VK 2 - 20/02) wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 14.03.2014 - 2 Verg 1/14

    Projektsteuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Unstatthaftigkeit eines Antrags

    Soweit in der Literatur und Rechtsprechung vornehmlich Naturkatastrophen, Terroranschläge (vgl. für beides OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.07.2002, VII-Verg 30/02) oder Epidemien (vgl. Schleswig-Holstein. OLG, Beschluss v. 04.05.2001, 6 Verg 2/01 und Byok/Sessinghaus, GesR 2005, 490) als unvorhergesehenes Ereignis angeführt werden, trägt dies gleichwohl beispielhaften und nicht etwa ausschließlichen Charakter.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - Verg 39/14

    Zulässigkeit des Beginns des Vergabeverfahrens vor Erfüllung externer

    Zwar kann dem öffentlichen Auftraggeber bei der Feststellung der Eilbedürftigkeit der Beschaffung ein Beurteilungsspielraum zuerkannt werden, dessen Ausübung nach allgemeinen Grundsätzen von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu überprüfen ist, ob er die Entscheidung auf der Grundlage eines zutreffend ermittelten Sachverhalts getroffen und diese nicht mit sachfremden Erwägungen, sondern willkürfrei sowie in Übereinstimmung mit hergebrachten Beurteilungsgrundsätzen begründet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2002 - Verg 30/02, Beschlussabdruck S. 14 f.; Horn in Müller-Wrede, VOL/A, 4. Aufl., § 12 EG Rn. 32).
  • VK Bund, 05.09.2002 - VK 2-68/02

    Rahmenvertrag zur Lieferung und Errichtung von polizeilichen Einsatz-, Leit- und

    Die Entscheidung der Vergabekammer, die dem Nachprüfungsantrag stattgegeben hatte, wurde im Beschwerdeverfahren vom OLG Düsseldorf durch Beschluss vom 17. Juli 2002 (Verg 30/02) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

    Diese Auffassung habe auch das OLG Düsseldorf in dem vorausgegangenen Verfahren (Verg 30/02) geteilt.

    Die ASt hat in ihrem Schriftsatz vom 23. August 2002 zu dem Antrag auf vorzeitige Erteilung des Zuschlags ergänzend darauf hingewiesen, dass das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17. Juli 2002, Verg 30/02) über die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Antragsfrist nach § 18 a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A zu entscheiden hatte.

    Im Rahmen ihrer Beurteilung haben sie eine Einschätzungsprärogative mit der Folge, dass ihre Beurteilung der Sicherheitslage von den Betroffenen hingenommen werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2002, Verg 30/02).

  • VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne

    Im Rahmen der Beurteilung der Gefährdungslage haben Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative mit der Folge, dass ihre Beurteilung der Sicherheitslage von den Betroffenen hingenommen werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 17.7. 2002 - Verg 30/02; 2. VK Bund, B. v. 5.9.2002 - VK 2 - 68/02) und nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen unterworfen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - Verg 39/14

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Zwar ist dem öffentlichen Auftraggeber bei der Feststellung der Eilbedürftigkeit der Beschaffung ein Beurteilungsspielraum zuzuerkennen, dessen Ausübung nach allgemeinen Grundsätzen von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu überprüfen ist, ob er die Entscheidung auf der Grundlage eines zutreffend ermittelten Sachverhalts getroffen und diese nicht mit sachfremden Erwägungen, sondern willkürfrei sowie in Übereinstimmung mit hergebrachten Beurteilungsgrundsätzen begründet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2002 - Verg 30/02, Beschlussabdruck S. 14 f.; Horn in Müller-Wrede, VOL/A, 4. Aufl., § 12 EG Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2005 - Verg 41/05

    Vorabgestattung des Zuschlags

    Nach der vom Senat für den Anwendungsbereich der VOL/A getroffenen Begriffsbestimmung erfordert Dringlichkeit eine im Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabestelle nach objektiven Gesichtspunkten festzustellende Eilbedürftigkeit des Beschaffungsvorhabens (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.7.2002 - Verg 30/02, VergabeR 2003, 55, 56).
  • VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

    Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

    Soweit die Antragstellerin auf Entscheidungen anderer Vergabekammern oder Oberlandesgerichte verweist (so OLG Düsseldorf, B. v. 17.07.2002 - Verg 30/02 oder VKBaden-Württemberg, B. v. 15.08.2005 - 1 VK 47/05, VK Hessen, Beschluss vom 02.06.2004 - 69d-VK-24/2004) in denen es bspw. um die Lieferung und Einrichtung von polizeilichen Einsatz-, Leit und Unterstützungssystemen für Dienststellen des Bundesgrenzschutzes oder um die Errichtung einer integrierten Notruf-Leitstelle für eine Polizeidirektion oder einen Landkreis ging, und daraus abzuleiten versucht, dass dort bei vergleichbarer ,,technischer" Ausgangslage der jeweilige Beschaffungsvorgang auch nicht dem Vergaberecht entzogen war, so ist dem entgegen zu halten, dass weder die Komplexität der hier angestrebten interdisziplinären Vernetzung, noch die späterhin vorgesehene bundeslandübergreifende Vernetzung, welche hier gerade die besonderen Sicherheitsmaßnahmen begründen und legitimieren in den zitierten Fällen vergleichbar war.
  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 2724/03

    Rechtswidriger Widerruf eines Zuwendungsbescheids

    vgl. insoweit aber auch Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2002 - Verg 30/02- , juris.
  • VK Hamburg, 05.06.2014 - VgK FB 6/14

    Vergabekammer überlastet: Interimsvergabe möglich!

    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Einhaltung der Fristen aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OLG Düsseldorf, Bschl. v. 17.07.2002 - VII-Verg 30/02).
  • VK Bund, 09.06.2005 - VK 3-49/05

    Beratungsleistungen bei der Veräußerung

    Die besondere Dringlichkeit setzt die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2002, Verg 30/02 (zu § 18 a Nr. 2 Abs. 1 S. 1 VOL/A); Kaufhold, Meyerhofer, Reichl, Die VOF im Vergaberecht, 1999, § 14 Rn. 2; vgl. Müller-Wrede in: Müller-Wrede, VOF, 2. Aufl., 2003, § 14 Rn. 18 ff.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6955
BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02 (https://dejure.org/2003,6955)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2003 - Verg 30/02 (https://dejure.org/2003,6955)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - Verg 30/02 (https://dejure.org/2003,6955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Europaweite Ausschreibung von Schreinerarbeiten für den Neubau eines Studentenwohnheims; Ausschluss eines Angebot von der Wertung; Fehlende Benennung eines Nachunternehmers

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Eignung: Ausschluss wegen fehlender - notwendiger - Eintragung in die Handwerksrolle

  • VERIS

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 97 GWB; §§ 2, 21, 25 VOB/A
    Keine Eignung ohne Eintragung in die Handwerksrolle! (RA Andreas Voigt; IBR 2003, 213)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Eignung ohne Eintragung in die Handwerksrolle! (IBR 2003, 213)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 633 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt (BayObLG Beschluss vom 28.8.2002 Verg 20/02 = BayObLGR 2002, 450; Beschluss vom 8.11.2002 Verg 27/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; Beck"scher VOB-Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).

    Ob eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil (vgl. OLG Celle VergabeR 2002, 176f.) an dem Gesamtauftrag ausmachen oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 252/253; offengelassen Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259 sowie 488; OLG Dresden Beschluss vom 12.6.2002 WVerg 6/02 Umdruck S. 12), kann hier dahinstehen.

  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02
    Ob eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil (vgl. OLG Celle VergabeR 2002, 176f.) an dem Gesamtauftrag ausmachen oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 252/253; offengelassen Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259 sowie 488; OLG Dresden Beschluss vom 12.6.2002 WVerg 6/02 Umdruck S. 12), kann hier dahinstehen.
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02
    Ob eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil (vgl. OLG Celle VergabeR 2002, 176f.) an dem Gesamtauftrag ausmachen oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 252/253; offengelassen Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259 sowie 488; OLG Dresden Beschluss vom 12.6.2002 WVerg 6/02 Umdruck S. 12), kann hier dahinstehen.
  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02
    Ob eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil (vgl. OLG Celle VergabeR 2002, 176f.) an dem Gesamtauftrag ausmachen oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 252/253; offengelassen Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259 sowie 488; OLG Dresden Beschluss vom 12.6.2002 WVerg 6/02 Umdruck S. 12), kann hier dahinstehen.
  • BayObLG, 16.09.2002 - Verg 19/02

    Ausschluss des Angebots im Vergabeverfahren bei Änderungen an

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02
    Im Übrigen darf die Vergabestelle bei Vorliegen besonderer sachgerechter Gründe auch von einer beabsichtigten Zuschlagserteilung wieder abrücken (vgl. BayObLG Beschluss vom 5.11.2002 Verg 22/02 und BayObLG ZfBR 2003, 78).
  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2003 - Verg 30/02
    cc) Auch die Überlegung, dann müsse sich die Antragstellerin an ihren Angaben festhalten lassen und alle Arbeiten in ihrem eigenen Betrieb ausführen (vgl. KG VergabeR 2002, 398), verfängt hier nicht.
  • OLG München, 21.08.2008 - Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht vorliegender -

    (bb) Zwar darf ein Zuschlag nicht an einen Bieter erfolgen, der zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Nachprüfungsantrag objektiv nicht zur Vornahme der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt ist (BayOblG vom 24.01.2003 - Verg 30/02 = NZBau 2003, 633).
  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    Ihr fehlt damit die notwendige Zuverlässigkeit für den Auftrag (vgl. hierzu BayObLG vom 24.1.2003 ­ Verg 30/02: Ausschluss wegen Täuschung).
  • OLG München, 17.09.2007 - Verg 10/07

    Keine konforme Leistung - Ausschluss!

    Ihr fehlt damit die notwendige Zuverlässigkeit für den Auftrag (vgl. hierzu BayObLG vom 24.1.2003 ­ Verg 30/02: Ausschluss wegen Täuschung).
  • VK Südbayern, 18.10.2013 - Z3-3-3194-1-30-08/13

    Wann kann ein zweites Hauptangebot abgegeben werden?

    Ihr fehle damit die notwendige Zuverlässigkeit für den Auftrag (vgl. hierzu BayObLG vom 24.1.2003, Verg 30/02: Ausschluss wegen Täuschung).
  • OLG Schleswig, 05.02.2004 - 6 U 23/03

    Vergaberecht: Ausschreibung, Nachunternehmer, Vorlieferant, Selbstausführung,

    Ein einleuchtender Grund dafür, die "Selbstausführung" durch ein Unternehmen der vorliegenden Art anders zu beurteilen, je nach dem, ob der Einbau von Normfenstern oder derjenige von maßgefertigten Fenstern betroffen ist (vgl. - in diesem Sinne - BayObLG, Beschl. v. 24.01.2003, Verg 30/02, GewArch 2003, 167 f. [zu II.1a aa]), ist nicht erkennbar; in beiden Fällen liegt keine (eigene) Anfertigung vor und die Bedeutung der anderen Bauleistungen (Ausbau der alten Fenster, Lieferung, Anpassung und Montage der neuen Fenster) bleibt unberührt.
  • VK Südbayern, 03.06.2014 - Z3-3-3194-1-14-03/14

    Wann ist der Ausschluss wegen des Vorwurfs einer Mischkalkulation zulässig?

    Ihr fehle damit die notwendige Zuverlässigkeit für den Auftrag (vgl. hierzu BayObLG vom 24.1.2003, Verg 30/02: Ausschluss wegen Täuschung).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.12.2002 - Verg 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,58528
BayObLG, 17.12.2002 - Verg 30/02 (https://dejure.org/2002,58528)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.2002 - Verg 30/02 (https://dejure.org/2002,58528)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - Verg 30/02 (https://dejure.org/2002,58528)
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