Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - VII-Verg 39/11   

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OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,5473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,5473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,5473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2004/18/EG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag zwischen zwei Gebietskörperschaften: Öffentlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Interkommunale Kooperation - OLG Düsseldorf legt Frage zum Anwendungsbereich des Vergaberechts dem EuGH vor

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verträge zwischen Hoheitsträgern über die Erbringung nicht-hoheitlicher Hilfsgeschäfte: Öffentliche Aufträge? (IBR 2012, 1090)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 769
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    Die Entscheidung des EuGH vom 09. Juni 2009 (C-480/06) sei nicht einschlägig, weil der Antragsgegner mit der Beigeladenen keine - horizontale - Zusammenarbeit vereinbaren, sondern schlicht diese vertikal" mit den Reinigungsdienstleistungen gegen Entgelt beauftragen wolle.

    b) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs hat bereits frühzeitig (vgl. Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 Rdnr. 34 m.w.N.) bestimmte Verträge nicht als öffentliche Aufträge im Sinne der Vergaberichtlinien angesehen, nämlich dann, "wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eignen Dienststellen, vorausgesetzt, dass diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit ihr oder mit anderen Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben." Der Gerichtshof hat der Auftragsdurchführung mit eigenen Kräften durch den öffentlichen Auftraggeber (In-House-Vergabe im engeren Sinne) aus funktionalen Gründen die In-House-Vergabe im weiteren Sinne gleichgestellt, bei der der öffentliche Auftrag zwar einer anderen rechtsfähigen Person erteilt, diese aber funktional als eigene Dienststelle anzusehen ist (vgl. Lord Hope, in UK Supreme Court, Urteil vom 09.02.211 - [2011] UKSC 7 - Brent London Borough Council and others (Harrow London Borough Council v. Risk Mangement Partners Limited, Rdnr. 13; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.02.2007 - X ZB 4/10 - Rdnr. 17, VergabeR 2011, 452).

    c) Der Gerichtshof (Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 Rdnrn. 37 ff.) hat des Weiteren angenommen, es stelle keinen gemäß der Richtlinie 2004/18/EG vergaberechtspflichtigen öffentlichen Auftrag dar, wenn Kommunen für die gemeinsame Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe vertraglich zusammenarbeiten (so auch bereits Senat, Beschluss vom 21.06.2006 - VII-Verg 17/06, VergabeR 2006, 777).

    Für derartige - vertikale - Vereinbarungen ist die zitierte Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht einschlägig (vgl. Portz, VergabeR 2009, 702, 708, 709; Pielow, EuZW 2009, 529; s. auch Struve EuZW 2009, 805).

    Auf Grund des Urteils des Gerichtshofs vom 09.06.2009 (C-480/06) wird diskutiert, ob und inwieweit weitere Vereinbarungen zwischen Gemeinden vergaberechtsfrei sind.

    Da die gewählte Art der Auftragserfüllung wirtschaftlich gleiche Folgen zeitigt, spricht nach Auffassung des Senates vieles dafür, die von dem Antragsgegner und der Beigeladenen tatsächlich gewählte Form als bloße Gestaltung anzusehen, "mit der das Vergaberecht umgangen werden sollte" (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 Rdnr. 48).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    Zusatz: Aktenzeichen des EuGH: C-386/11.
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    Im Urteil des Gerichtshofs vom 15.10.2009 (C-275/08, VergabeR 2010, 57) über die Lieferung einer Software durch die Kommunale Datenverarbeitung in Bayern an die Datenzentrale Baden-Württemberg wird das Problem einer Vergaberechtsfreiheit von Verträgen zwischen verschiedenen Hoheitsträgern nicht aufgegriffen.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    b) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs hat bereits frühzeitig (vgl. Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 Rdnr. 34 m.w.N.) bestimmte Verträge nicht als öffentliche Aufträge im Sinne der Vergaberichtlinien angesehen, nämlich dann, "wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eignen Dienststellen, vorausgesetzt, dass diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit ihr oder mit anderen Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben." Der Gerichtshof hat der Auftragsdurchführung mit eigenen Kräften durch den öffentlichen Auftraggeber (In-House-Vergabe im engeren Sinne) aus funktionalen Gründen die In-House-Vergabe im weiteren Sinne gleichgestellt, bei der der öffentliche Auftrag zwar einer anderen rechtsfähigen Person erteilt, diese aber funktional als eigene Dienststelle anzusehen ist (vgl. Lord Hope, in UK Supreme Court, Urteil vom 09.02.211 - [2011] UKSC 7 - Brent London Borough Council and others (Harrow London Borough Council v. Risk Mangement Partners Limited, Rdnr. 13; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.02.2007 - X ZB 4/10 - Rdnr. 17, VergabeR 2011, 452).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    d) Gegenstand der Beauftragung ist auch nicht die Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 51 Abs. 1, Art. 62 AEUV (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 29.04.2010 - C 160/08 - Rdnrn. 73 ff. zu Rettungsdienstleistungen).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2006 - Verg 17/06

    Zum Begriff des "öffentlichen Auftrags" gemäß § 99 GWB - Auftragsvergabe durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    c) Der Gerichtshof (Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 Rdnrn. 37 ff.) hat des Weiteren angenommen, es stelle keinen gemäß der Richtlinie 2004/18/EG vergaberechtspflichtigen öffentlichen Auftrag dar, wenn Kommunen für die gemeinsame Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe vertraglich zusammenarbeiten (so auch bereits Senat, Beschluss vom 21.06.2006 - VII-Verg 17/06, VergabeR 2006, 777).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    Die Beigeladene ist nach Art. 1 Abs. 8 als juristische Person bzw. öffentliche Einrichtung als "Wirtschaftsteilnehmer" anzusehen (s. auch EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - C-305/08).
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    Nach der Auffassung des OLG Naumburg (Beschlüsse vom 03.11.2005 - 1 Verg 9/05, NZBau 2006, 58 = VergabeR 2006, 88 und vom 02.03.2006 - 1 Verg 1/06, VergabeR 2006, 406) soll dies auch für delegierende Vereinbarungen gelten.
  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04

    Vergabeverfahren: Notwendige Ausschreibung von Müllentsorgungsleistungen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    Nach der früheren Rechtsprechung (Senat, Beschluss vom 05.05.2004 - VII-Verg 78/02, VergabeR 2004, 619; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.09.2004 - 11 Verg 11/04, NZBau 2004, 692) unterfielen sogenannte mandatierende Vereinbarungen dem Vergaberecht, wenn und weil sie vielfach den Charakter einer entgeltlichen Beauftragung annehmen.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11
    Nach der früheren Rechtsprechung (Senat, Beschluss vom 05.05.2004 - VII-Verg 78/02, VergabeR 2004, 619; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.09.2004 - 11 Verg 11/04, NZBau 2004, 692) unterfielen sogenannte mandatierende Vereinbarungen dem Vergaberecht, wenn und weil sie vielfach den Charakter einer entgeltlichen Beauftragung annehmen.
  • OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 1/06

    Eine interkommunale Zusammenarbeit in Form der delegierenden Aufgabenübertragung

  • VK Köln, 13.04.2011 - VK VOL 5/11
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Wie die Entscheidung des EuGH vom 09.06.2009 in ihrer Reichweite zu verstehen ist, ist umstritten und müsste gegebenenfalls durch ein Vorabentscheidungsersuchen geklärt werden (vgl. für eine andere Fallgestaltung Vorlagebeschluss des Senats vom 06.07.2011 - VII-Verg 39/11).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a u.

    Der Senat hat unter dem 6.7.2011 (VII-Verg 39/11, NZBau 2011, 769) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

    Dahingehend hat sich der Senat bereits im Vorlagebeschluss vom 6.7.2011 an den Gerichtshof geäußert (vgl. NZBau 2011, 769, 770).

    Darauf laufen sowohl die Ausführungen des Senats im Vorlagebeschluss vom 6.7.2011 (NZBau 2011, 769, 770 f.) als auch das Urteil des Gerichtshofs vom 13.6.2013 hinaus (Rn. 33 ff.).

    Auch ist eine Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe als vergaberechtsfreier Vorgang auszuschließen (EuGH, Urt. v. 13.6.2013 - C-386/11, Rn. 36 ff.; Senat, Beschl. v. 6.7.2011, NZBau 2011, 769, 770).

  • OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei

    c) Auf die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Vorlagebeschluss vom 6. Juli 2011 (Verg 39/11, juris Tz. 35 m. w. N.) dargestellte Frage, ob Vereinbarungen über eine interkommunale Zusammenarbeit als "innerstaatliche Verwaltungsorganisationsakte" generell dem Vergaberecht entzogen seien, geht der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. Juni 2013 (C-386/11, a. a. O.) nicht näher ein.
  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - VK 2-29/17

    Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

    Die Statthaftigkeit des Antrags setzt schließlich voraus, dass keine Bereichsausnahme vorliegt, aufgrund derer ein Vertrag nicht der Anwendung des 4. Teils des GWB unterläge (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012, VII-Verg 69/1; Beschluss vom 06.07.2011, VII-Verg 39/11; Diemon-Wies in: MüllerWrede, GWB Vergaberecht Kommentar, § 155 Rn. 23).

    Es stellt sich insoweit nicht das Problem, ob bloße Hilfsleistungen, die wiederum die Erbringung öffentlicher Aufgaben sicherstellen sollen, ebenfalls Gegenstand oder Teil einer kommunalen Zusammenarbeit sein können (vgl. EuGH, Urteil vom 13.06.-, C-386/11, Piepenbrock; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.-, VII-Verg 39/11; vgl. Gurlit, a.a.O., Rn. 37; Engelhardt/Kaelble, a.a.O., Rn. 79).

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

    Zuletzt hat die Antragsgegnerin angeregt, das Verfahren im Hinblick auf das beim EuGH durch die Vorlage des OLG Düsseldorf vom 06.07.2011, Verg 39/11 anhängige Verfahren C-386/11 auszusetzen.

    Für die von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen beantragten Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorlage des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 06.07.2011, Verg 39/11) besteht keine Veranlassung.

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 69/11

    Erforderlichkeit der Ausschreibung der Entsorgung von Klärschlamm

    Die Beigeladene wird nicht von der Antragsgegnerin, sondern ausschließlich vom Kreis B... beherrscht (vgl. für eine ähnliche Fallgestaltung Senatsbeschl. v. 06.07.2011, VII Verg 39/11).
  • VK Westfalen, 19.06.2018 - VK 1-10/18

    Wann ist eine Direktvergabe durch eine "Gruppe von Behörden" möglich?

    Nach Auffassung der Rechtsprechung, vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 13.06.2013, Rs. C-386/11 (Piepenbrock); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2011, Verg 39/11, muss die Übertragung der hoheitlichen Befugnisse mit befreiender Wirkung auf den neuen Aufgabenträger erfolgen.
  • VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16

    Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Soweit und solange also die Beigeladene diesem "Sicherstellungsauftrag" nachkommt, muss die Auftraggeberin gerade nicht selbst "in die Sicherstellungsverantwortung gehen", sie hat diesen auf die Beigeladene wirksam "delegiert" (vgl. EuGH, Urteil v. 13.06.- - C-386/11; OLG Düsseldorf, B. v. 06.11.- - VII-Verg 39/11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - VII-Verg 39/11   

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https://dejure.org/2013,49007
OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2013,49007)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2013 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2013,49007)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2013 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2013,49007)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine interkommunale Kooperation bei Gebäudereinigungsleistungen (VPR 2014, 169)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine interkommunale Kooperation bei Gebäudereinigungsleistungen! (IBR 2014, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 747
  • VergabeR 2014, 169
  • ZfBR 2014, 712
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - Verg 39/11
    Der Senat hat unter dem 6.7.2011 (VII-Verg 39/11, NZBau 2011, 769) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

    Dahingehend hat sich der Senat bereits im Vorlagebeschluss vom 6.7.2011 an den Gerichtshof geäußert (vgl. NZBau 2011, 769, 770).

    Darauf laufen sowohl die Ausführungen des Senats im Vorlagebeschluss vom 6.7.2011 (NZBau 2011, 769, 770 f.) als auch das Urteil des Gerichtshofs vom 13.6.2013 hinaus (Rn. 33 ff.).

    Auch ist eine Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe als vergaberechtsfreier Vorgang auszuschließen (EuGH, Urt. v. 13.6.2013 - C-386/11, Rn. 36 ff.; Senat, Beschl. v. 6.7.2011, NZBau 2011, 769, 770).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - Verg 39/11
    Der Gerichtshof hat darüber durch Urteil vom 13.6.2013 (C-386/11, NZBau 2013, 522) entschieden.

    Auch ist eine Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe als vergaberechtsfreier Vorgang auszuschließen (EuGH, Urt. v. 13.6.2013 - C-386/11, Rn. 36 ff.; Senat, Beschl. v. 6.7.2011, NZBau 2011, 769, 770).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - Verg 39/11
    Ein Vertrag fällt selbst dann nicht aus dem Begriff des öffentlichen Auftrags heraus, wenn die darin vorgesehene Vergütung auf einen Ersatz der Kosten beschränkt bleibt, die durch die Erbringung der Dienstleistung entstehen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.12.2012 - C-159/11, Rn. 29, Lecce, NZBau 2013, 114; zustimmend Kunde, NZBau 2013, 555, 556).
  • VK Köln, 13.04.2011 - VK VOL 5/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2013 - Verg 39/11
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 13. April 2011 (VK VOL 5/2011) aufgehoben.
  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    Auch ist nicht erheblich, ob die Gegenleistung des Auftraggebers kostendeckend oder gar gewinnbringend ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012, C-159/11, Lecce, NZBau 2013, 114; OLG Koblenz VergabeR 2015, 192; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 169).

    bb) Diese von dem EuGH für das Unionsrecht entwickelten und in Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU niedergelegten Grundsätze zur Vergaberechtsfreiheit bestimmter im öffentlichen Sektor geschlossener Verträge sind - zumindest im Wege einer teleologischen Reduktion des § 99 Abs. 1 GWB a.F. in Verbindung mit einer richtlinienfreundlichen Auslegung - auch heranzuziehen bei der Bestimmung der Reichweite des im Ersten Abschnitt des Vierten Teils des GWB a.F. geregelten Vergaberegimes (vgl. hierzu OLG Koblenz VergabeR 2015, 192; OLG München NZBau 2013, 458; KG Berlin NZBau 2014, 62; OLG Düsseldorf VergabeR 2014, 169; OLG Dresden VergabeR 2017, 58).

  • OLG Koblenz, 03.12.2014 - Verg 8/14

    Abfallwirtschaftszentrum - Anwendbarkeit des Vergaberechts: Vereinbarung zwischen

    Auch ist es unerheblich, ob die Gegenleistung des Auftraggebers kostendeckend oder gar gewinnbringend ist (OLG Düsseldorf v. 06.11.2013 - VII-Verg 39/11 - VergabeR 2014, 169).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2011 - VII-Verg 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21545
OLG Düsseldorf, 30.05.2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,21545)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,21545)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,21545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3
    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren, da der sofortigen Beschwerde eine Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden kann und eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erforderlich ist

  • ibr-online

    Zur aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Köln, 13.04.2011 - VK VOL 5/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2011 - Verg 39/11
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 13. April 2011 (VK VOL 5/2011) wird bis zur Entscheidung des Senats über die Beschwerde verlängert.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.2011 - VII-Verg 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27692
OLG Düsseldorf, 16.06.2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,27692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,27692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - VII-Verg 39/11 (https://dejure.org/2011,27692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren

  • rechtsportal.de

    GWB § 118 Abs. 1 S. 3
    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

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  • VK Bund, 30.03.2011 - VK 3-18/11

    Ausbau der Bundeswasserstraße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2011 - Verg 39/11
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 30. März 2011 (VK 3-18/11) wird bis zu einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde verlängert.
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