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   BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61   

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https://dejure.org/1961,8136
BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61 (https://dejure.org/1961,8136)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1961 - VI ZR 87/61 (https://dejure.org/1961,8136)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1961 - VI ZR 87/61 (https://dejure.org/1961,8136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einschränkung der Haftung eines Kraftfahrers gegenüber einem Fahrgast bei bloßen Gefälligkeitsfahrten - Vorliegen eines ersten Anscheins für ein Verschulden eines Kraftfahrers im Falle des Abkommens des Kraftfahrzeugs von der Fahrbahn und Aufprall gegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 252
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
    Diese ergibt sich daraus, daß die Beklagte statt der erstrebten Klageabweisung nur eine Zurückverweisung der Sache wegen eines Verfahrensmangels erreicht hat (vgl. BGHZ 31, 358, 361).

    Die Ausnahmevorschrift des § 538 ZPO ist eng auszulegen (vgl. BGHZ 31, 358); eine Zurückverweisung aus bloßen Zweckmäßigkeitsgründen ist unzulässig (vgl. Stein-Jonas-Schönke § 538 ZPO Anm. I 2; Baumbach-Lauterbach, 22. Aufl. § 538 ZPO Anm. 1).

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
    Das Berufungsgericht hat danach ohne Rechtsirrtum eine bewußte Selbstgefährdung (vgl. BGHZ 34, 355) wie auch eine fahrlässige Mitverursachung des Unfalls durch die Klägerin verneint und die Zahlungsansprüche in vollem Umfang dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
    Es geht zutreffend davon aus, daß nach fester Rechtsprechung (vgl. BGHZ 8, 239) der erste Anschein für ein Verschulden des Fahrers spricht, wenn ein Kraftfahrzeug von der Fahrbahn abkommt und gegen einen Straßenbaum fährt.
  • BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
    Es ist aufgrund des Bestreitens des Anspruchs durch die Beklagte und die drohende Verjährung nach § 852 BGB ohne weiteres zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1952 - III ZR 194/51 - LM § 256 ZPO Nr. 7).
  • BGH, 25.03.1958 - VI ZR 13/57

    Vereinbarung einer Haftungsfreistellung durch Minderjährige

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
    Auch bei einer Gefälligkeitsfahrt haftet der Kraftfahrer dem Fahrgast grundsätzlich für jede Fahrlässigkeit (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 25. März 1958 - VI ZR 13/57 - NJW 1958, 905; vom 16. Dezember 1958 - VI ZR 3/58 - VersR 1959, 386).
  • RG, 17.10.1900 - V 172/00

    Zurückverweisung in die erste Instanz; Abweisung zur Zeit. Klagverjährung

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
    Zudem darf das Berufungsgericht, wenn es, wie hier, die Klageabweisung der ersten Instanz mißbilligt, die Sache nur zurückverweisen, wenn es den Grund voll erledigt hat (RGZ 47, 366, 368; Stein-Jonas-Schönke § 538 ZPO Anm. V 3).
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
    Der nicht näher begründeten Meinung von Wieczorek, § 256 ZPO Anm. F I b, die Vorschrift des § 538 Nr. 3 ZPO sei in einem Falle wie dem vorliegenden entsprechend anzuwenden, kann aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt werden (vgl. RGZ 158, 145, 152, wonach eine Zurückverweisung wegen eines Feststellungsantrages nach § 538 Nr. 3 ZPO in jedem Falle unzulässig ist).
  • BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und

    Bei Verbindung einer Zahlungs- mit einer Feststellungsklage kann eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht auf die Feststellungsklage erstreckt werden (Anschluß an BGH, Urt. v. 21. November 1961, VI ZR 87/61, VersR 1962, 252, 253 f; Urt. v. 24. November 1987, VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984 f).

    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß nach Abweisung einer mit einer Zahlungsklage verbundenen Feststellungsklage in erster Instanz auch dann keine Zurückverweisung des Feststellungsantrags in Betracht kommt, wenn hinsichtlich des Zahlungsantrags der Erlaß eines Grundurteils nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO möglich ist (BGH, Urt. v. 21. November 1961, VI ZR 87/61, VersR 1962, 252, 253 f; Urt. v. 24. November 1987, VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984 f).

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Nach erstinstanzlicher Abweisung einer Zahlungs- und einer damit verbundenen Feststellungsklage darf das Berufungsgericht, wenn es hinsichtlich der Leistungsklage zu einem Grundurteil kommt, die Sache nicht auch zur Entscheidung über den Feststellungsanspruch an die Vorinstanz zurückverweisen (Bestätigung des Senatsurteils vom 21.11.1961 - VI ZR 87161 - VersR 62, 252).

    Der erkennende Senat hat sich in seinem Urteil vom 21. November 1961 (VI ZR 87/61 - VersR 1962, 252, 253 f) gegen die Möglichkeit einer Zurückverweisung in derartigen Fällen ausgesprochen.

  • OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei steuerrechtlicher Umwandlung des

    In einem solchen Fall ist vielmehr das Grundurteil hinsichtlich des Leistungsanspruchs zu bestätigen und der Rechtsstreit bezüglich des Feststellungsbegehrens unter Teilaufhebung des angefochtenen Urteils an die Vorinstanz zurückzuverweisen; dem steht nicht entgegen, daß sich der Leistungs- und der Feststellungsanspruch letztlich auf dasselbe Schadensereignis und dieselbe Pflichtverletzung des Schädigers beziehen (vgl. BGH NJW 88, 1984, 1985; BGH VersR 62, 252, 254).

    Die Teilbarkeit des aus beiden Ansprüchen bestehenden Streitgegenstands der Klage ergibt sich auch daraus, daß sogar eine Weiterbehandlung des Betragsverfahrens über den Leistungsanspruch einerseits und des unbeschränkten Verfahrens über den Feststellungsanspruch andererseits in verschiedenen Instanzen nebeneinander zulässig und sogar dann geboten wäre, wenn dem Berufungsgericht eine Zurückverweisung an das Landgericht verwehrt wäre, weil kein Verfahrensfehler des Landgerichts vorliegt (so im Falle einer verfahrensfehlerfreien erstinstanzlichen Klageabweisung mit nachfolgendem Erlaß eines Grundurteils durch das Berufungsgericht, welches nur zum Betragsverfahren über den Leistungsanspruch gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a. F. an das Landgericht zurückverweisen dürfte und über den Feststellungsantrag selbst notwendigen Beweis erheben und entscheiden müßte, vgl. BGH NJW 1988, 1984 f.; BGH VersR 62, 252 ff.).

  • BGH, 07.07.1964 - VI ZR 118/63
    Nach anerkannter Rechtsprechung können sie nicht schon darin erblickt werden, daß es sich um eine Gefälligkeitsfahrt gehandelt hat (BGH Urt. vom 21. November 1961 - VI ZR 87/61 -) und O. sich der durch die Mitfahrt auf dem überbesetzten Motorrad gegebenen Gefahrensituation bewußt war.

    Daher ist gemäß § 254 BGB zu beurteilen, ob die bewußte oder fahrlässige Selbstgefährdung des Geschädigten zu einem Wegfall der an sich gegebenen Schadensersatzansprüche führt oder ob eine bloße Minderung angemessen ist (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 158; BGH Urt. vom 14. März 1961 - VI ZR 115/60 - LM § 254 BGB [Da] Nr. 12 = VersR 1961, 427; Urt. vom 21. November 1961 - VI ZR 87/61 -).

  • OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88

    Krankenhausträger und behandelnde Ärzte tragen Beweislast für sorgfältige und

    d) Von einer Zurückverweisung an das Landgericht hinsichtlich der im Höheverfahren und bezüglich der nicht erledigten Teile des Rechtsstreits zu treffenden Feststellungen gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO sieht der Senat zur Vermeidung der Zerreißimg des Rechtsstreits ab (vgl. BGH VersR 1962, 252; BGH NJW 1988, 1984).
  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 39/77

    Haftungsausschluß bei Wasserversorgung

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht daher - soweit ersichtlich - Einigkeit darüber, daß das Berufungsgericht bei Berufung gegen die Abweisung einer nach Grund und Betrag streitigen Klage die Verhandlung über den Grund ganz erledigen muß und - gegebenenfalls durch Erlaß eines Grundurteils (vgl. BGH Urteil vom 22. November 1956 - VII ZR 32/56 = LM ZPO § 304 Nr. 10) - den Rechtsstreit nur hinsichtlich des Betrages an das Landgericht zurückverweisen kann (RGZ 47, 366, 368; 61, 409, 412; BGHZ 50, 25, 27; BGH Urteile vom 21. November 1961 - VI ZR 87/61 = VersR 1962, 252, 254 sowie vom 5. Juni 1975 a.a.O.; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl. § 538 Rdn. 19; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 36. Aufl. Anm. 3 E; Bettermann ZZP Bd. 88 [1975] 365, 391; E. Schneider MDR 1977, 709).
  • OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für ein Grundurteil vorliegen;

    Nur wenn das Berufungs-gericht die Klageabweisung der ersten Instanz missbilligt, hat es den Grund voll zu erledigen, bevor es zurückverweist (vgl. BGH VersR 1962, 252, 253/254).
  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 200/85

    Zusicherungsfähige Eigenschaften einer Gaststätte

    Nach der Regelvorschrift des § 537 ZPO mußte das Berufungsgericht hierüber selbst entscheiden (BGH Urt. v. 21. November 1961, VI ZR 87/61, VersR 1961, 252, 253 unter 4.).
  • AG Dortmund, 29.04.2003 - 125 C 9372/02

    Umfang eines Anspruchs auf Schadensersatz für die Zerstörung eines Fernsehers

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Haftungsbeschränkung in Fällen der vorliegenden Art überhaupt gerechtfertigt ist.Bekanntlich hat der BGH (VersR 1962, 252) entschieden, dass der Fahrer auch bei einer Gefälligkeitsfahrt für jede Form der Fahrlässigkeit haftet.
  • BGH, 27.03.1972 - VIII ZR 184/70

    Abtretungsansprüche aus Pachtvertrag - Voraussetzungen für die Zurückweisung

    Darin liegt die Beschwer (BGH Urteil vom 21. November 1961 - VI ZR 87/61 = VersR 1962, 252, 253) [BGH 21.11.1961 - VI ZR 87/61].
  • OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/80

    Schadenersatz wegen Schädigung des "nervus ulnaris" links im Rahmen einer

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 179/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrollers mit einem entgegenkommenden

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1984 - 18 U 3/84
  • BGH, 19.01.1970 - II ZR 69/68

    Haftung eines Gesellschafters für Verluste der Geschäftsanteile - Einlegung einer

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