Rechtsprechung
BGH, 21.01.1963 - II ZB 1/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Begründetheit einer sofortigen Beschwerde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1963, 390
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98
Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers
Eine in einem Gutachten enthaltene Leistungsbestimmung erfüllt die Voraussetzungen der offenbaren Unrichtigkeit nur dann, wenn sich der Fehler dem sachkundigen und unbefangenen Betrachter (nicht dem Gericht), wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt (BGH VersR 1963, 390; NJW-RR 1988, 506; NJW-RR 1993, 1034). - BGH, 26.10.1972 - VII ZR 44/71
Schiedsgutachten: Offenbare Unrichtigkeit
Offenbar unbillig oder unrichtig ist eine Leistungsbestimmung, wenn sich der Fehler dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung - aufdrängt (BGH VersR 1963, 390; BB 1968, 316; vgl. auch NJW 1958, 2067; LM § 317 BGB Nr. 8; Betrieb 1970, 827).
Rechtsprechung
BGH, 21.01.1963 - VII ZR 162/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1963, 390
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51
Nachprüfung eines Schiedsgutachtens
Auszug aus BGH, 21.01.1963 - VII ZR 162/61
Im übrigen ist nicht die Bezeichnung für die rechtliche Einordnung des Abkommens ausschlaggebend, sondern die Aufgabe, die dem Dritten gestellt wird (BGHZ 6, 335). - BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52
Kleinsiedlung
Auszug aus BGH, 21.01.1963 - VII ZR 162/61
Die Ausführungen des Berufungsgerichts über den rechtlichen Unterschied zwischen einem Schiedsgerichts- und einem Schiedsgutachtervertrag stehen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einklang (u.a. BGHZ 6, 9.335; 9, 138, 144; LM § 317 BGB Nr. 7; LM § 1025 ZPO Nr. 7). - BGH, 30.10.1959 - I ZR 188/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.01.1963 - VII ZR 162/61
Anders liegt der Fall nur, wenn die Parteien dem Schiedsgutachter ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben haben und jener es nicht eingehalten hat; dann folgt die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens aber aus dem Vertragswillen, nicht aus dem Gesetz (Urt. des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1959 I ZR 188/57).
- BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 189/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Die Bestimmung, daß die Parteien die von dem Amt getroffene Entscheidung unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel und Klagen anzuerkennen hatten, läßt sich ebenso wie in BGHZ 9, 138, 145 [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52] und im BGH Urteil vom 21. Januar 1963 - VII ZR 162/61 - BB 1963, 281 auch dahin verstehen, daß die Gerichte an die von dem Amt durch Schiedsgutachten getroffene Festsetzung im Rahmen des § 319 BGB gebunden sein sollten. - BGH, 19.06.1975 - VII ZR 177/74
Entlastung des Auftragnehmers durch Anordnungen des Auftraggebers
Bei dieser Sachlage kann von einer schiedsrichterlichen Tätigkeit des Sachverständigen R. nicht gesprochen werden (BGHZ 6, 335; Senatsurteil vom 21. Januar 1963 - VII ZR 162/61 = VersR 63, 390). - BGH, 09.02.1967 - VII ZR 237/64
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Minderwertes - Anforderungen an die …
Auf das Ergebnis aber kommt es an (vgl. BGHZ 6, 335, 341 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; Urteil des erkennenden Senats VII ZR 162/61 vom 21. Januar 1963).