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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1970 - II ZR 91/68   

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https://dejure.org/1970,3481
BGH, 05.11.1970 - II ZR 91/68 (https://dejure.org/1970,3481)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1970 - II ZR 91/68 (https://dejure.org/1970,3481)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1970 - II ZR 91/68 (https://dejure.org/1970,3481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - II ZR 91/68
    Diese - wenn auch knappe - Beweiswürdigung genügt den Anforderungen des § 286 ZPO, denn sie läßt erkennen, daß eine sachgerechte Abwägung der abweichenden Aussagen stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] .

    Für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage bedarf es keineswegs eines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Vorbringen der Parteien oder jede einzelne Zeugenaussage und einer eingehenden Auseinandersetzung damit, sofern sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] .

  • BGH, 01.10.1964 - VII ZR 225/62
    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - II ZR 91/68
    Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Berufungsgericht kein anderes Beweismittel zur Verfügung steht als das Protokoll über die Zeugenvernehmung vor dem erstinstanzlichen Gericht, es also keine weiteren vom Erstrichter nicht berücksichtigten Umstände, die für seine Auffassung sprechen könnten, anführen kann (BGH LM Nr. 3 zu § 398 ZPO = NJW 1964, 2414).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2002 - U 4/01

    Schutzgesetz; Überholen; Wellenschlag; Manöver des letzten Augenblicks

    Dabei führt entgegen der Auffassung der Klägerin der rechtliche Gesichtspunkt des " Manövers des letzten Augenblicks" vorliegend zu keinem anderen Ergebnis: Der Führung eines Schiffes fällt kein Mitverschulden zur Last, wenn sie in einer allein von einem anderen Schiff schuldhaft herbeigeführten Gefahrenlage im letzten Augenblick eine unrichtige Entscheidung trifft (BGH VersR 1971, 339).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1970 - II ZR 92/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5332
BGH, 05.11.1970 - II ZR 92/68 (https://dejure.org/1970,5332)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1970 - II ZR 92/68 (https://dejure.org/1970,5332)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1970 - II ZR 92/68 (https://dejure.org/1970,5332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kollision zweier Fährschiffe auf dem Rhein und Ersatz des daraus resultierenden Unfallschadens - Nochmalige Vernehmung eines Zeugen bei der Abweichung des Berufungsgerichts von der Würdigung der Glaubwürdigkeit dieses Zeugens durch das Gericht erster Instanz - ...

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - II ZR 92/68
    Diese - wenn auch knappe - Beweiswürdigung genügt den Anforderungen des § 286 ZPO, denn sie läßt erkennen, daß eine sachgerechte Abwägung der abweichenden Aussagen stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50].

    Für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage bedarf es keineswegs eines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Vorbringen der Parteien oder jede einzelne Zeugenaussage und keiner eingehenden Auseinandersetzung damit, sofern sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50].

  • BGH, 01.10.1964 - VII ZR 225/62
    Auszug aus BGH, 05.11.1970 - II ZR 92/68
    Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Berufungsgericht kein anderes Beweismittel zur Verfügung steht als das Protokoll über die Zeugenvernehmung vor dem erstinstanzlichen Gericht, es also keine weiteren vom Erstrichter nicht berücksichtigten Umstände, die für seine Auffassung sprechen könnten, anführen kann (BGH IM Nr. 3 zu § 398 ZPO = NJW 1964, 2414).
  • OLG Nürnberg, 28.06.2004 - 8 U 202/03

    Haftung bei Fahrfehlern im Segelsport

    Dabei handelt es sich nicht etwa -wie das Schifffahrtsgericht anzunehmen scheint- um eine Verpflichtung des an sich bevorrechtigten Schiffsführers, gegen die der Kläger verstoßen haben könnte, sondern gerade umgekehrt um eine Entschuldigungserwägung zugunsten dessen, der durch schuldhaftes Verhalten eines anderen Schiffsführers in eine gefährliche Situation gebracht wird und in einer solchen Notsituation unter Zeitdruck eine objektiv unzweckmäßige Maßnahme zur Vermeidung der Kollision trifft; dies begründet dann nicht den Vorwurf eines Mitverschuldens (BGH VersR 1971, 339; VersR 1964, 650; Urteil der Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt vom 16.12.1991, ZfB 1992, 1144).
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