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BGH, 23.02.1973 - IV ZB 98/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines Rechtsanwalts - Vollmachterteilung - Bevollmächtigung - Beiordnungsgesuch - Prozessauftrag - Mandatsübernahme - Parteivertreter
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 446
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65
Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters
Auszug aus BGH, 23.02.1973 - IV ZB 98/72
Der Anwalt wird deshalb erst dann "Vertreter" der Partei im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, wenn er den ihm erteilten Auftrag kennt und angenommen hat (vgl. BGHZ 47, 320; 50, 82/83 und BGH VersR 1971, 646). - BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 23.02.1973 - IV ZB 98/72
Der Anwalt wird deshalb erst dann "Vertreter" der Partei im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, wenn er den ihm erteilten Auftrag kennt und angenommen hat (vgl. BGHZ 47, 320; 50, 82/83 und BGH VersR 1971, 646). - BGH, 17.03.1971 - IV ZB 64/70
Armenanwalt - Auftragsannahme - Prozessbevollmächtigter - …
Auszug aus BGH, 23.02.1973 - IV ZB 98/72
Der Anwalt wird deshalb erst dann "Vertreter" der Partei im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, wenn er den ihm erteilten Auftrag kennt und angenommen hat (vgl. BGHZ 47, 320; 50, 82/83 und BGH VersR 1971, 646).
- LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20
Prozesskostenhilfe; Aufhebung einer Beiordnung
Weder begründet die Beiordnung ein Mandatsverhältnis (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1973 - IV ZB 98/72 -, Rn. 7, juris; BGH…, Beschluss vom 29. Mai 1951 - IV ZR 83/50 -, BGHZ 2, 227-229, Rn. 6;… Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 13), noch führt ihre Aufhebung zur Beendigung des Anwaltsvertrages. - BGH, 12.12.2001 - XII ZB 219/01
Zustellung der PKH-Bewilligung an den als zweitinstanzlichen …
Denn die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens setzt stets auch das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus, das indes nicht schon mit der Erteilung der Vollmacht, sondern erst mit der Annahme des Mandats entsteht; ein vor dessen Annahme liegendes Verschulden des Rechtsanwalts ist der Partei auch dann nicht zuzurechnen, wenn das Mandatsverhältnis später zustande kommt (…vgl. Musielak/Weth aaO § 85 Rdn. 15;… MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim 2. Aufl. § 85 Rdn. 21;… Stein/Jonas/Bork 21. Aufl. § 85 Rdn. 13; vgl. auch BGH, Beschluß vom 23. Februar 1973 - IV ZB 98/72 - VersR 1973, 446, 447 zu § 232 Abs. 2 ZPO a.F.).