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   OLG Hamm, 14.12.1977 - 20 U 248/76   

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https://dejure.org/1977,7804
OLG Hamm, 14.12.1977 - 20 U 248/76 (https://dejure.org/1977,7804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.1977 - 20 U 248/76 (https://dejure.org/1977,7804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - 20 U 248/76 (https://dejure.org/1977,7804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 809
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 209/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Versicherungsschutz in der

    Danach bestehen keine Bedenken, vorbehaltlich einer tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall den Vortrag in einer Streitverkündung zum Anspruch des Streitverkünders gegen den Streitverkündeten als ernsthaftes Geltendmachen dieses Anspruchs zu werten (so außer dem Berufungsgericht auch OLG Hamm VersR 1978, 809, 810; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 928; Späte, Haftpflichtversicherung, § 3 Rdn. 23; Prölss/Martin/Voit, Versicherungsvertragsgesetz 26. Aufl. § 149 Rdn. 5; Bruck/Möller/Johannsen, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. Bd. IV Anm. F 38).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07

    Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Maßgeblich ist vorliegend nicht, wann der Auftraggeber den Kläger erstmals zu Mängelbeseitigungsarbeiten aufforderte, sondern wann die Stadt E erstmals gegen den Kläger Ansprüche erhob (vgl. dazu Voit/Knappmann, aaO, § 149 VVG, Rndr.5; OLG Hamm VersR 1978, 809 ff).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    Die Verjährung des einen Anspruchs bewirkt hingegen nicht die Verjährung des anderen (vgl. BGH, VeftR 1961, 988 (989); OLG Hamm, VersR 1978, 809; Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 5; Bruck/Möller/Johannsen-Johannsen, aaO., Bd. IV, Anm. B 49).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 210/02

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Haftpflichtversicherer; Begriff des Erhebens

    Danach bestehen keine Bedenken, vorbehaltlich einer tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall den Vortrag in einer Streitverkündung zum Anspruch des Streitverkünders gegen den Streitverkündeten als ernsthaftes Geltendmachen dieses Anspruchs zu werten (so außer dem Berufungsgericht auch OLG Hamm VersR 1978, 809, 810; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 928; Späte, Haftpflichtversicherung, § 3 Rdn. 23; Prölss/Martin/Voit, Versicherungsvertragsgesetz 26. Aufl. § 149 Rdn. 5; Bruck/Möller/Johannsen, Versicherungsvertragsgesetz 8. Aufl. Bd. IV Anm. F 38).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 170/02

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus Betriebshaftpflichtversicherung bei

    c) Werden durch ein Schadenereignis mehrere Personen geschädigt, die Haftpflichtansprüche geltend machen, so erwachsen dem Versicherungsnehmer durch die Inanspruchnahme durch den jeweiligen Geschädigten gesonderte Haftpflichtversicherungsansprüche (OLG Hamm, VersR 1978, 809; Bruck/Möller/Johannsen, VVG, 8. Aufl., IV Anm. B 26).
  • LG Frankfurt/Oder, 09.04.2013 - 12 O 231/12

    Haftpflichtversicherung: Anspruchserhebung gegenüber dem Versicherungsnehmer

    Dies ist insbesondere im Falle ernsthaften Inaussichtstellens von Ersatzansprüchen gegeben (vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl. Nr. 1 AHB 2008, Rnr. 46; § 100 VVG, Rn. 14; OLG Hamm, VersR 78, 809).
  • LG Mannheim, 07.05.2004 - 3 O 409/02

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für durch die Insolvenzmasse nicht

    Jedoch ist dem Kläger hier auch hinsichtlich der noch nicht geltendgemachten Ansprüche aus prozessökonomischen Gründen eine Feststellungsklage zu gestatten (OLG Hamm VersR 1978, 809).
  • OLG Hamm, 11.03.1981 - 20 U 272/80

    Gewährung von Deckungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung ;

    Dagegen spricht nach der Rechtsprechung des Senats (OLG Hamm VersR 78, 809 ff), die der BGH (VersR 79, 1117 ff) ausdrücklich bestätigt hat, schon eine allgemeine Vermutung.
  • OLG Hamm, 22.12.1982 - 20 U 131/79
    Da in der Haftpflichtversicherung die Versicherungsleistung (Rechtsschutz und Haftpflichtbefreiung) nur verlangt werden kann, wenn gegen den VN Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, ist für den Beginn der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 VVG nicht auf die Kenntnis vom Versicherungsfall oder auf die Schadenkenntnis, sondern allein auf die Inanspruchnahme durch einen Dritten abzustellen (OLG Hamm VersR 1978, 78; 1978, 809; BGH VersR 1979, 1117).
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