Weitere Entscheidung unten: KG, 05.05.1980

Rechtsprechung
   BGH, 05.06.1981 - I ZB 5/81   

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https://dejure.org/1981,1358
BGH, 05.06.1981 - I ZB 5/81 (https://dejure.org/1981,1358)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1981 - I ZB 5/81 (https://dejure.org/1981,1358)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1981 - I ZB 5/81 (https://dejure.org/1981,1358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines landgerichtlichen Urteils - Anforderungen - Wirksame Unterschrift - Seelische Belastung - Familiäre Gründe - Ausschluss anwaltlichen Verschuldens - Versäumung einer Rechtsmittelfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 839
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79

    Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der

    Auszug aus BGH, 05.06.1981 - I ZB 5/81
    Das Oberlandesgericht hat dabei die imSenatsurteil vom 9. Mai 1980 - I ZR 89/79 - NJW 1980, 1846, 1847 [BGH 09.05.1980 - I ZB 89/79] dargelegten Grundsätze beachtet; Lesbarkeit der Unterschrift ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der einmalig ist, charakteristische Merkmale aufweist und erkennen läßt, daß es sich um Schriftzeichen handelt, die eine Namensunterschrift zum Ausdruck bringen sollen, aus der die Identität des Unterzeichnenden erkennbar bleibt,.
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Der Senat geht mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung davon aus, daß auch eine aus familiären Gründen entstandene, schwerwiegende seelische Belastung einen Entschuldigungsgrund bilden kann (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs -- BGH --vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht -- VersR -- 1981, 839; vom 6. März 1985 VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550; vom 18. Mai 1994 XII ZB 62/94, Familienrechts-Zeitung 1994, 1520; vgl. BFH-Beschluß vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257 -- zur Krankheit des Prozeßbevollmächtigten --, und BGH-Beschluß vom 24. März 1994 X ZB 24/93, NJW-Rechtsprechungs-Report 1994, 957 -- zur Krankheit eines Beteiligten --).
  • BFH, 07.09.2006 - V B 106/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, verspätet vorgelegte Vollmacht

    b) Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz des FG-Urteils zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Januar 1985 IVb ZB 55/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1985, 388), vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81 (Versicherungsrecht --VersR-- 1981, 839) und vom 8. November 1984 V ZB 14/84 (HFR 1986, 578) zuzulassen.

    Hinsichtlich der Entscheidungen des BGH in VersR 1981, 839 und in HFR 1986, 578 fehlt es an widerstreitenden Rechtsgrundsätzen.

  • BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof selbst einen Rechtsanwalt, der lediglich als Prozeßbevollmächtigter, mithin ohne eigene Entschließung, für seinen Mandanten Berufung einzulegen, aber die am 5. Januar ablaufende Rechtsmittelfrist versäumt hatte, wegen dessen besonderer seelischer Belastung durch den unerwartet schnellen Tod seiner Mutter (am 25. Dezember) und die verfrühte Geburt seines dritten Kindes (am 3. Januar) nach $ 233 ZPO jetziger Fassung als entschuldigt angesehen (vgl. BGH Beschluß vom 5. Juni 1981 - I ZB 5/81 - VersR 1981, 839).
  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 137/16

    Grundsätze der anwaltlichen Fristenkontrolle; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser am 12. Mai 2016 einer besonderen seelischen Belastung ausgesetzt war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juni 1981 - I ZB 5/81, VersR 1981, 839; BFH/NV 2007, 244), die zu einer fehlerhaften Bestimmung der Frist zur Berufungsbegründung geführt hat.
  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 193/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Zwar ist anerkannt, dass das Versäumnis eines Prozessbevollmächtigten als unverschuldet gewertet werden kann, wenn es auf einem durch Krankheit verursachten Erregungszustand beruht (vgl. BGH VersR 1986, 95; BFH/NV 2007, 244; BAG NJW 2013, 1467), auf einer krankheitsbedingten Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit (BGH VersR 2000, 252) oder einer besonderen persönlichen Belastungssituation durch Todesfälle naher Angehöriger oder befreundeter Kollegen (vgl. BGH VersR 1981, 839; BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 22.07.1991 - III B 22/91

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei

    Es ist zwar anerkannt, daß bei schweren seelischen Belastungen ein Entschuldigungsgrund vorliegen kann (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht 1981, 839).
  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 3/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Klagefrist -

    Hierbei ist nicht nur zu berücksichtigen, dass der für das erstinstanzliche Verfahren am letzten Tag der Klagefrist beauftragte Prozessbevollmächtigte (Z) durch die Mitteilung über den Unfalltod seines Vaters einer schweren seelischen Belastung ausgesetzt und es ihm demgemäß nicht zumutbar war, für die Unterzeichnung durch einen anderen Angehörigen der Sozietät sowie die Absendung der zuvor diktierten Klageschrift persönlich Sorge zu tragen (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht --VersR-- 1981, 839; vom 6. März 1990 VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026; BFH vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.2007 - XI B 115/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verhinderung (hier:

    b) Die Klägerin hat auch keine tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angegriffenen FG-Urteil herausgearbeitet, die zu den tragenden Rechtssätzen der BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04 (BFH/NV 2005, 1591) und des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81 (Versicherungsrecht 1981, 839) im Widerspruch stehen.
  • BGH, 08.11.1984 - V ZB 14/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    So etwa kann eine durch familiäre Ereignisse hervorgerufene seelische Belastung des Anwalts derart schwerwiegend sein, daß dadurch ein Verschulden an der Fristversäumung entfällt (BGH Beschluß vom 5. Juni 1981, I ZB 5/81, VersR 1981, 839).
  • BGH, 16.08.2000 - XII ZB 135/97

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Versäumung einer

    Insbesondere kann die angeführte Sorge um die Reparatur eines Fahrzeugs bzw. diejenige, vom Ort einer erlittenen Autopanne wieder nach Hause zu gelangen, nicht mit schwerwiegenden familiären Belastungen gleichgestellt werden, die möglicherweise ein Verschulden des Anwalts an der Fristversäumnis entfallen lassen können (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 1981 - I ZB 5/81 - VersR 1981, 839 und vom 8. November 1984 - V ZB 14/84 - VersR 1985, 47).
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZB 10/84

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmittelkläger - Verschulden

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZB 17/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

  • FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 369/97

    Schuldhafte Fristversäumung eines Anwalts wegen unterlassener sofortiger

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Rechtsprechung
   KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2022
KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80 (https://dejure.org/1980,2022)
KG, Entscheidung vom 05.05.1980 - 12 U 80/80 (https://dejure.org/1980,2022)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 1980 - 12 U 80/80 (https://dejure.org/1980,2022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der anzuwendenden Rechtsordnung hinsichtlich der Haftung aus Kraftverkehrsunfällen im Ausland; Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung deutschen Haftungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1162
  • MDR 1981, 318
  • VersR 1981, 839
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70

    Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Dies gilt auch für den gegen die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 1) nach § 3 PflVG gerichteten Direktanspruch, weil sich dieser ebenfalls aufgrund Schuldbeitritts als Anspruch mit deliktischem Charakter darstellt, es also nicht um eine gegebenenfalls anderen Regelungen unterliegende versicherungsrechtliche Frage geht (BGH NJW 1972, 387 = VersR 1972, 255; NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; LM a.a.O., Nr. 14 = NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99).

    Die verkehrsrechtliche Beurteilung des Unfalls unterliegt dem Recht des Tatorts, also bulgarischem Recht (vgl. BGH NJW 1972, 387 = VersR 1972, 255).

    Von der auf das Recht des Deliktsorts verweisenden Grundregel des Art. 12 EGBGB bestehen Ausnahmen, und zwar in den Fällen, in denen ein vom Deliktsort abweichendes gemeinsames Personalstatut der Unfallbeteiligten gegeben ist und ihre Beziehungen zu diesem Ort nur zufälliger, vorübergehender Art sind (vgl. BGHZ 57, 265 = NJW 1972, 387 = MDR 1972, 315).

    Darauf beruht auch die Berücksichtigung des Aufenthalts bei der Anwendung des sich aus der VO vom 7. Dezember 1942 ergebenden Grundsatzes, der - wie ausgeführt bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt nicht Platz greift (BGHZ 57, 265 = NJW 1972, 387 = MDR 1972, 315), also - über den Wortlaut des § 1 Abs. 1 a.a.O. - einem mit der Staatsangehörigkeit gleichlaufenden gewöhnlichen Aufenthalt voraussetzt (Peuster VersR 1977, 795; Stoll, Festschrift für Kegel, 1977, S. 116).

  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 253/75

    Verkehrsunfall - Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer - Gemeinsamer

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Dies gilt auch für den gegen die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 1) nach § 3 PflVG gerichteten Direktanspruch, weil sich dieser ebenfalls aufgrund Schuldbeitritts als Anspruch mit deliktischem Charakter darstellt, es also nicht um eine gegebenenfalls anderen Regelungen unterliegende versicherungsrechtliche Frage geht (BGH NJW 1972, 387 = VersR 1972, 255; NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; LM a.a.O., Nr. 14 = NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99).

    Dem gleichen Recht folgt die Beurteilung der Frage, ob dem Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers ein Direktanspruch zusteht, weil es hierbei - wie ausgeführt - um einen dem Deliktsrecht zuzurechnenden Anspruch geht (vgl. BGH NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; BGH NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99 = LM Art. 12 EGBGB Nr. 14).

    Der Bundesgerichtshof (LM EGBGB Art. 12 Nr. 14 = NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99 = VersR 1977, 56) hat demgegenüber in diesem Fall das Recht des Tatorts für anwendbar gehalten, weil trotz Gemeinsamkeit von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Geschädigten und Schädigers im Bereich einer anderen Rechtsordnung die Staatsangehörigkeit eines von ihnen auf das am Tatort geltende Recht verweise.

  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 25/72

    Umfang des Deckungsschutzes aufgrund der internationalen Versicherungskarte

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Dies gilt auch für den gegen die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 1) nach § 3 PflVG gerichteten Direktanspruch, weil sich dieser ebenfalls aufgrund Schuldbeitritts als Anspruch mit deliktischem Charakter darstellt, es also nicht um eine gegebenenfalls anderen Regelungen unterliegende versicherungsrechtliche Frage geht (BGH NJW 1972, 387 = VersR 1972, 255; NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; LM a.a.O., Nr. 14 = NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99).

    Dem gleichen Recht folgt die Beurteilung der Frage, ob dem Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers ein Direktanspruch zusteht, weil es hierbei - wie ausgeführt - um einen dem Deliktsrecht zuzurechnenden Anspruch geht (vgl. BGH NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; BGH NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99 = LM Art. 12 EGBGB Nr. 14).

  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 35/62

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem Fußgänger nachts auf der

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Bei der Schadensabwägung nach § 17 StVG können nur erwiesene Umstände berücksichtigt werden (BGH VersR 1963, 285; 1961, 234).
  • BGH, 02.02.1961 - II ZR 163/59

    Zusammenstoß deutscher Schiffe im Ausland

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Diese Ausnahmen gehen zurück auf die fortgeltende (vgl. BGHZ 34, 222; Senat in VersR 1974, 1086 = DAR 1974, 127) Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942 (RGBl. I S. 706) zurück.
  • KG, 31.01.1974 - 12 U 395/73

    Verkehrsunfall; Türkei; Türkisch; Türke; Deutscher; Zulassung; Fahrzeug

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Diese Ausnahmen gehen zurück auf die fortgeltende (vgl. BGHZ 34, 222; Senat in VersR 1974, 1086 = DAR 1974, 127) Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942 (RGBl. I S. 706) zurück.
  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 74/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Bei der Schadensabwägung nach § 17 StVG können nur erwiesene Umstände berücksichtigt werden (BGH VersR 1963, 285; 1961, 234).
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