Rechtsprechung
OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ; Gewährung von Leistungen aus Anlass eines Unfalls
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 05.12.1979 - 5 O 2309/77
- OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
- OLG Bremen, 02.03.1981 - 2 U 18/80
Papierfundstellen
- VersR 1981, 977
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76
Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche …
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Insoweit muß für § 17 AUB das gleiche gelten, wie bei den vergleichbaren Verwirkungsbestimmungen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (vgl. BGHZ 53, 160 zu § 7 Abs. 5 AKB), in der Hausrat s Versicherung (vgl. BGH VersR 1977, 1021 zu § 13 Abs. 3 VHB) und in der Feuerversicherung (BGH VersR 1978, 74, 77 zu § 13 Abs. 2 AFB).Allerdings trifft der Vorwurf einer arglistigen Obliegenheitsverletzung, die in der Segel sowohl eine ernsthafte Interessengefährdung als auch ein erhebliches Verschulden begründet (vgl. BGH VersR 1978, 74, 77), den Kläger möglicherweise nur im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft, nicht aber auch im Verhältnis zur Beklagten, weil Jedenfalls die gelegentliche Benutzung der Säge ohne Schutzvorrichtungen den von der Beklagten zu gewährenden Versicherungsschutz nicht berührte (vgl. §§ 3-5 AUB, 23 VVG ) und weil es nahe liegt, daß der Kläger als ehemaliger Versicherungsvertreter der Beklagten dieses auch gewußt, hat.
- BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76
Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich …
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Insoweit muß für § 17 AUB das gleiche gelten, wie bei den vergleichbaren Verwirkungsbestimmungen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (vgl. BGHZ 53, 160 zu § 7 Abs. 5 AKB), in der Hausrat s Versicherung (vgl. BGH VersR 1977, 1021 zu § 13 Abs. 3 VHB) und in der Feuerversicherung (BGH VersR 1978, 74, 77 zu § 13 Abs. 2 AFB).Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung ist ein geringes Verschulden nur dann anzunehmen, wenn es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGS, VersR 1976, 383, 384 rechte Spalte sowie VersR 1977, 1021, 1022).
- OLG Hamburg, 27.01.1972 - 6 U 150/71
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Die tatsächliche Vereitelung der beabsichtigten und üblichen Beweis Sicherung des Versicherers durch falsche oder verspätete Angaben des Versicherungsnehmers erfüllt sogar die Voraussetzungen eines bereits eingetretenen konkreten Nachteils des Versicherers im Sinne des § 6 Abs. 3 VVG und der mit dieser Vorschrift übereinstimmenden Versicherungsbedingungen, weil sie die Feststellung des Versicherungsfalles im Ergebnis zum Nachteil des Versicherers beeinflußt (vgl. OLG Hamburg, VersR 1972, 655 f.; OLG Hamm, VersR 1973, 339, 342).Damit würde er lediglich den Nachweis erbringen können, daß seine unrichtige Auskunft keinen die Beklagte benachteiligenden Einfluß auf den Umfang der ihr obliegenden Versicherungsleistung gehabt hat, nicht aber auch eine nachteilige Beeinflussung oder eine erhebliche Gefährdung der Feststellung des Versicherungsfalles selbst ausräumen können (vgl. hierzu § 17 AUB sowie OLG Hamburg, VersR 1972, 655 f. und OLG Hamm VersR 1973, 339, 342).
- OLG Hamm, 03.11.1972 - 20 U 180/72
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Die tatsächliche Vereitelung der beabsichtigten und üblichen Beweis Sicherung des Versicherers durch falsche oder verspätete Angaben des Versicherungsnehmers erfüllt sogar die Voraussetzungen eines bereits eingetretenen konkreten Nachteils des Versicherers im Sinne des § 6 Abs. 3 VVG und der mit dieser Vorschrift übereinstimmenden Versicherungsbedingungen, weil sie die Feststellung des Versicherungsfalles im Ergebnis zum Nachteil des Versicherers beeinflußt (vgl. OLG Hamburg, VersR 1972, 655 f.; OLG Hamm, VersR 1973, 339, 342).Damit würde er lediglich den Nachweis erbringen können, daß seine unrichtige Auskunft keinen die Beklagte benachteiligenden Einfluß auf den Umfang der ihr obliegenden Versicherungsleistung gehabt hat, nicht aber auch eine nachteilige Beeinflussung oder eine erhebliche Gefährdung der Feststellung des Versicherungsfalles selbst ausräumen können (vgl. hierzu § 17 AUB sowie OLG Hamburg, VersR 1972, 655 f. und OLG Hamm VersR 1973, 339, 342).
- BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68
Verwirkung des Versicherungsschutzes
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Insoweit muß für § 17 AUB das gleiche gelten, wie bei den vergleichbaren Verwirkungsbestimmungen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (vgl. BGHZ 53, 160 zu § 7 Abs. 5 AKB), in der Hausrat s Versicherung (vgl. BGH VersR 1977, 1021 zu § 13 Abs. 3 VHB) und in der Feuerversicherung (BGH VersR 1978, 74, 77 zu § 13 Abs. 2 AFB). - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Der auf dem Formular für die Schadensanzeige vorgedruckte Hinweis darauf, daß durch unwahre oder unvollständige Angaben der Versicherungsnehmer auch dann den Versicherungsschutz verliert, wenn dem Versicherer kein Nachteil entsteht, entspricht den nach der Rechtsprechung an seinen Inhalt zu stellenden Anforderungen (vgl. BGHZ 48, 7; BGH NJW 1973, 365, 366) [BGH 20.12.1972 - IV ZR 57/71] . - BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Der auf dem Formular für die Schadensanzeige vorgedruckte Hinweis darauf, daß durch unwahre oder unvollständige Angaben der Versicherungsnehmer auch dann den Versicherungsschutz verliert, wenn dem Versicherer kein Nachteil entsteht, entspricht den nach der Rechtsprechung an seinen Inhalt zu stellenden Anforderungen (vgl. BGHZ 48, 7; BGH NJW 1973, 365, 366) [BGH 20.12.1972 - IV ZR 57/71] . - BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74
Innerer Zusammenhang zwischen Gefahrenlage und Schadensfolge bei …
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Der Kläger, der es zum Zwecke der Irreführung der Berufsgenossenschaft auch lange Zeit hindurch in Kauf genommen hat, die Beklagte irre zu führen, hat insbesondere weder übereilt noch zum Zwecke der Realisierung eines ihm unberechtigt streitig gemachten Versicherungsanspruches (vgl. BGH VersR 1976, 134 f. sowie BGHZ 40, 387, 388) [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] so gehandelt. - BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62
Feuerversicherung
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Der Kläger, der es zum Zwecke der Irreführung der Berufsgenossenschaft auch lange Zeit hindurch in Kauf genommen hat, die Beklagte irre zu führen, hat insbesondere weder übereilt noch zum Zwecke der Realisierung eines ihm unberechtigt streitig gemachten Versicherungsanspruches (vgl. BGH VersR 1976, 134 f. sowie BGHZ 40, 387, 388) [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] so gehandelt. - BGH, 17.01.1973 - IV ZR 166/72
Bestehen des Leistungsverweigerungsrechts eines Versicherers bei unvollständiger …
Auszug aus OLG Bremen, 27.03.1980 - 2 U 18/80
Überdies ist der Eintritt der Verwirkung von einer entsprechenden vorherigen Belehrung des Versicherungsnehmers nicht abhängig, soweit nicht auszuräumen ist, daß die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung Einfluß auf die Feststellung des Versicherungsfalles oder auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat (vgl. BGH, VersR 1973, 217 sowie 1978, 121, 122). - OLG Karlsruhe, 28.01.1977 - 14 U 61/75
- OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06
Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in …
- OLG Bremen, 10.03.1983 - 2 U 128/82
Abschluss eines Versicherungsvertrages über eine Vollkaskoversicherung ; …
Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung ist ein geringeres Verschulden nur dann anzunehmen, wenn es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (z.B. übereiltes Handeln oder Verteidigung eines vom Versicherer unberechtigt streitig gemachten Versicherungsanspruchs, vgl. hierzu BGH, VersR 1976, 383, 384 reSp; VersR 1977, 1021, 1022; Senatsurteil vom 27.3.1980 - Az.: 2 U 18/80 = VersR 1981, 977 -).