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   BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82   

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BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82 (https://dejure.org/1982,1562)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1982 - II ZB 9/82 (https://dejure.org/1982,1562)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1982 - II ZB 9/82 (https://dejure.org/1982,1562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1167
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Von diesen Grundsätzen ist der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 4. Oktober 1982 (- II ZB 9/82 - VersR 1982, 1167) nicht abgewichen.
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 333/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist:

    Die Unaufklärbarkeit der Ursachen eines Büroversehens und der Verantwortlichkeit des Anwalts hierfür geht zu Lasten der Partei, die fehlendes Anwaltsverschulden geltend macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1982 - II ZB 9/82, juris Rn. 11 und vom 27. September 2007 - IX ZB 302/04, juris Rn. 3).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

    Diese Unklarheit geht zu Lasten des FA (vgl. BGH-Beschluß vom 4. Oktober 1982 II ZB 9/82, Versicherungsrecht 1982, 1167).
  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04

    Zurechnung einer Fristversäumnis bei Anwaltsverschulden

    Unaufklärbarkeit der Ursachen eines Büroversehens und der Verantwortlichkeit des Anwalts hierfür geht zu Lasten der Partei, die fehlendes Anwaltsverschulden geltend macht (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1982 - II ZB 9/82, VersR 1982, 1167; Urt. v. 21. Februar 1983 - VIII ZR 343/81, VersR 1983, 401).
  • BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dies geht zu Lasten des Klägers, denn im Wiedereinsetzungsverfahren gilt der Grundsatz, daß die Unaufklärbarkeit von Büroversehen zu Lasten der Partei geht, die sich darauf beruft (BGH VersR 1982, 1167; vgl. auch BGH VersR 1983, 401; MünchKommZPO-Feiber, 1992, § 233 Rz 17, 78; Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., aaO).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2004 - 9 U 44/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an den

    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 3 U 7/10

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Die Unaufklärbarkeit der Ursache eines Büroversehens und der Verantwortlichkeit des Anwalts hierfür geht zu Lasten derjenigen Partei, die ein fehlendes Anwaltsverschulden geltend macht (BGH VersR 1982, S. 1167; BGH VersR 1983, S. 401 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 9 U 56/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • LAG Berlin, 18.04.1989 - 3 Sa 2/89

    Berufungsbegründungsfrist ; Versäumung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ;

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2017 - 6 A 11309/17

    Berufungszulassungsantrag; Fristversäumung; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Die Unaufklärbarkeit von Büroversehen geht zu Lasten der Partei, die sich darauf beruft (vgl. BGH, Beschluss vom 4.Oktober 1982 - II ZB 9/82 -, juris).
  • OLG Jena, 20.04.2009 - 4 U 1018/08

    Keine Wiedereinsetzung bei durch Anwalt verschuldeter Fristversäumnis

  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 9 U 52/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erfordernis von eindeutigen Anweisungen

  • OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung der

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • LAG Köln, 26.04.1996 - 11 Sa 6/96

    Berufung: Versäumung der Begründungsfrist - Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts

  • BGH, 05.11.1987 - V ZB 11/87

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei der Vorbereitung einer fristgebundenen

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.07.1982 - 6 U 13/82   

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OLG Hamburg, 08.07.1982 - 6 U 13/82 (https://dejure.org/1982,8434)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.1982 - 6 U 13/82 (https://dejure.org/1982,8434)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 1982 - 6 U 13/82 (https://dejure.org/1982,8434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BinnSchG § 92; BinnSchG § 92 b; Hamburger Hafenverkehrsordnung § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1167
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 20.06.1985 - 6 U 15/85
    Der erkennende Senat hat sich in seinen nicht veröffentlichten Entscheidungen 6 U 145/82, 6 U 133/82 und 6 U 13/82 jeweils auf den Standpunkt gestellt, daß die Kosten des Kreditvermittlers bei einem Marktvergleich voll zu Lasten der darlehensgewährenden Bank zu berücksichtigen sind, wenn nicht ersichtlich ist, daß dessen Tätigkeit ausnahmsweise nicht überwiegend im Interesse der Bank lag.
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