Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 01.04.1982

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1983 - II ZR 20/82   

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https://dejure.org/1983,4722
BGH, 07.02.1983 - II ZR 20/82 (https://dejure.org/1983,4722)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1983 - II ZR 20/82 (https://dejure.org/1983,4722)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1983 - II ZR 20/82 (https://dejure.org/1983,4722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines Schadens gegenüber einer Kaskoversicherung - Brand eines Schiffes durch Bedienungsfehler beim Anheizen des Backbordkessels - Begriffsbestimmung von "Brand" - Vorliegen eines objektiven Risikoausschlusses - Einhalten "erforderlicher Vorkehrungen" ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ADS § 33; ADS § 58; VVG § 6

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 821
  • VersR 1983, 479
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 241/78

    Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen - Güterversicherung

    Auszug aus BGH, 07.02.1983 - II ZR 20/82
    Im Gegensatz zur Güterversicherung (vgl. BGHZ 77, 88, 91) [BGH 28.04.1980 - II ZR 241/78] ist der Kapitän eines Seeschiffes bei der Versicherung des Schiffskaskos Repräsentant des Versicherungsnehmers (Reeders).
  • OLG Hamburg, 17.12.1981 - 6 U 100/80
    Auszug aus BGH, 07.02.1983 - II ZR 20/82
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, dessen Urteil teilweise in VersR 1982, 799 f.abgedruckt ist, hat es im Backbordkessel und im Schornstein des Schiffes der Klägerin am 25. Januar 1974 gebrannt.
  • RG, 21.01.1928 - I 190/27

    Seeversicherung

    Auszug aus BGH, 07.02.1983 - II ZR 20/82
    Auch ist insoweit, wie das Berufungsgericht mit Recht bemerkt hat, § 33 Abs. 3 ("Der Versicherungsnehmer hat das Verhalten der Schiffsbesatzung als solcher nicht zu vertreten") bedeutungslos, weil § 58 Abs. 1 ADS ) bei anfänglicher Seeuntüchtigkeit (Satz 1) und bei Betriebsuntüchtigkeit (Satz 2) einen objektiven Risikoausschluß beinhaltet, somit die Haftungsfreiheit des Versicherers nicht von einem von dem Versicherungsnehmer zu vertretenden Verschulden abhängig ist (vgl. auch RGZ 118, 13, 15; 120, 39, 41; Ritter/Abraham aaO § 33 Anm. 36).
  • RG, 09.07.1927 - I 46/27

    Reiseversicherung eines Flußschiffes für Seefahrt

    Auszug aus BGH, 07.02.1983 - II ZR 20/82
    Auch ist insoweit, wie das Berufungsgericht mit Recht bemerkt hat, § 33 Abs. 3 ("Der Versicherungsnehmer hat das Verhalten der Schiffsbesatzung als solcher nicht zu vertreten") bedeutungslos, weil § 58 Abs. 1 ADS ) bei anfänglicher Seeuntüchtigkeit (Satz 1) und bei Betriebsuntüchtigkeit (Satz 2) einen objektiven Risikoausschluß beinhaltet, somit die Haftungsfreiheit des Versicherers nicht von einem von dem Versicherungsnehmer zu vertretenden Verschulden abhängig ist (vgl. auch RGZ 118, 13, 15; 120, 39, 41; Ritter/Abraham aaO § 33 Anm. 36).
  • LG Hamburg, 10.07.2003 - 409 O 119/02

    Leistungsfreiheit der Schiffskaskoversicherung bei Strandung eines Seeschiffs:

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. Februar 1983 (VersR 1983, 479 f. [OLG Karlsruhe 01.04.1982 - 12 U 127/81] ) sei nicht zu folgen.

    Der Bundesgerichtshof hat zutreffend entschieden, dass der Kapitän eines Schiffes bei der Schiffskaskoversicherung Repräsentant des Reeders ist (BGH VersR 1983, 479).

  • OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 94/01

    Anspruch auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen wegen der Havarie einer

    Eine andere Wertung ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1983, 479, 481).
  • OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04

    Unwirksamkeit der Regelung des § 5 Nr. 1 lit. a der AVB Wassersportfahrzeuge

    Dabei kann aber nicht die Rechtsprechung zur Stellung des Kapitäns in der gewerblichen Schifffahrt gegenüber dem Reeder (vgl. BGH VersR 1983, 479) herangezogen werden, wie die Beklagten meinen, denn dem Skipper einer Sportyacht fehlt es regelmäßig an der umfassenden Führungsmacht des Kapitäns in der Handelsschifffahrt (Roos VersR 2003, 1252).
  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 459/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen

    Soweit die Beschwerde sich auf Divergenz beruft, hat sie die konkreten, voneinander abweichenden Rechtssätze aus der Vergleichsentscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 7. Februar 1983 - II ZR 20/82 - VersR 1983, 479) und aus dem angefochtenen Urteil nicht benannt (vgl. BGHZ 154, 288, 291 f.; 152, 182, 186).
  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 290/83

    Auslegung einer Bestimmung der Flußkasko-Police

    Es wäre wünschenswert, daß § 4 Buchst. c AVB dieser Regelung alsbald angepaßt und damit der vielfach nicht mehr als befriedigend empfundene objektive Risikoausschluß durch einen zeitgemäßeren Verschuldenstatbestand ersetzt wird (vgl. auch Senatsurt. v. 7.2.1983 - II ZR 20/82, LM ADS § 33 Nr. 2 = VersR 1983, 479, 480).
  • LG Hamburg, 14.11.2005 - 415 O 45/05
    § 33 Abs. 3 ADS, wonach der Versicherungsnehmer das Verhalten der Schiffsbesatzung als solcher nicht zu vertreten hat, hülfe ihr - jedenfalls nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (VersR 1983, 479) - aufgrund der Repräsentation nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.04.1982 - 12 U 127/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1794
OLG Karlsruhe, 01.04.1982 - 12 U 127/81 (https://dejure.org/1982,1794)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.04.1982 - 12 U 127/81 (https://dejure.org/1982,1794)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. April 1982 - 12 U 127/81 (https://dejure.org/1982,1794)
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§ 61 VVG, Sorgfaltspflichten an Orten mit erhöhter Diebstahlsgefahr

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grobe Fahrlässigkeit; Abstellen eines Koffers; Flughafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AVBR § 8

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 479
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 144/01

    Transport -, Reise- und Warenlagerversicherung (Valoren)

    400.000 DM mit sich führte, neben sich auf dem Boden abstellte und nicht dafür Sorge trug, dass entweder er oder seine Begleitperson Herr O zu der Tasche ständig Sicht- oder Körperkontakt halten konnten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.1.2001 - 20 U 138/00 -, Pressemitteilung abgedruckt in MDR 18/2001, R 14; für die Reisegepäckversicherung: OLG Bremen VersR 1983, 260; OLG Karlsruhe VersR 1983, 479).
  • BGH, 16.06.1988 - IX ZR 34/87

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung notarieller Amtspflichten -

    In der Berufungsinstanz (12 U 127/81 OLG Köln) wurde der Rechtsstreit durch Vergleich vom 23. November 1981 beendet.
  • LG Hamburg, 10.07.2003 - 409 O 119/02

    Leistungsfreiheit der Schiffskaskoversicherung bei Strandung eines Seeschiffs:

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. Februar 1983 (VersR 1983, 479 f. [OLG Karlsruhe 01.04.1982 - 12 U 127/81] ) sei nicht zu folgen.
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