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   BGH, 10.03.1987 - VI ZR 88/86   

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https://dejure.org/1987,1244
BGH, 10.03.1987 - VI ZR 88/86 (https://dejure.org/1987,1244)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1987 - VI ZR 88/86 (https://dejure.org/1987,1244)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86 (https://dejure.org/1987,1244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amputation eines Beines aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers - Schadensersatz und Schmerzensgeld der Erben - Behandlungsfehler bei Gefäßoperationen - Einrede der Verjährung - Abbruch einer Operation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 282

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; ZPO § 282 (Beweislast)
    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Wirksamkeit einer intraoperativen Verlaufs- und Risikoaufklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2291
  • NJW-RR 1987, 1311 (Ls.)
  • MDR 1987, 832
  • VersR 1987, 770
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Der Senat hat nämlich ausgeführt, es spreche alles dafür, daß wegen schwebender Verhandlungen zwischen den Parteien die Verjährungsfrist gehemmt gewesen sei (§ 852 Abs. 2 BGB), so daß auch ungeachtet des "Verjährungsverzichtes" im Zeitpunkt der Klageerhebung noch keine Verjährung eingetreten sein konnte (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86 - VersR 1987, 770, 771).
  • BGH, 30.05.2017 - VI ZR 203/16

    Zahnarzthaftung: Wahl einer nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode

    Je schwerer und radikaler der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ist, desto höher sind die Anforderungen an die medizinische Vertretbarkeit der gewählten Behandlungsmethode (vgl. zur Vertretbarkeit Senatsurteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86, VersR 1987, 770, 771).
  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 105/18

    Anwendung eines nicht allgemein anerkannten den Korridor des medizinischen

    Statt die Entscheidung des für die Beklagte tätig gewordenen Neurochirurgen Dr. M., die Fusionsoperation auf das symptomlose Nachbarsegment C4/C5 zu erstrecken, anhand des soeben aufgezeigten Maßstabs auf ihre Vertretbarkeit zu überprüfen (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86, VersR 1987, 770, juris Rn. 12), hat es die Wahl dieses nicht allgemein anerkannten Behandlungskonzepts rechtsfehlerhaft allein deshalb für zulässig gehalten, weil die Klägerin über den präventiven Charakter des bisegmentalen Vorgehens informiert worden sei.
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Es ist zwar richtig, daß ein Patient, der unter einer schweren psychischen und physischen Belastung steht und zudem erheblich sediert ist, kaum in der Lage ist, in einem Aufklärungsgespräch das Für und Wider des weiteren ärztlichen Vorgehens zu erfassen und dann eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen (Senatsurteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86 - VersR 1987, 770 = AHRS 4950/8).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 1 U 27/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Beweislastumkehr bei Nichtwahrnehmung von

    Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich somit danach, ob der Arzt unter Einsatz der von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen im konkreten Fall vertretbare Entscheidungen über die diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen getroffen und diese Maßnahmen sorgfältig durchgeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86 -, NJW 1987, S. 2291, 2292).
  • BGH, 12.01.2021 - VI ZR 60/20

    Arzthaftung bei einer elektiven sekundären Sectio; Schadensersatzansprüche nach

    Denn nur wenn die von der Kindesmutter gewünschte sekundäre Sectio unter Berücksichtigung auch der Konstitution und der Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation bei einer Betrachtung ex ante keine medizinisch vertretbare Alternative war, ist das Einlassen der Beklagten auf den Wunsch der Kindesmutter als behandlungsfehlerhaft zu bewerten (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1993 - VI ZR 60/92, NJW 1993, 1524, 1525, juris Rn. 22; vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 157, juris Rn. 16; vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86, NJW 1987, 2291, 2292, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.11.2014 - 1 U 90/13

    Arzthaftungsprozess: Implantierung einer ASR-Hüftprothese im Jahr 2006 als

    Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich somit danach, ob der Arzt unter Einsatz der von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen im konkreten Fall vertretbare Entscheidungen über die diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen getroffen und diese Maßnahmen sorgfältig durchgeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86 -, NJW 1987, 2291, 2292).
  • KG, 13.03.2017 - 20 U 238/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bezüglich alternativer

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des Arztes, sofern diese dem medizinischen Standard entspricht; die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - VI ZR 179/10, VersR 2010, 1450; Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 323/04 -, VersR 2006, 1073; Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86, NJW 1987, 2291).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich danach, ob der Arzt nach den von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig zu Werke gegangen ist oder nicht (vergl. hierzu BGH NJW 1987, 2291, 2292).
  • BGH, 04.02.2021 - VI ZR 60/20

    mit Geschäftsstellenberichtigung

    Denn nur wenn die von der Kindesmutter gewünschte sekundäre Sectio unter Berücksichtigung auch der Konstitution und der Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation bei einer Betrachtung ex ante keine medizinisch vertretbare Alternative war, ist das Einlassen der Beklagten auf den Wunsch der Kindesmutter als behandlungsfehlerhaft zu bewerten (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1993 - VI ZR 60/92, NJW 1993, 1524, 1525, juris Rn. 22; vom 6. Dezember 1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 157, juris Rn. 16; vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86, NJW 1987, 2291, 2292, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Köln, 23.03.2005 - 5 U 99/02

    Anspruch auf Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden wegen fehlerhafter

  • OLG München, 06.08.1993 - 24 U 645/90

    Aufklärungspflichtverletzung für Geburtsschaden anläßlich einer

  • OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02

    Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der

  • OLG Braunschweig, 18.11.2021 - 9 U 67/18

    Therapeutische Aufklärung und Dokumentation

  • LG Amberg, 20.11.2019 - 22 O 187/17

    Behandlungsfehler, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Fehlbehandlung, Schmerzen,

  • OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 16/91

    Arzthaftung wegen verspätet eingeleiteter Geburt durch Kaiserschnitt

  • LG Berlin, 18.04.2012 - 36 O 179/09

    Arzthaftung

  • AG Bremen, 28.03.2003 - 7 C 148/02

    Antrag auf Schmerzensgeld auf Grund einer bei der Geburt zugefügten Wunde;

  • OLG Köln, 15.05.2002 - 5 U 174/99
  • OLG Frankfurt, 02.05.2000 - 22 U 63/97

    Arzthaftung: Kein Aufklärungsgespräch mit Patienten im Schockzustand; Indikation

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