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   OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86   

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https://dejure.org/1986,9494
OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86 (https://dejure.org/1986,9494)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.1986 - 7 U 147/86 (https://dejure.org/1986,9494)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 1986 - 7 U 147/86 (https://dejure.org/1986,9494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Landes auf Ersatz der entstandenen Krankenhauskosten bei fehlender Zusage der Krankenkasse zur Kostenübernahme

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 612 Abs. 1; AGBG § 3; AGBG § 5; RVO § 184

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 792
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 195/84

    Formularmäßige Vererinbarung der Verzinsung einer Kaufpreisverbindlichkeit vor

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Überraschende Klauseln, also Klauseln, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, daß der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, liegen dann vor, wenn ihnen ein "Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt" innewohnt und zwischen ihrem Inhalt und den Erwartungen des Vertragspartners eine deutliche Diskrepanz besteht (vgl. BGH NJW 1986, 1805, 1806) [BGH 06.03.1986 - VII ZR 195/84] , Überraschend können daher Klauseln sein, die nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages an der vom Verwender gewählten Stelle nicht zu vermuten sind, und solche, auf deren Regelungsgehalt der Vertragspartner sich vernünftigerweise nicht einzurichten braucht (BGHZ 84, 109, 112 f. [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81] m.w.N.).

    Für die Frage, ob eine Klausel Vertragsbestandteil geworden ist, kommt es dabei nicht auf den Kenntnisstand der einzelnen mit dem Vertragswerk konfrontierten Person an; entscheidend ist die Erkenntnismöglichkeit desjenigen Kreises, der für die Verträge als Partner in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1981, 117, 118; 1985, 850, 851 [BGH 23.05.1984 - VIII ZR 27/83] ; 1986, 1805, 1806) [BGH 06.03.1986 - VII ZR 195/84] .

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 48/83

    Zustand der Unfruchtbarkeit - Bewußte Herbeiführung - MedizinischeIndikation -

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Die Beklagte zu 2.), die die seinerzeit heftig umstrittene Frage, ob eine Refertilisierung nach einer Sterilisation eine Krankenbehandlung im sozialrechtlichen Sinne mit einem Anspruch auf Krankenhilfe darstellt (vgl. zuletzt ablehnend: BSG NJW 1986, 1572 f.), ersichtlich in bezug auf die Kostenübernahme nicht sachgerecht beurteilen konnte, begab sich aufgrund einer kassenärztlichen Anordnung in die Klinik des klagenden Landes.
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Die mit Blick auf die Entscheidung BGH NJW 1986, 1542 ff. aufgeworfene Frage der Aktivlegitimatien des klagenden Landes kann offen bleiben, da der geltend gemachte Vergütungsanspruch dem Grunde nach nicht besteht.
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Überraschende Klauseln, also Klauseln, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, daß der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, liegen dann vor, wenn ihnen ein "Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt" innewohnt und zwischen ihrem Inhalt und den Erwartungen des Vertragspartners eine deutliche Diskrepanz besteht (vgl. BGH NJW 1986, 1805, 1806) [BGH 06.03.1986 - VII ZR 195/84] , Überraschend können daher Klauseln sein, die nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages an der vom Verwender gewählten Stelle nicht zu vermuten sind, und solche, auf deren Regelungsgehalt der Vertragspartner sich vernünftigerweise nicht einzurichten braucht (BGHZ 84, 109, 112 f. [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81] m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83

    Vereinbarung von Versteigerungsbedingungen bei Ersteigerung aufgrund telefonisch

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Für die Frage, ob eine Klausel Vertragsbestandteil geworden ist, kommt es dabei nicht auf den Kenntnisstand der einzelnen mit dem Vertragswerk konfrontierten Person an; entscheidend ist die Erkenntnismöglichkeit desjenigen Kreises, der für die Verträge als Partner in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1981, 117, 118; 1985, 850, 851 [BGH 23.05.1984 - VIII ZR 27/83] ; 1986, 1805, 1806) [BGH 06.03.1986 - VII ZR 195/84] .
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 104/81

    Hinweispflicht des Arztes auf zweifelhafte Eintrittspflicht des

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Demgemäß hätten sie, um ihrer "wirtschaftlichen" Aufklärungspflicht zu genügen (vgl. in diesem Zusammenhang; BGH VersR 1983, 443 ff.), vor Beginn der Behandlung klar und unmißverständlich die Beklagte zu 2.) darüber in Kenntnis setzen müssen, daß angesichts der Art. des geplanten Eingriffs Zweifel an der Deckungspflicht der Krankenkasse bestehen, oder ihr zumindest ganz allgemein erläutern müssen, daß bis zu einer für den Patienten positiven Entscheidung der Krankenkasse stets die Möglichkeit bestehe, für die entstehenden Kosten selbst aufkommen zu müssen.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Falls die aufnehmenden Ärzte zu Recht insofern keine Zweifel zu haben brauchten, bleibt der Krankenhausträger letztlich nicht "auf seinen Kosten sitzen" ; er kann die Krankenkasse aus dem von den Behandlungsbeziehungen abgekoppelten Abrechnungsverhältnis (vgl. hierzu: BGH NJW 1984, 1820 ff.; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum, Arzthaftungsrecht S. 10, 11) in Anspruch nehmen, ggf. nach vorheriger Abtretung des Versicherungsanspruchs des Patienten gegen seine Krankenkasse (zu deren Zulässigkeit vgl. BSGE 53, 62, 65).
  • BSG, 20.01.1982 - 8a RK 13/80

    Anspruch auf ärztliche Behandlung; Anspruch auf Krankenhauspflege; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Falls die aufnehmenden Ärzte zu Recht insofern keine Zweifel zu haben brauchten, bleibt der Krankenhausträger letztlich nicht "auf seinen Kosten sitzen" ; er kann die Krankenkasse aus dem von den Behandlungsbeziehungen abgekoppelten Abrechnungsverhältnis (vgl. hierzu: BGH NJW 1984, 1820 ff.; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum, Arzthaftungsrecht S. 10, 11) in Anspruch nehmen, ggf. nach vorheriger Abtretung des Versicherungsanspruchs des Patienten gegen seine Krankenkasse (zu deren Zulässigkeit vgl. BSGE 53, 62, 65).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 273/79

    Kauf eines PKWs - Übertragung der Verpflichtungen eines Käufers aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86
    Für die Frage, ob eine Klausel Vertragsbestandteil geworden ist, kommt es dabei nicht auf den Kenntnisstand der einzelnen mit dem Vertragswerk konfrontierten Person an; entscheidend ist die Erkenntnismöglichkeit desjenigen Kreises, der für die Verträge als Partner in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1981, 117, 118; 1985, 850, 851 [BGH 23.05.1984 - VIII ZR 27/83] ; 1986, 1805, 1806) [BGH 06.03.1986 - VII ZR 195/84] .
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99

    Rechtsnatur des Honoraranspruchs des Krankenhauses bei Kassenpatienten;

    Mithin, darf der krankenversicherte Patient, der sich auf Grund einer kassenärztlichen Einweisung in ein Krankenhaus begibt, darauf vertrauen, mit den Kosten der Behandlung nicht belastet zu werden (OLG Köln, VersR 1987, 792).

    Überraschender Charakter mag dieser Klausel innewohnen, wenn sie gegenüber einem gesetzlich versicherten Patienten verwendet wird, der von einer Kostenübernahme durch seine Krankenkasse ausgehen darf (OLG Köln VersR 1987, 792; LG Bremen, NJW 1991, 2353 f.).

  • OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01

    AGB-Recht

    Auf eine solche Alternative hätte die Klägerin den Beklagten im Rahmen ihrer bestehenden wirtschaftlichen Aufklärungspflicht (vgl. dazu OLG Köln, VersR 1987, 792, 793; LG Bremen, NJW 1991, 2353, 2354) hinweisen müssen.

    Dies wird jedenfalls dann zu Recht angenommen, wenn der Patient krankenversichert ist und von einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ausgehen kann (OLG Köln, VersR 1987, 792; OLG Bremen, Urt v. 23. Oktober 1990 - 3 U 73/90 - zitiert nach NJW 1991, 2354).

  • SG Wiesbaden, 24.09.2008 - S 17 KR 296/07

    Krankenhaus - Patient - Unwirksamkeit einer Selbstzahlerklausel - rechtsgrundlose

    Offenbleiben kann, ob die Klausel auch noch aus anderen Gründen unwirksam ist (dazu OLG Köln, Urteil vom 21. Juli 1996, Az.: 7 U 147/86; OLG Saarbrücken, Urteile vom 12. April 2000, Az.: 1 U 771/99 - 191, 1 U 771/99 - zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 5 U 578/00

    Zustandekommen eines privatärztlichen Behandlungsvertrages; Beweispflicht für das

    Da dem Kläger andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen und § 612 Abs. 1 BGB aus den von der Berufungserwiderung aufgezeigten Gründen nicht einschlägig ist (vgl. OLG Köln VersR 1987, 792 ), war nur noch zu prüfen, ob sich aufgrund von Indizien die Überzeugung gewinnen lässt, dass die Beklagte mit dem Kläger einen privatärztlichen Behandlungsvertrag geschlossen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2004 - L 5 KR 33/03

    Krankenversicherung

    Ihre Erwartung geht also bei ärztlich verordneten Leistungen (zu Recht) dahin, mit den Kosten der Krankenbehandlung nicht selbst belastet zu werden (vgl. auch OLG Köln VersR 1987, 792).
  • OLG Bremen, 23.10.1990 - 3 U 73/90

    Wirksamkeit einer Klausel über die Eigenhaftung eines Patienten hinsichtlich

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