Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 19.03.1987

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.03.1987 - 13 U 43/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5350
OLG Karlsruhe, 18.03.1987 - 13 U 43/85 (https://dejure.org/1987,5350)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.1987 - 13 U 43/85 (https://dejure.org/1987,5350)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 1987 - 13 U 43/85 (https://dejure.org/1987,5350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 922
  • VersR 1988, 486
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 20.11.1997 - 7 U 138/97

    Haftung wegen fehlender Belehrung eines türkischen Antragstellers über

    Schon allein aus dem Umstand, daß die Kl. türkische Staatsangehörige war, ergab sich die naheliegende Möglichkeit, daß das neu erworbene Fahrzeug auch zu Fahrten in den asiatischen Teil der Türkei benutzt werden würde (so im Ergebnis auch BGHZ 40, 22, [27] = NJW 1963, 1978 = LM § 43 VVG Nr. 3; OLG Hamm, VersR 1988, 486; NZV 1991, 314).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.03.1987 - 12 U 240/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9785
OLG Karlsruhe, 19.03.1987 - 12 U 240/86 (https://dejure.org/1987,9785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.1987 - 12 U 240/86 (https://dejure.org/1987,9785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 1987 - 12 U 240/86 (https://dejure.org/1987,9785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit; Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit; Kfz-Fahrer; Ehemann; Repräsentant

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 486
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98

    Haftungsausschluß bei Verschulden jedweden Wasserfahrzeugführers ist unwirksam

    Auch das Führen des Bootes stellt keine Repräsentation im versicherungsrechtlichen Sinn dar, weil allein das Führen des Bootes nicht mit der Übernahme der gesamten Obhut über das Boot gegen alle möglichen Gefahren der Beschädigung verbunden ist (allgemeine Meinung, vgl. nur BGH VersR 1969, 695 f.; Senat VersR 1988, 486 m.w.N.).
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