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   OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 294/88   

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https://dejure.org/1989,5731
OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 294/88 (https://dejure.org/1989,5731)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.1989 - 20 U 294/88 (https://dejure.org/1989,5731)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 1989 - 20 U 294/88 (https://dejure.org/1989,5731)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 294/88
    Dieses Verhalten des Klägers kann nicht mit einer bloßen Untätigkeit nach einer von dritter Seite gegen den Willen des Versicherungsnehmers vorgenommenen Gefahrerhöhung verglichen werden; eine solche Untätigkeit wäre allerdings nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung zu werten (BGH VersR 81, 245; 82, 33; 87, 653).
  • BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 112/85

    Begriff der Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 294/88
    Dieses Verhalten des Klägers kann nicht mit einer bloßen Untätigkeit nach einer von dritter Seite gegen den Willen des Versicherungsnehmers vorgenommenen Gefahrerhöhung verglichen werden; eine solche Untätigkeit wäre allerdings nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung zu werten (BGH VersR 81, 245; 82, 33; 87, 653).
  • BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 294/88
    Daraus folge, daß die in der der Nichtbenutzung des Gebäudes liegende Gefahr nach dem Willen der Vertragsparteien grundsätzlich gedeckt sei und der Versicherungsschutz nur unter den strengeren Voraussetzungen der Obliegenheitsverletzung entfalle (BGHZ 42, 295).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 216/80

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 294/88
    Dieses Verhalten des Klägers kann nicht mit einer bloßen Untätigkeit nach einer von dritter Seite gegen den Willen des Versicherungsnehmers vorgenommenen Gefahrerhöhung verglichen werden; eine solche Untätigkeit wäre allerdings nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung zu werten (BGH VersR 81, 245; 82, 33; 87, 653).
  • BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der

    Das Oberlandesgericht Hamm (VersR 1990, 86, 87 unter IV 1) und Martin, SVR 3. Aufl. N III Rdn. 61 vertreten die Auffassung, wie allgemein beim Zusammentreffen von Obliegenheitsverletzung und Gefahrerhöhung (dazu BGHZ 4, 369, 377 und Senatsurteil vom 8.7.1987 - IVa ZR 19/86 - VersR 1987, 921 unter 3) seien die Regelungen über die Verletzung von Sicherheitsvorschriften neben denjenigen über Gefahrerhöhung anwendbar.
  • OLG Koblenz, 11.10.2001 - 5 U 570/01

    Haftung bei Gefälligkeit; Haftung für Leitungswasserschaden in einem unbewohnten

    Dass seinerzeit innerhalb des Hauses die Bildung von Frost gedroht hätte (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1990, 86, 87), ist weder behauptet noch sonst erkennbar.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 4 U 147/00

    Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Leistungsfreiheit wegen

    Ob das Unterlassen des Absperrens der Wasserleitung in unbenutzten Gebäuden auch außerhalb der kalten Jahreszeit (während einer Frostperiode bejahend: OLG Hamm, VersR 1990, 86) zu einer Gefahrerhöhung führt, bedarf keiner Entscheidung, da die §§ 8 und 9 VGB 62 Unklarheit über den insoweit maßgebenden Verschuldensmaßstab erzeugen.
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 14.07.1989 - 9 S 100/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13047
LG Karlsruhe, 14.07.1989 - 9 S 100/89 (https://dejure.org/1989,13047)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.1989 - 9 S 100/89 (https://dejure.org/1989,13047)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - 9 S 100/89 (https://dejure.org/1989,13047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 86
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