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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89   

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https://dejure.org/1990,8661
OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89 (https://dejure.org/1990,8661)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.05.1990 - 5 U 114/89 (https://dejure.org/1990,8661)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 5 U 114/89 (https://dejure.org/1990,8661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823
    Sorgfaltspflichten bei Risikogeburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1177
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89
    Wenn solche Untersuchungen in einem Belegkrankenhaus nicht möglich sind, hat die sofortigen Weiterüberweisung in eine Fachklinik zu erfolgen (vgl. auch BGH 102, 17).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89
    Ein grober Behandlungsfehler ist in der Regel gegeben, wenn der Arzt gegen elementare Behandlungsregeln und Erkentnisse der Medizin verstößt (vgl. BGH VersR 1983, 729; 1986, 366).
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 106/84

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89
    Ein grober Behandlungsfehler ist in der Regel gegeben, wenn der Arzt gegen elementare Behandlungsregeln und Erkentnisse der Medizin verstößt (vgl. BGH VersR 1983, 729; 1986, 366).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Insoweit ist nämlich davon auszugehen, daß der Behandlungsvertrag der Patientin mit dem die Schwangerschaft betreuenden Gynäkologen jedenfalls dann fortbesteht, wenn sich die Patientin in das Belegkrankenhaus begibt, in dem der Gynäkologe Belegarzt ist, und dieser dort die Behandlung fortsetzt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1991, 1177, 1179 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 19. Februar 1991 - VI ZR 201/90 und OLG Celle, VersR 1993, 360 f. mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 17. November 1992 - VI ZR 58/92 - VersR 1993, 360).
  • OLG Hamm, 30.01.2008 - 3 U 71/07

    Schadensersatz aufgrund mehrerer Behandlungsfehler während des stationären

    Diese Kontrolluntersuchungen sind nach einem Blasensprung wegen der damit verbundenen Gefahr eines Amnioninfektsydroms zwingend regelmäßig täglich geboten (vgl. OLG Oldenburg VersR 1991, 1177 ff; Feige u.a. Bl. 267 GA; Knörr u.a. Bl. 271 GA).

    In der bereits zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 1991, 1177 ff) wird verlangt, dass dann, wenn bei vorzeitigem Blasensprung die zur Abklärung der Infektionsgefahr erforderlichen Untersuchungen nicht möglich sind, der Behandler die Kindesmutter sofort in eine Fachklinik hätte weiter verweisen müssen.

  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt -

    Insofern setzt sich der schon vor der stationären Aufnahme bestehende und mit den Beklagten geschlossene Behandlungsvertrag im belegärztlichen Behandlungsvertrag mit den Beklagten fort (BGH v. 16.05.00 - VI ZR 321/98 - Original S. 19 unter Hinweis auf OLG Oldenburg VersR 1991, 1177, 1179 und OLG Celle VersR 1993, 360 f., jeweils mit NA BGH; Franzki/Hansen NJW 1990, 737).
  • OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 1606/98

    Anspruchsberechtigung des neugeborenen Kindes bei vorgeburtlichen

    Zwar war er im Zeitpunkt des Abschlusses des (gespaltenen) Krankenhausaufnahmevertrages noch nicht geboren (vgl. § 1 BGB), jedoch war er hier als "nasciturus" in den Schutzbereich des Vertrages zwischen seiner Mutter und dem Belegkrankenhaus einbezogen (BGHZ 106, 153 ff., 155 f. - Anspruch aus Delikt; BGH, VersR 1992, 1263; OLG Oldenburg, VersR 1991, 1177 f.; OLG Stuttgart, NJW 1993, 2384 f.; Palandt-Heinrichs, § 328 Rn.16, 17).
  • OLG Oldenburg, 16.01.1996 - 5 U 17/95

    Anspruch auf Schmerzensgeld auf Grund fehlender persönlicher Überwachung des

    Sie setzen darüber hinaus einen nicht gänzlich unwahrscheinlichen Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden voraus (etwa BGH VersR 89, 80 = NJW 88, 2949; OLG Oldenburg VersR 91, 1177; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht 6. Aufl. 1995S.
  • OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98

    Pflichten des eine schwangere Patientin betreuenden Arztes

    Dass bei vorzeitigem Blasensprung empfohlen wird, die Geburt in Abstimmung mit der Mutter nach 12 - 24 Stunden, spätestens aber nach 36 Stunden einzuleiten ist dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt und wird in gleicher Weise in den Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 15.09.1990, VersR 1991, 1177 und vom OLG Köln vom 12.03.1997, VersR 1998, 767 zugrunde gelegt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.10.1990 - 7 U 12/89   

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https://dejure.org/1990,14432
OLG Karlsruhe, 10.10.1990 - 7 U 12/89 (https://dejure.org/1990,14432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.1990 - 7 U 12/89 (https://dejure.org/1990,14432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - 7 U 12/89 (https://dejure.org/1990,14432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83

    Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.1990 - 7 U 12/89
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1985, 782 = NJW 85, 2193 m. w. N.) sind bei einer von einem in der Facharztausbildung stehenden Arzt durchgeführten Operation strenge Anforderungen an die genaue und vollständige Aufzeichnung der vorgenommenen ärztlichen Maßnahmen zu stellen, und zwar auch bei Routineeingriffen allerdings gilt dieses Gebot nur für den selbständig erfolgten operativen Eingriff ohne Kontrolle bzw. Assistenz eines Facharztes, die vorliegend gerade aber durch die - unstreitige - Anwesenheit des Bekl. zu 3 als Oberarzt gegeben war.
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