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OLG Hamm, 06.03.1992 - 20 U 239/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 69; VVG § 70; VVG § 71 Abs. 1; VVG § 73
Verzögerte Anzeige des Eigentumsübergangs - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eigentumsübergang; Zwangsversteigerung; Aufhebung einer Geminschaft; Anzeigepflicht; Zuschlag; Rechtsübergang; Abwägung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1121
- VersR 1992, 1466
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.04.2004 - IV ZR 62/03
Kündigung der Gebäudeversicherung nach Erwerb in der Zwangsversteigerung
c) Erworben hat die Beklagte das versicherte Gebäude nach § 90 Abs. 1 ZVG durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1992, 1121 zu § 71 Abs. 1 Satz 1 VVG). - BGH, 07.02.2007 - IV ZR 249/06
Aufhebung des Berufungsurteils mangels Beachtung des rechtlichen Gehörs mangels …
Es hat zwar im Ansatz zutreffend erkannt, dass wegen der Schärfe der Sanktion des § 71 Abs. 1 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers auch zur Voraussetzung hat, dass sie bei Abwägung der Parteiinteressen nicht außer Verhältnis zur Schwere der Obliegenheitsverletzung steht (vgl. dazu BGHZ 100, 60, 64 ff.; BGH, Urteil vom 20. Mai 1987 - IVa ZR 227/85 - VersR 1987, 705; OLG Hamm VersR 1992, 1466-1468). - OLG Celle, 17.10.2007 - 9 U 67/07
Leistungsfreiheit eines Versicherers bei Verstoß gegen Anzeigeobliegenheiten; …
Die danach erforderliche Abwägung, bei der einerseits zu berücksichtigen ist, inwieweit die Interessen des Versicherers ernsthaft beeinträchtigt sind, andererseits in die Bewertung mit einzustellen ist, in welchem Umfang den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft und welches Gewicht für ihn die Entziehung der Versicherungsleistung hat (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1121), führt zur Annahme der Leistungsfreiheit der Beklagten:. - VG Karlsruhe, 23.11.2016 - 7 K 3196/15
Prozessführungsbefugnis für den Miterben
Denn der Eigentumsübergang knüpft an den Zuschlagsbeschluss und nicht an den Ablauf der Beschwerdefrist bzw. dessen Rechtskraft an (OLG Hamm, Urteil vom 06.03.1992, VersR 1992, 1466).