Rechtsprechung
OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 183/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankenversicherungsvertrag bleibt trotz wissentlich falscher Angaben bestehen und kann allein aufgrund dieser Tatsache nicht angefochten werden; Kein Zugang eines Einschreibens aufgrund des Hinterlassens eines Benachrichtigungszettels des Postboten über einen ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 130
Gescheiterter Zugang eines Einschreibebriefs L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.09.1990 - 25 O 30/89
- OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 183/90
Papierfundstellen
- VersR 1992, 85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1970 - IV ZR 52/69
Abwesenheit - Benachrichtigungszettel - Einschreibebrief - Verkehrsunfall - …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 5 U 183/90
Aus diesem Grunde kann der Benachrichtigungszettel nicht den Einschreibebrief und der Zugang des Benachrichtigungszettels nicht den Zugang des Einschreibebriefes ersetzen (BGH VersR 71, 262, 263 m.w.N.;.
- OLG Köln, 07.05.2004 - 9 U 75/03
Ausgestaltung des Leistungsanspruchs gegenüber einer …
Insoweit besteht für eine Beweiserleichterung, etwa einen Anzeichenbeweis, kein Anlass (vgl. OLG Hamm, r+s 1992, 258; Senat, r+s 1991, 290; r+s 2001, 447;… Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 39, Rn 21).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 27.06.1991 - 405 O 161/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 85
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00
Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Prämienzahlungsverzugs; Pflicht einer …
Der vereinzelt vertretenen abweichenden Auffassung (LG Hamburg, VersR 1992, 85, 86) vermag der Senat bei einem mit einfachem Brief versandten Schreiben nicht zu folgen. - AG Köln, 30.09.2011 - 115 C 91/11
Rechnungsbetrag aus einem Vertrag über die Veröffentlichung des Jahresabschlusses …
Soweit die Klägerin aus Entscheidungen des LG Hamburg (Urteil v. 27.06.1991, Az.: 405 O 161/90) bzw. des AG Mönchengladbach (Urteil v. 04.10.2000, Az.: 36 C 562/01) Anderes herzuleiten versucht, verkennt sie, dass - unabhängig von der Frage, ob den in diesen Entscheidungen aufgestellten Grundsätzen überhaupt gefolgt werden kann - dort jedenfalls die Absendung der jeweiligen Schreiben unstreitig war und lediglich der Zugang bestritten wurde.