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   BGH, 07.10.1992 - IV ZR 224/91   

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https://dejure.org/1992,3078
BGH, 07.10.1992 - IV ZR 224/91 (https://dejure.org/1992,3078)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1992 - IV ZR 224/91 (https://dejure.org/1992,3078)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - IV ZR 224/91 (https://dejure.org/1992,3078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente - Anfechtung der Versicherungsverträge durch den Versicherungsgeber wegen arglistiger Täuschung - Falsche bzw. irreführende Angaben über den eigenen Gesundheitzustand

  • RA Kotz

    Anfechtung des Lebensversicherungsvertrag - Arglistige Täuschung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über den Gesundheitszustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALB § 1 § 8; VVG § 16 § 17
    Wissenszurechnung beim Versicherer und Obliegenheitsverletzung beim Versicherten im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Lebensversicherungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 170
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus BGH, 07.10.1992 - IV ZR 224/91
    Es hat aber nicht gesehen, daß die von ihm erwogene Möglichkeit, der Kläger sei mit Rücksicht auf die Beurteilung seines Zustandes durch Dr. Dr. W. im Sommer 1979 auch noch 1983 der Meinung gewesen, es liege bei ihm eine erhebliche Gesundheitsstörung nicht vor, jedenfalls unter dem Gesichtspunkt hätte geprüft werden müssen, ob sich der Kläger hiermit nicht sehenden Auges der unabweisbaren Erkenntnis seines Gesundheitszustandes verschlossen hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80 - NJW 1980, 2460 unter 2 b).
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

    Auszug aus BGH, 07.10.1992 - IV ZR 224/91
    Zutreffend ist es davon ausgegangen, daß der dabei zweimal eingeschaltete Arzt Dr. Dr. W. für die Beklagte tätig geworden ist und daß sie sich seine Kenntnis vom jeweiligen Gesundheitszustand des Klägers zurechnen lassen muß (Senatsurteile vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 unter II 1 und vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2.).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80

    Wirksamkeit des Rücktritts eines Lebensversicherers vom Versicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 07.10.1992 - IV ZR 224/91
    Zutreffend ist es davon ausgegangen, daß der dabei zweimal eingeschaltete Arzt Dr. Dr. W. für die Beklagte tätig geworden ist und daß sie sich seine Kenntnis vom jeweiligen Gesundheitszustand des Klägers zurechnen lassen muß (Senatsurteile vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 unter II 1 und vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2.).
  • LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21

    Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines

    Dasselbe gilt, wenn er sich sehenden Auges der Kenntnis verschließt (BGH VersR 1993, 170, 171).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Aus der von der Revision weiter herangezogenen Senatsentscheidung vom 7. Oktober 1992 (- IV ZR 224/91 - VersR 1993, 170 unter 2) folgt nichts anderes.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Ein Vertragsabschluss zu Kredit- bzw. Finanzierungszwecken rechtfertigt nämlich nicht den Schluss, dass es dem Versicherungsnehmer nicht ernsthaft auf den Abschluss des Vertrags angekommen sei, mit der Folge, dass die Arglist entfalle (vgl. BGH, Urt. v. 07.10.1992 - IV ZR 224/91 - VersR 1993, 170 f.).
  • OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97

    Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände;

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  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 47/99

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz - arglistige Täuschung durch

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß aus dem Verschweigen einer gravierenden Vorerkrankung regelmäßig auf die Täuschungsabsicht des Versicherungsnehmers zu schließen ist (vgl. BGH, VersR 1993, 170; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1250; OLG Jena VersR 1999, 1527, 1528).
  • OLG Hamm, 13.02.2004 - 20 U 183/03

    Antrag auf Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung mit eingeschlossener

    In dieser Situation ist auch nicht festzustellen, daß sich die Klägerin etwa sehenden Auges einer unabweisbaren Erkenntnis einer Gesundheitsstörung verschlossen hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 07.10.92 - IV ZR 224/91 - VersR 1993, 170).
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