Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.11.1992 - 5 U 62/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5813
OLG Köln, 12.11.1992 - 5 U 62/92 (https://dejure.org/1992,5813)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.11.1992 - 5 U 62/92 (https://dejure.org/1992,5813)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. November 1992 - 5 U 62/92 (https://dejure.org/1992,5813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVBR 80 § 10 Nr. 1 c; AVBR 80 § 10 Nr. 4
    Begriff der "mitreisenden Person"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitreisenden Personen; Reisegepäckversicherung; Obliegenheit; Schadenanzeigeformular; Sachdienlichkeit; Gemeinsames Unternehmen; Beziehung; Buchung; Reisen ; Wohnen; Gemeinsam; Relevanzrechtsprechung; Aufklärungspflicht; Verletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AVBR (80) § 10 Nr. 1c, Nr. 4; VVG § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AVBR (80) § 10 Nr. 1c, Nr. 4; VVG § 6 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 432
 
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Wird zitiert von ...

  • AG München, 23.11.2006 - 182 C 2764/06

    Das Verschweigen von Mitreisenden führt unabhängig vom Vorliegen eines Schadens

    Als solcher Zweck ist bei Reiseversicherungen die Ermittlung von möglichen Zeugen des Versicherungsfalls, die für die Aufklärung der Umstände der Leistungspflicht dienlich sein können, anzusehen (vgl. OLG Köln, VersR 93, 432 und AG Leipzig, NVersZ 00, 296).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.05.1992 - 13 U 65/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8140
OLG Frankfurt, 20.05.1992 - 13 U 65/91 (https://dejure.org/1992,8140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.1992 - 13 U 65/91 (https://dejure.org/1992,8140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 13 U 65/91 (https://dejure.org/1992,8140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit; Schuldvorwurf; Regeln des Anscheinsbeweises; Augenblicksversagen; Unentschuldbares Verhalten; Äußere Beweisanzeichen; Reflexhandlung; Rotlicht an Ampelanlage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 122/03

    Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung

    Jedoch greift die Rechtsfigur des Anscheinsbeweises nach allgemeiner Ansicht nicht ein für die Annahme eines über die einfache Fahrlässigkeit hinausgehenden Verschuldensgrades etwa der groben Fahrlässigkeit, weil dieser ein der typisierenden Betrachtung entzogener Subjektivitätsgehalt zukommt (vgl. BGH, VRS 65, 347, 350; OLG Frankfurt, DAR 1992, 432, 433; OLG München, DAR 1984, 18; Hentschel, Einleitung, Rn. 157a m.w.N.) Daher sind die Umstände, welche einen über das Maß des einfachen Verschuldens hinausgehen Vorwurf rechtfertigen, vom Unfallgegner darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen.
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der ganz überwiegenden zivilrechtlichen Rechtsprechung in solchen Fällen zur Frage der groben Fahrlässigkeit im Rahmen von Kaskoversicherungsverträgen (§ 61 VVG ; siehe OLG Hamm ZfS 1991, 204; NZV 1993, 439 ; OLG Frankfurt DAR 1992, 432 ; LG Augsburg ZfS 1991, 504).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5128
OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92 (https://dejure.org/1992,5128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.10.1992 - 8 U 1484/92 (https://dejure.org/1992,5128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 8 U 1484/92 (https://dejure.org/1992,5128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61
    Grobe Fahrlässigkeit bei nicht allein auf überhöhter Geschwindigkeit beruhendem Unfall

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herbeiführen eines Versicherungsfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Linkskurve mit Geschwindigkeitsbegrenzung; Trockene Fahrbahn ; Überhöhte Geschwindigkeit; Unfallursache

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 432
  • VersR 1993, 603
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    Das ist nur dann anzunehmen, wenn objektiv ein grob fehlerhaftes bzw. grob verkehrswidriges Verhalten und subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden festzustellen ist (vgl. BGH VersR 1986, 962 ; 89, 469), oder anders ausgedrückt: wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 1980, 886, 888; VersR 1983, 1011).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    Das ist nur dann anzunehmen, wenn objektiv ein grob fehlerhaftes bzw. grob verkehrswidriges Verhalten und subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden festzustellen ist (vgl. BGH VersR 1986, 962 ; 89, 469), oder anders ausgedrückt: wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 1980, 886, 888; VersR 1983, 1011).
  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 130/84

    Brennenlassen einer Kerze - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, daß ein äußeres Geschehen im Einzelfall die tatrichterliche Überzeugung von grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalles begründen kann (vgl. BGH VersR 86, 254).
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 96/77

    Unzulässige Werbung eines Möbeleinzelhändlers - Werbung mit zehn Häusern für den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    Das ist nur dann anzunehmen, wenn objektiv ein grob fehlerhaftes bzw. grob verkehrswidriges Verhalten und subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden festzustellen ist (vgl. BGH VersR 1986, 962 ; 89, 469), oder anders ausgedrückt: wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 1980, 886, 888; VersR 1983, 1011).
  • OLG Frankfurt, 24.02.1987 - 5 U 78/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
    Das gilt insbesondere dann, wenn ein Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug ohne jede erkennbare äußere Ursache von der Fahrbahn abkommt (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1987, 927 ; OLG Saarbrücken, DAR 1989, 348; Urteil des Senats vom 25.07.1991, 8 U 652/91).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.10.1992 - 4 U 80/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9542
OLG Düsseldorf, 27.10.1992 - 4 U 80/92 (https://dejure.org/1992,9542)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.1992 - 4 U 80/92 (https://dejure.org/1992,9542)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 4 U 80/92 (https://dejure.org/1992,9542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 432
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