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   OLG Celle, 11.10.1995 - 9 U 210/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12532
OLG Celle, 11.10.1995 - 9 U 210/94 (https://dejure.org/1995,12532)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.1995 - 9 U 210/94 (https://dejure.org/1995,12532)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 9 U 210/94 (https://dejure.org/1995,12532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Grenzen der Sicherung eines Osterfeuers bei regnerischem Wetter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Osterfeuer; Beaufsichtigung durch Ortsfeuerwehr; Ablöschen der Glut; Brandwache; Feuergefahr; Absicherung der Feuerstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Osterfeuer; Beaufsichtigung durch Ortsfeuerwehr; Ablöschen der Glut; Brandwache; Feuergefahr; Absicherung der Feuerstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 U 329/04

    Amtshaftung: Grenzen der Verkehrssicherungspflichten der freiwilligen Feuerwehr

    Wenn diese Zusammenkunft aufgelöst ist, endet auch die (unterstellte) Pflichtenstellung zugunsten eines Teilnehmers (Anschluss OLG Celle, 11. Oktober 1995, 9 U 210/94, VersR 1997, 251 und OLG Hamm, 11. Dezember 1997, 6 U 127/97, VersR 1999, 501).

    Als diese Zusammenkunft aufgelöst war, endete zur Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) auch deren einmal als gegeben unterstellte Pflichtenstellung zu Gunsten des Klägers (vgl. auch OLG Celle, VersR 1997 S. 251 f. sowie OLG Hamm, VersR 1999, S. 501).

  • KG, 06.01.2005 - 12 U 244/03

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Sperrung einer Wasserstraße, um das

    Denn es ist nicht Sinn von Verkehrssicherungspflichten, Verkehrsteilnehmer vor allen denkbaren Gefahren zu schützen (OLG Celle, VersR 1997, 251).
  • OLG Hamm, 21.11.1997 - 9 U 94/97

    Von Osterfeuer ausgehende Hitze als hinreichende Warnung L

    Ein Aufwand in diesem Sinn wäre angesichts der geringen Wahrscheinlichkeit, daß ein entsprechender Fall eintritt, nicht mehr zumutbar (vgl. OLG Celle, VersR 1997, 251 = r + s 1997, 157 (158)).
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